Hab folgende Mail an die ZVS geschrieben und dann folgende Antwort
erhalten:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ferdinand Hammer [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Montag, 3. März 2008 21:51
An:
[email protected]
Betreff: die "neue ZVS"
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Wintersemester 2008/09 wird die "alte ZVS" in eine neue
Serviceagentur umgewandelt. Was bedeutet dies konkret für die Bewerber?
Was wird sich ändern?
Wie ich gelesen habe ist das jetzige Vergabeverfahren - also 20%
Abibestennote , 20% Wartesemester und 60% Adh- durch einen gemeinsamen
Vertag der einzelnen Bundesländer beschlossen worden.(Staatsvertrag)
Das bedeutet doch, dass sich zukünftig erstmal nichts am
Vergabeverfahren ändern wird? (außer Bundesrat und Bundestag beschließen
ein neues Vergabeverfahren)
Worauf ich hinaus will ist folgendes: Wird es auch in Zukunft die Chance
geben über Wartezeit einen Studienplatz der Humanmedizin zu bekommen?
Schließlich kann es ja wohl nicht sein das ein junger Mensch mit einem
guten Abitur (z.B. 2,00) 5 Jahre seines Lebens wartet und dann werden
die Vergabeverfahren geändert und mit einem Tag ist seine gesamte
Lebensplanung hinfällig?!?!
Über eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich sehr erfreut
Mit freundlichen Grüßen
Ferdinand Hammer
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Hans-Peter Kaluza
Dipl.-Verwaltungswirt
Pressestelle der Zentralstelle
für die Vergabe von
Studienplätzen (ZVS)
44128 Dortmund
E-Mail:
[email protected]
Telef.: 0231-1081206
Fax: 0231-1081203
Web: www.zvs.de
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Guten Tag Herr Hammer,
ja Ihre Frage ist berechtigt und Ihre Sorgen nur zu gut zu verstehen. Und
die ZVS möchte Ihnen auch gern eine verbindliche Antwort geben. Nur ist die
ZVS nicht die "Hüterin" der Verfahrensvorschriften und Auswahlkriterien.
Entscheident ist das bildungspolitische Wollender Bundesländerer, (vertreten
im Verwaltungsausschuss der ZVS) - nach dem sich die Auswahlkriterien
zukünftig gestalten. Und ob weiter an der Wartezeitquote zu Lasten der
Bewerber "gebastelt" wird - wir wissen es nicht.
Allerdings liegen uns hier in Dortmund keine Informationen vor, dass eine so
weitgehende Änderung in naher Zukunft geplant ist.
Ersteinmal wird das Vergabeverfahren weiter nach den Regeln 20-20-60
durchgeführt, unabhängig von einer Änderung der Rechtsform der ZVS.
Freundliche Grüße aus der Pressestelle
Ihre ZVS
Hans-Peter Kaluza