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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BTM-Rezept



euratin
06.03.2008, 23:24
Hallo,
ich hänge gerade beim Thema BTM-Rezept. Verstehe ich das richtig, dass ein Arzt für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen max. 2 BTM-pflichtige Med. verordnen darf und die jeweils für den Bedarf von 30 Tagen? Hab irgendwo gelesen, dass man nur für den Bedarf von 7 Tage verschreiben darf und noch irgendwo anders für den Bedarf von nur 1 Tag??? Was stimmt denn nun? Vielen Dank und gute Nacht!

Doctöse
06.03.2008, 23:35
Es dürfen bis zu 2 BTM-pflichtige Medikamente für eine Gesamtdauer (Bedarf) von 30 Tagen unter Einhaltung der Höchstmengen verordnet werden. Dosisüberschreitung, Überschreitung des Verordnungszeitraumes und Anzahl verschiedener BTMs müssen mit einem "A" auf dem Rezept gekennzeichnet und begründet werden.
Ein BTM-Rezept ist 7 Tage gültig.

Schnatti
07.03.2008, 19:37
Hi,


Es dürfen bis zu 2 BTM-pflichtige Medikamente für eine Gesamtdauer (Bedarf) von 30 Tagen unter Einhaltung der Höchstmengen verordnet werden.
aufpassen hier - es geht nicht um Medikamente, sondern Wirkstoffe.
Man kann also beliebig viele verschiedene BTM-Arzneimittel, auch unterschiedlicher Galenik, die ein und denselben Wirkstoff enthalten, verordnen, solange die jeweilige Gesamtdosis der BtmVV eingehalten wird. Bzw. dann mit dem A überschreiten.

viele Grüße,
Schnatti

Pherenike
09.03.2008, 07:26
Hi,

es ist so ( für Humanmediziner):
1. es dürfen 2 Wirkstoffe verschrieben werden und zwar in versch. Darreichungsformen (Ausnahme:Opiumtinktur, - extrakt...) unter Beachtung der Höchstmenge, die in der BTM-Verschreibungsverordnung aufgeführt sind
oder
nur eins, das in der Anlage III des BTM-Gesetzes steht

2. es darf nur 1x innerhalb von 30 Tagen verschrieben werden (ein Bedarf für 30 Tage bzw. bis zur Höchstgrenze)

Allerdings ist es in begründeten Einzelfällen im Rahmen einer Dauertherapie erlaubt mehr als zwei bzw. mehr als die Höchstmenge zu verordnen.
Es muss dann jedoch mit einem A gekennzeichnet werden

Zur Substitution und bei Zahn- und Tierärzte ist das alles noch etwas anders.

Schnatti
09.03.2008, 13:11
Hey Hey,



nur eins, das in der Anlage III des BTM-Gesetzes steht
andere dürfen eh nicht verschrieben werden. ;-)



2. es darf nur 1x innerhalb von 30 Tagen verschrieben werden (ein Bedarf für 30 Tage bzw. bis zur Höchstgrenze)

Man darf schon mehrfach für einen Patienten innerhalb von 30d verschreiben, allerdings muss man sich eben über die 30d gesehen an die Höchstmengen halten.

Gruß,
Schnatti

Pherenike
11.03.2008, 17:50
ja gut etwas ungünstig formuliert: es darf von denen, die nicht in der BTM-VV aufgeführt sind nur eins auf dem Rezept stehen
und häufiger als 1x ist erlaubt - muss halt auch nur extra vermerkt werden

Schnatti
11.03.2008, 20:43
Nein, eine innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung eines BTM-Rezeptes vorgenommene weitere Verschreibung für einen Patienten muss nicht extra gekennzeichnet sein, sofern sie über die 30d gesehen innerhalb der Höchstmengen liegt.

Oder missverstehe ich dich schon wieder? :-)

Gruß,
Schnatti