MinnieDoc
08.03.2008, 15:29
Hallo ihr Lieben,
bevor ich mit dem Studium angefangen habe, habe ich freiwillig als Praktikantin auf einer chirurgischen Intensivstation gearbeitet. Es war klar, dass ich vom Gesetz her nicht viel durfte und eigentlich auch konkret nichts am Patienten machen durfte, wie z.B. arterielles Blut abnehmen, Medikamente stellen, Beatmung betreuen etc.
Nun studiere ich im zweiten Semester Medizin und arbeite an den Wochenenden als Aushilfe auf der selben Intensivstation. Wie ist denn die Gesetzeslage wenn man studiert? Genauso wie vorher oder anders?
Im Grunde bin ich mit verschiedenen Tätigkeiten wie Medikamente stellen und arterielles Blutabnehmen vertraut doch nicht mal die Stationsleitung weiss genau, wie die gesetzliche Situation ist.
Wisst ihr mehr?
Liebe Grüße,
Minniedoc
bevor ich mit dem Studium angefangen habe, habe ich freiwillig als Praktikantin auf einer chirurgischen Intensivstation gearbeitet. Es war klar, dass ich vom Gesetz her nicht viel durfte und eigentlich auch konkret nichts am Patienten machen durfte, wie z.B. arterielles Blut abnehmen, Medikamente stellen, Beatmung betreuen etc.
Nun studiere ich im zweiten Semester Medizin und arbeite an den Wochenenden als Aushilfe auf der selben Intensivstation. Wie ist denn die Gesetzeslage wenn man studiert? Genauso wie vorher oder anders?
Im Grunde bin ich mit verschiedenen Tätigkeiten wie Medikamente stellen und arterielles Blutabnehmen vertraut doch nicht mal die Stationsleitung weiss genau, wie die gesetzliche Situation ist.
Wisst ihr mehr?
Liebe Grüße,
Minniedoc