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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : darf ein ausländischer Assistenzarzt AE nach §18 bekommen



hrsayed
08.03.2008, 18:49
Hallo, Ich habe ein Problem vielleicht finde iche hier einen Tipp!

ich bin syrerArzt, habe mein Medizinstudium in Syrien absolviert, dann bin seit Feb. 2004 hier in DE zwecks Sprachkurs u. anschliessend Facharztausbildung: war 3 Monate als Stependiat (Innere Medizin) mit Aufennthaltsbewilligung §28, dann als Gastarzt (allgemein Chirurgie) mit Aufenthaltserlaubis § 17.
seit Okt. 2005 bin ich in einer anderen Stadt (in Niedersachsen) als Assisenzarzt (Neurochirurgie) tätig und verdiene etwa 2700 Euro, vor ca. 7 Wochen bin ich Vater geworden aber kriege kein Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld(meine Frau hat AE § 30). jetzt versuche ich seit Wochen mit AHB meinen Afenthaltstitel zu ändern ohne Erfolg!! sie sagen ich bin aiszubildende und kein Arbeitsnehmer, §18 kommt nicht in Frage auch §18 Abs.4! das Krankenkaus(mein Chef u. der Geschäftsführer) sind bereit zu helfen, sie aber keine Erfahrung mit solchen Situationen!

wie ist Prognose? hofungslos ? soll ich aufgeben ? was jur. verfahren ? oder nach Ostdeutschland umzehen ?

Danke im voraus für eure Hilfe.

SuperSonic
08.03.2008, 19:32
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Da gibt es Leute, die sich damit auskennen.

Gruß,
SuperSonic

hrsayed
08.03.2008, 20:35
vielen Dank