PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A104/B 56 Tag2 Primärversorgung



kingsize386
12.03.2008, 17:05
Hi,

ich war mir da nicht sicher mit Sicherstellungsauftrag und hab mal Primärversorgung gegoogelt und hab ne Seite vom Bundesministerium für Gesundheit gefunden.

Da steht Primärversorgung ist die ambulante ärztliche Versorgung zu Sprechzeiten bei einem niedergelassenen Arzt oder im Krankenhaus ohne stationäre Aufnahme.
Und das sollte doch genau der Frage entsprechen, zumindest für nen Nachteilsausgleich.
Hier auch der Link: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/solidarisch_versichern/grundstruktur/primaerversorgung/index.html

mekuzo
12.03.2008, 17:17
Laut wikipedia:

Als Sicherstellungsauftrag nach SGB 5 §72 bezeichnet man den staatlich erteilten Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit Haus- und Fachärzten und einem ärztlichen Notdienst im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.

Gegenwärtig (2005) obliegt diese Aufgabe den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherstellungsauftrag

kingsize386
12.03.2008, 17:22
Mag ja sein, aber is dann Primärversorgung automatisch falsch, wär nicht das erste Mal, dass das IMPP zwei richtige Antworten in eine Frage schmuggelt, grade in Psycho.
Solang mir keiner sagt, dass Primärversorgung was anderes ist, denk ich dass das auch richtig ist. Zur Not über die Frage beschweren, vielleicht wird sie ja gestrichen.

Unregistriert
12.03.2008, 17:39
Die Primärversorgung ist meines Erachtens die tatsächliche Ärztliche Versorgung nicht der Auftrag zur Sicherstellung einer guten Flächenabdeckung mit Ärzten.

trito
13.03.2008, 11:56
Es geht um die Bezeichnung für den Auftrag, nicht um dessen Durchführung!