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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erlass der Studiengebühren



Unregistriert
12.03.2008, 22:13
Hi,

Ich meine, irgendwann mal iregndwo gelesen zu haben, dass den 10% besten des Jahrgangs die Studiengebühren erlassen werden können. Leider finde ich die Quelle nicht mehr.

Gibt es sowas für Medizin und wenn ja, an welcher Uni? Und von welchen Leistungen geht man dabei aus?

Unregistriert
12.03.2008, 22:29
Hab den Gesetzestext grad gefunden:

Hessisches Studienbeitragsgesetz (HStuBeiG) vom 16. Oktober 2006, §6, Abs. 3

"Die Hochschulen befreien in der Regel zehn vom Hundert der Studierenden von der Beitragpflicht, wenn weit überdurchschnittliche schulische Leistungen nachgewiesen oder weit überdurchschnittliche Leistungen im Studium erbracht werden."

Und Abs. 6

"Über die Befreiung von der Beitragspflicht und die Ermäßigung entscheiden die Hochschulen auf Antrag. Der Antrag ist in der Regel vor Beginn der Vorlesungszeit zu stellen."

Das heißt wahrscheinlich, die Unis KÖNNEN die 10% der besten befreien, müssen aber nicht. Und es sind wahrscheinlich nur die 10% der jeweiligen Uni betroffen, man muss also die offizielle Auswertung des IMPP abwarten. Die muss aber vor dem 01. April erfolgen, da dann Vorlesungsbeginn ist. Man hat also knapp 3 Tage zur Antragstellung beim Dekanat oder sonstwo.

Hat irgendjemand schonmal sowas gemacht, oder wird man bei sowas von der Uni informiert (ich glaub mal eher nicht, die wollen ja ihre Moneten behalten).

Strodti
13.03.2008, 10:02
Das ist auf jeden Fall sehr Uni-spezifisch. Nicht spezifisch, sondern für alle gleich ist, dass die ein guter Teil deiner BAföG Schulden erlassen wird, wenn du beim Abschluss zu den 10 % Jahrgangsbesten gehörst.

cookiecake
13.03.2008, 17:01
Redest du von Studiengebühren oder BaFög ?

Das Bafög kann dir erlassen werden, wenn du z.B. herrausragende Leistungen zeigst, oder als Bester des Jahrgangs abgehst.
Bei den Studiengebühren musst Du dich direkt an deine Hochschule wenden. Die haben da teilweise recht unterschiedliche Handhaben. Es git zum Beispiel Hochschulen, die dich befreien, wenn du z.B,. zwei Geschwister hast, die auch Studieren, oder du nachweisen kannst, dass du/deine Eltern ein Studium mit Studiengebühren nicht finanzieren könntest.

Unregistriert
13.03.2008, 19:34
In Frankfurt/M. Befreiung von Studiengebühren ab Abinote 1.3 oder Stipendium oder sehr gute Studienleistung (fachspezifische Notengrenzen).

http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/studienbeitraege/administration/10prozent.html