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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : famulatur



thiamina
11.09.2002, 18:25
Hi Leute,

weiß jemand von Euch, wie oft meine eine Famulatur splitten darf????

Danke.

lala
11.09.2002, 19:13
Hallo!

Im Prinzip mußt Du immer mindestens 15 tage am Stück haben, einmal mindestens 30 (oder?). Hier zählen (wie schon im Pflegepraktikum) die Kalendertage und nicht die Arbeitstage.
Bei mir hat es jedenfalls mit 2mal 30 und 4 mal 15 Tage problemlos geklappt. Im Zweifel nochmal beim zuständigen LPA nachfragen!!

Heinz Wäscher
12.09.2002, 09:14
Genau,mind 15 Tage ohne Unterbrechung

cons
17.09.2002, 10:45
Ich kann nur empfehlen mehr als die vorgeschriebenen 4 Monate zu machen - wegen Formalitätn am besten beim LPA erkundigen (Adressen über www.IMPP.de)

auch ins Ausland zu gehen ist ne gute Sache. Und such Dir möglichst verschiedene Kliniken...

Ich selber war in der Inneren, Gyn, Kinderchirurgie und am Frankfurter Flughafen (Praxisfamulatur). War ne super Sache...

Viel Spass in der Klinik (und es müssen min. 15 Tage am Stück sein, aber max. auch nur 5 Famulaturen - zumindest so viel ich weiss in Baden-Wü!!!!) also splitte nicht zu viel und erkundige Dich beim Landesprüfungsamt (Adresse siehe oben).

CA.

Sebastian1
17.09.2002, 12:50
ZUm Thema Famulatur im Ausland darf ich hier mal kurz nochmal an
die Adresse des deutschen famulantenaustausches erinnern?

http://www.dfa-germany.de

Dabei sind Unterkunft und Verpflegung übrigens frei. Nur noch Flug zu bezahlen und Kopperation mit 90 Ländern. Bei Interesse würd ichs mir mal ansehen!
Gruß,
Sebastian

lala
17.09.2002, 18:05
Nochmal ich:

Also das mit maximal 5 Famulaturen ist nicht richtig. Zumindest hat es bei mir mit insgesamt 6 Famulatuiren (4mal 15 Tage, 2 mal 30 Tage) keine Probleme gegeben.
Es ist auch total egal ob in einer Klinik oder nicht, Ausland kann vorteilhaft sein, aber bei der Stellensituation ist das alles nicht wirklich wichtig ( es sei denn Du willst unbedingt ne Super-Uni-Karriere machen). Hauptsache Du kriegst die Zeiten zusammen und genießt den Rest Freiraum der Dir (jetzt noch) bleibt!

cons
17.09.2002, 18:44
Nun nochmal ich:

zumindest für Baden-Wü gilt die Regelung:

:-top max 5 Famulaturen, min 14 Tage am Stück...


anscheinend sind die Regelungen für die einzelnen Bundesländer unterschiedlich - deshalb: :-meinung umbedingt beim richtigen erkundigen! :-meinung
(und auch an einen evtl. Studienortwechsel denken!).

CA.


hier die Angaben vom LPA Baden-Wü (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/stuttgart/abteilung2/lpa/arzt/ar_ab2.htm) :

Famulatur im Inland

Die ärztliche Ausbildung umfasst u. a. eine viermonatige Famulatur, die als Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist.

Die Famulatur hat den Zweck, den Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung im Krankenhaus, in freier Praxis, in öffentlichen Stellen und in Einrichtungen des Arbeitslebens vertraut zu machen.

Die Famulatur ist während der unterrichtsfreien Zeiten (Semesterferien, Urlaubssemester) zwischen der bestandenen Ärztlichen Vorprüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten und durch ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 7 zur Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) nachzuweisen.

In § 7 Abs. 2 der ÄAppO ist geregelt, in welche Abschnitte die Famulatur zu gliedern ist:

Die Tätigkeit als Famulus wird abgeleistet

für die Dauer eines Monats
a) unter ärztlicher Leitung in

einer Dienststelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Arbeitsverwaltung, der Versorgungsverwaltung oder der Gewerbeaufsicht,
einer Einrichtung für die Rehabilitation Behinderter oder die ärztliche Begutachtung einschließlich des vertrauensärztlichen Dienstes,
einer Justizvollzugsanstalt,
einer werks- oder betriebsärztlichen Einrichtung,
einer truppenärztlichen Einrichtung der Bundeswehr oder
b) in einer ärztlichen Praxis.

für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus, ausgenommen Krankenhäuser, die Einrichtungen nach Nummer 1 Buchstabe a sind,
und

für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der in Nummer 1 und Nummer 2 genannten Einrichtungen.
Hierbei ist zu beachten:

Um die Ausbildungsziele zu erreichen, hat der Verordnungsgeber für die einzelnen Ab*schnitte die Mindestdauer von einem Monat vorgesehen. Auf diese Weise soll die notwendige Kontinuität, Effizienz und Qualität der Ausbildung gewährleistet werden.

Wir bitten Sie deshalb, bei Ihren Planungen von einem Monat als Regelfall auszuge*hen. Bei*spiele für die Berechnung einer einmonatigen Famulatur: 23.02. bis 22.03. oder 01.08. bis 31.08. Bei einer kür*zeren oder längeren Dauer der Famulatur wird tageweise gerechnet (z. B. 21.08. - 17.09. = 28 Kalen*dertage). Dabei werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage. Insgesamt müssen Sie auf 120 Kalendertage Famulaturzeit kommen.

Die Famulatur ist ganztägig unter ärztlicher Anleitung abzuleisten. Eine Aufteilung Ihrer Famulatur in bis zu 5 Abschnitte ist zulässig. Die Mindestdauer eines Abschnittes beträgt dabei 2 Wochen (14 Kalendertage).

Bei einer Krankenhausfamulatur soll der Famulus ärztliche Tätigkeiten in der stationären Patiententen*versorgung unter Anleitung und Aufsicht entsprechend seinem Kenntnisstand verrichten.

Er soll in den normalen Klinikalltag einer Bettenstation integriert werden und an ärztlichen Visiten, Anamneseerhebungen, Operationen, Therapiebesprechungen usw. teilnehmen.

Bei einer Praxisfamulatur soll der Famulus Gelegenheit haben, Anamnese zu erheben, am ärztlichen Gespräch mit dem Patienten und an Hausbesuchen teilzunehmen und sich mit der technischen Ein*richtung vertraut zu machen.

Die Famulatur in der Ambulanz eines Krankenhauses wird als Praxisfamulatur anerkannt, wenn im Zeugnis bestätigt wird, dass die Famulatur ausschließlich in der Ambulanz abgeleistet wurde. Dasselbe gilt für eine Famulatur in einer Poli*klinik und in einer Notaufnahme.

Famulaturtätigkeiten in Bereichen, die nicht den vorstehenden Definitionen entsprechen, können nur dann anerkannt werden, wenn sie unmittelbaren Patientenbezug haben, unter ärztlicher Leitung absolviert werden und mit ärztlichem Wirken vertraut machen. Diese Famulaturen werden als sogenannter „Wahlmonat“ (4. Monat) anerkannt und können z. B. in den Bereichen Rechts- und Verkehrsmedizin, Immunologie und Labormedizin) abgeleistet werden. Famulaturen in rein theoretischen Instituten und im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin können nicht anerkannt werden.

Für die Bestätigung der Famulatur ist ein sogenanntes „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ zu verwenden. Ein Vordruck für dieses Zeugnis ist unter dem Punkt Formulare abgelegt. Dieser, Vordruck liegt außerdem bei den Dekanaten bzw. in Ulm beim Studiensekretariat vor.

Bitte achten Sie bei der Bescheinigung auch darauf, dass

· das Zeugnis von dem ausbildenden Arzt unterschrieben wurde und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen ist,

· keine nicht nachvollziehbaren Korrekturen, wie z. B. mit „Tipp-Ex“ vorgenommen werden dürfen,

· Sie sich Ihr Zeugnis nicht im voraus, sondern erst bei oder nach Abschluss der Famulatur ausstellen lassen, da eine über das Ausstellungsdatum hinaus bescheinigte Zeit nicht anerkannt werden kann,

· für die Bestätigung der Famulatur nur Bescheinigungen verwendet werden dürfen, die inhaltlich mit dem vorgenannten Zeugnisvordruck übereinstimmen. Andere Be*scheinigungen können bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht anerkannt werden.

Ansprechpartner:
Frau Scheurer
Tel.: 0711/904-3253

Lion
17.09.2002, 19:28
Hi,

ich habe da noch eine andere Frage bezüglich Famulatur.
Ist zwar noch ein bischen früh für mich (Physikum erst nächstes Frühjahr), aber

hat irgendjemand von Euch Erfahrungen mit einer Famulatur in Israel (evtl. Tel Aviv oder Jerusalem)? Oder kennt jemanden?

Würde auch mal gerne nach Japan, habe ich tolle Sachen gehört, aber da könnte ich vermutlich, nicht einmal nach 10 Jahren Sprachunterricht, ein Taxi rufen.

Bis dann,

Maximilian

blanko
18.09.2002, 13:01
@Lion.

Plane evtl. für nächsten Sommer eine Famulatur in Japan. Taxi rufen (und Hamburger bestellen :-blush ) bekomme ich noch hin, aber dann hörts auf. Schau doch mal zum Apettit machen auf der Homepage vom DFA nach, da sind Erfharungsberichte aus aller Welt. (www.dfa-germany.de)


blanko

Lava
18.09.2002, 17:24
Japan? Cool! In der Via Medici war mal ein Bericht über Famulaturen in Japan. Vielleicht findest du den online. Wenn nicht, könnte ich ihn dir ja mal kopieren und zuschicken.

10 Jahre Sprachunterricht? Respekt! Konichi wa! Hajimemashite! Watashi wa Janine desu. Doozo yoroshiku. (Lektion 1a - weiter bin ich nie gekommen)

Lion
19.09.2002, 19:05
:-)

Hast Du falsch verstanden Janine. War rein Hypothetisch gemeint. Weiter als Lektion 1 bin ich auch nie gekommen. :-))

Habe das Hebraicum in der Schule gemacht, deshalb halte ich Israel für realistischer.

Schöne Grüße.

Lava
20.09.2002, 18:04
Ja, ja, ja. Ich bin ja auch sooo einfach reinzulegen. :-blush

Johannes
26.09.2002, 11:45
Moin!

Gibts eigentlich so ne Art Vordruck für ne Famulatur. Bin z Zt. kräftig am Rödeln und hab keinen Plan, ob ich da so n Formular ranschaffen muss, oder ob ne förmliche Bestätigung reicht.

HELP!

Johannes

blanko
26.09.2002, 13:11
@ Johannes

Vordrucke für die Famulaturbescheinigung gibt es in 3 Sprachen bei Deinem Dekanat und z.T. auf den Homepages der LPA.

blanko

Johannes
26.09.2002, 15:21
OK, alles klar!

Danke ! :)

Else
29.09.2002, 16:55
Famulaturzeugnisse gibt's auch auf www.dfa-germany.de unter "Service", "Formulare. Auf Englisch, Französisch, Spanisch. Da gibt's auch noch eine Menge anderer interessanter Infos :-)