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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Öffentliches Gesundheitswesen



oktagon
13.03.2008, 22:17
hallo,
ich habe vor,evtl. den fa für öffentl. gesundheitswesen zu machen.
habe meine approbation erhalten und bin nun quasi als berufsanfänger auf der suche nach nem job.
in den weiterbildungsordnungen steht, dass man 36 monate in den gebieten der unmittelbaren patientenversorgung arbeiten muss.

1. heißt das jetzt, dass man nicht unbedingt in eine klinik muss, sondern dass man die 3 jahre auch in einer praxis absolvieren kann?

2. weiß jemand, auf welchem fachgebiet(en) der patientenversorgung man in diesen 3 jahren arbeiten sollte, welche also empfohlen werden für das öffentl. gshw bzw. wo ich solche auskünfte bekommen kann? (in der alten weiterbildungsordnung war noch 1 jahr stationsdienst in der inneren medizin vorgeschrieben)

3. was ist der unterschied zwischen assistenzarzt und weiterbildungsassistent (assistenzarzt in wb)? in manchen online-jobbörsen kam außerdem noch der begriff "berufsanfänger" vor. wer von diesen 3en bin ich und nach was muss ich jetzt suchen?

das wars erstmal, sonst wirds zuviel ;)
danke für antworten

oktagon
14.03.2008, 19:32
weiß keiner ne antwort?
korrigiert mich bitte, falsch ich im falschen forum bin.
viell. wisst ihr ja, wo man diesbezügliche infos erhalten kann.
für die 3. frage gibts doch bestimmt jemanden, der was weiß, oder?
:-heul

Feuerblick
14.03.2008, 19:35
Assistenzarzt in der Weiterbildung und Weiterbildungsassistent meint das gleiche. Du bist Berufsanfänger und suchst eine Stelle als Assistenzarzt zur Weiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet. Ergo gehörst du in alle drei Kategorien. :-)
Zum Thema WBO solltest du auf der Seite der Ärztekammern fündig werden.
Da sollte auch aufgedröselt sein, wo genau die drei Jahre abzuleisten sind und ob es vorgeschriebene Fachrichtungen gibt. Meines Wissens gehört Innere aber dazu.

oktagon
15.03.2008, 00:17
danke erstmal für die antwort.

ich meinte nicht den unterschied zwischen wb-assistent und assistent in wb, sondern zwischen assistenzarzt und assistenzarzt in weiterbildung. oftmals kann man nämlich zwischen diesen beiden wählen und irgendeinen grund muss es doch geben, dass man beides anbietet, oder?

zu den empfehlungen fürs öff. gshw hab ich auch auf der seite der ärztekammer nix gefunden oder meintest du die weiterbildungsordnung?
in dieser steht eben drin, dass man 36 monate in den gebieten der unmittelbaren patientenversorgung arbeiten muss. weiter nix, außer 1/2 jahr psychiatrie.
würde also meines erachtens heißen: ist egal wo man arbeitet(ambulant oder stationär, auch egal, ob hno, derma oder innere).
aber es sollte doch irgendwelche empfehlungen geben, was evtl. für diesen facharzt vorteilhaft wäre...

Feuerblick
15.03.2008, 08:42
Auch Assistenzarzt und Assistenzarzt in Weiterbildung meinen normalerweise exakt das gleiche.
Wenn in der WBO keine weiteren Bestimmungen stehen, gibt es vermutlich auch keine weiteren Bestimmungen. Ansonsten solltest du dich ans Telefon hängen und deine zuständige Landesärztekammer einfach mal dazu befragen.
Ich vermute mal, dass die Antworten hier auch weiterhin spärlich bleiben werden, weil deine angestrebte Fachrichtung noch mehr ein "Exot" ist als Auge oder Derma (und schon bei diesen Fächern kannst du die Assistenten im Forum an einer oder max. zwei Händen abzählen).

Gersig
15.03.2008, 09:08
1. du musst die drei Jahre meines Wissens nach im Krankenhaus abreißen, davon müssen sechs Monate in der Psychiatrie abgeleistet werden.

2.ich glaube, dass das nicht mehr so festgelegt ist, außer die sechs Monate Psychiatrie. Gute Kombis mit Blick auf das Gesundheitsamt sind: Innere, Anästhesie (Zusatzbezeichnung Rettungsdienst ist superwichtig), Psychosomatik (diese Weiterbildung deckt den FA für ÖGD fast komplett ab), evtl. Hygiene und Arbeitsmedizin

vlsime
16.03.2008, 13:54
Auch Assistenzarzt und Assistenzarzt in Weiterbildung meinen normalerweise exakt das gleiche.

Nein, das stimmt nicht. Ein Assistenzarzt in Weiterbildung ist noch kein Facharzt. Wenn man aber nach der Facharztprüfung als Assistenzarzt weiterarbeitet (und z.B. keine Oberarztstelle bekommt), ist man weiterhin Assistenzarzt, nur eben nicht mehr "in Weiterbildung". In den meisten Kliniken tragen solche Leute aber nicht mehr das Wort "Assistenzarzt" auf dem Namensschild, sondern z.B. "Facharzt" oder so...

Grüße!

Feuerblick
16.03.2008, 14:46
In Stellenanzeigen meint es allerdings das gleiche, sonst würde ein Facharzt gesucht.

Muriel
16.03.2008, 17:35
Zumal man, solang die Klinik/die Praxis, in der man arbeitet, eine Weiterbildungsermächtigung hat, deren Zeit man noch nicht überschritten hat, automatisch die dort abgeleistete Zeit auf die FA-Ausbildung angerechnet bekommt, was ja in der Schweiz, so weit ich informiert bin, nicht automatisch der Fall ist, je nachdem ob man eben Weiterbildungsassi ist oder nicht.

oktagon
26.03.2008, 01:53
hab da jetzt nochmal ne dumme frage ;-)
wenn ich also 3 jahre mit patientenkontakt arbeiten muss für den fa fürs öff. gshw (laut wbo) und ich davon z.bsp. 1 jahr ambulant beim allgemeinmediziner beschäftigt bin, dann wird dieses eine jahr nur angerechnet, wenn der allgemeinmediziner eine weiterbildungsermächtigung hat?? wofür ist egal?
wenn er also keine wbe hat, dann könnte ich dieses jahr nicht anrechnen lassen, wäre quasi alles umsonst, obwohl ich doch im direkten patientenkontakt gearbeitet habe?
bitte schlagt mich net :-nix

5-Aminolävulinsäure
26.03.2008, 20:14
Der Allgemeinarzt braucht schon die Ermächtigung für sein Fachgebiet, kannst ja auch nicht Herzchirurgie vom Neurochirurgen lernen. (War nur mal so´n Beispiel). :-dance

oktagon
26.03.2008, 22:25
ok.
dachte ja nur, weil ich gar kein allgemeinmediziner werden will, was soll ich da mit der wb-ermächtigung dafür.

also fakt ist:
es muss immer eine wb-ermächtig. vorhanden sein, sonst wird die zeit nicht gewertet?? auch wenn in der wbo nur drinsteht, dass man einfach nur 3 jahre mit patientenkontakt gearbeitet haben muss (egal welche fachrichtung).

Gersig
26.03.2008, 22:32
Wie wäre es, wenn du deine Frage mal direkt der Ärztekammer stellst und die Antwort hier postest? Ich denke, wir können hier viel mutmaßen, eine rechtsverbindliche Antwort bekommst du nur dort :-)

oktagon
26.03.2008, 22:46
yo, werd ich dann mal machen.
dachte, dass die frage von euch/dir mit einem lächeln betrachtet wird, da das für mich völlig neue materie ist.
aber sicher ist sicher ;-)
danke trotzdem

GOMER
27.03.2008, 10:37
also fakt ist:
es muss immer eine wb-ermächtig. vorhanden sein, sonst wird die zeit nicht gewertet?? auch wenn in der wbo nur drinsteht, dass man einfach nur 3 jahre mit patientenkontakt gearbeitet haben muss (egal welche fachrichtung).

Es scheint von LÄK zu LÄK Unterschiede in den Anforderungen zu geben. Angeregt durch diesen Thread hab ich mal bei der ÄK BaWü in die Weiterbildungsordnung geschaut und festgestellt, daß in BaWü ein Großteil den Patientenkontakts in Innere und Allgemein oder Kinder- und Jugendmedizin abgeleistet werden muß (http://www.aerztekammer-bw.de/30/10/gebiete/wbo21.pdf), in Niedersachsen z.B. heisst es hingegen nur "unmittelbare Patientenversorgung", auch die Zeiten im Gesundheitsamt sind unterschiedlich geregelt (BaWü 6 Monate, Niedersachsen 9).