Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haftfähigkeit
Ich glaube nicht, dass Muri das Anti-Bell-Halsband meinte ... :-))
Jetzt wirds immer lustiger... :-)
Oh, nicht?!
Hmmm, dann klärt mich mal auf.
Ich fand die Idee mit dem Hundehalsband auf jeden Fall sehr witzig, wenn auch ethisch vielleicht etwas fragwürdig?! :-D
Na ich weiß ja nicht, ob Haldol beim alkoholisierten Patienten unbedingt die beste Lösung ist...
Ich tendiere bei progredienter Renitenz zu
a) Ketanest-Blaspfeil (notfalls über den örtlichen Veterinär zu beziehen :-))
b) Somsanit
Beste Grüße,
Hypnos
Nuja, mein Arzneimittelpocket gibt für Somsanit als Kontraindikation Alkoholismus an... soviel dazu... :-lesen
Nuja, mein Arzneimittelpocket gibt für Somsanit als Kontraindikation Alkoholismus an... soviel dazu... :-lesen
Na dann schau mal beim Haldol nach:-))
Äh nein, ich meinte kein Halsband, no, that's now not true, auch wenn diese Vorstellung bei Waltraud und co doch nicht jeder Komik enbehrt :-))
Na dann schau mal beim Haldol nach:-))
Da steht's nicht :-D
Da steht's nicht :-D
Oh doch...im Standardwerk: Rote Liste:-))
Ich finde, ihr seht das etwas schwarz. Zunächst muß man 2 Begriffe klären: Haftfähigkeit und Verwahrfähigkeit. Haftfähigkeit bedeutet, daß der Untersuchte eine Haftstrafe antreten kann, Verwahrfähigkeit bedeutet, daß der Untersuchte eine gewisse Zeit in Polizeigewahrsam bleiben kann. Dabei wird die Verwahrfähigkeit zum Zeitpunkt der Untersuchung festgestellt- das hat der Gesetzgeber auch so festgelegt. Wenn Du also einen Junkie siehst, der zum Zeitpunkt x stabile Vitalparameter hat und Dir nicht mitteilt, daß er Btm konsumiert und dann 4 Stunden später entzügig wird, dann kann Dir keiner einen Vorwurf draus machen.
Quelle: Dorstener Zeitung vom 22.03.08
Genau DARUM würde ich keine Haft-/Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchungen durchführen...
Hypnos
Ehemaliger User 20130505
23.03.2008, 22:57
In Berlin ist gestern ein anscheinend (oder auch nur scheinbar; Näheres weiß man noch nicht) Betrunkener im Polizeiauto gestorben, nachdem Sanitäter gesagt hatten, er bräuchte keine Behandlung im Krankenhaus:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Charlottenburg;art126,2499283
Leelaacoo
24.03.2008, 11:43
Von Somsanit würd ich persönlich die Finger lassen...die paar, die es bei uns bekommen hatten, waren danach allesamt im Delir. Vorgestern auf der ITS hat einer im Alkoholdelir den Propofol-Perfusor bekommen...ohne gings nimmer....bei LR von 14 ml/h war er dann einigermaßen ruhig (und spontanatmend)...heftig.
Im Übrigen nervts mich schon gewaltig, daß die Intox-Leute alle nachts bei mir in der Ambulanz abgeladen werden und alle Rettungsdienstler verschwinden...schau halt, wie du mit dem/der zurechtkommst. Gehen lassen geht nicht, da bleiben will er/sie nicht, pöbelt rum, klaut Zeit für die Versorgung der restlichen 90 Patienten und ist am nächsten Tag eh wieder weg...und in 3 Tagen wieder da. Ich war ja am Anfang echt empathisch...momentan geht mir aber die Hutschnur hoch....der hat doch gesoffen und nicht ich...grrr. (Beispiel: Gestern Dienst, Patientin mit Ethanolspiegel von 5 g/l (ca. 4,6%), muss mit 4 Leutchens fixiert werden, schreit rum, bespuckt mich, beschimpft mich, 6 Stunden war ich mit ihr beschäftigt, heut geht sie wieder...natürlich zum Weitertrinken)... :-keks
Ich will nimmer....
LG Lee (Ambulanz-frustriert)
Vorgestern auf der ITS hat einer im Alkoholdelir den Propofol-Perfusor bekommen...ohne gings nimmer....bei LR von 14 ml/h war er dann einigermaßen ruhig (und spontanatmend)...heftig.Mit Clonidin dazu?!?!
R.
Leelaacoo
24.03.2008, 19:35
Mit Clonidin dazu?!?!
R.
Der Clonidin-Perfusor war schon vorher ausgereizt gewesen...selbst der OA meinte, so was hätte er bisher nie erlebt....ach ja, Midazolam war vorher auch dabei...dann aber natürlich nimmer parallel.
lg Lee
Das ist ein interessantes und nicht unwichtiges Thema. Gerade für junge/angehende Ärzte...
Meine Frage:
Gibt es vllt. ein kleines Büchlein/Handout (so "pocket" oder "Memorix" mäßig) mit so einer Art von Handlungsanweisungen, Do's & Don'ts, Entscheidungsbaum u.Ä. mit belastbarer jur. Basis? So zum Informieren ohne gleich "Jura zu studieren"...
Thx for etwaige Info :-love
Leelaacoo
25.03.2008, 19:57
Jaaa...sowas hätte ich auch gerne. Aber es ist ja nicht nur die Haftfähigkeit...schwierig finde ich auch Dinge wie Beatmung ja/nein, Abschalten von Geräten/ Beenden der Therapie, vor allem wenn es keinen Anhalt gibt, wie der/die Patient(in) dazu gestanden hätte, und das Betreuungsverfahren sich ewig hinzieht, weil die Verwandten sich nicht einig sind und und und...klar ist das (momentan) nicht in meiner Entscheidungsbefugnis, aber im Dienst steht man immer blöd da, wenn Herzalarm bei einem 95jährigen gedrückt wird und die Angehörigen immer "alles" wollen...da macht man halt alles aus Angst, belangt zu werden und nicht immer im (von mir vermuteten Sinne) des Patienten. Schwierig...
Mal eine Frage: Wir sind ein kommunales Haus und müssen (so glaube ich) Haftfähigkeitsuntersuchungen durchführen (ist der Polizeiarzt immer verfügbar?). Was ist, wenn ich die Haftfähigkeit nicht bestätige und den Patienten aufnehme (weil z.B. stark alkoholisiert): Muss ich dafür Sorge tragen, daß er nicht abhaut (sprich: fixieren) oder lasse ich es darauf ankommen, weil diese Maßnahme keine medizinische Indikation hat und rufe die Polizei, wenn er es tut oder nicht??? Keine Ahnung....
Apropos Fixierung: Unklar ist mir auch, ob ich Fixierung anordnen muss, wenn jemand Bettgitter hat und unruhig ist, weil der/die ja drüberkrabbeln und dann aus der "orthopädischen" bzw. "neurochirurgischen" Höhe stürzen? Habe auch dazu immer nur verschiedene Aussagen gehört...
LG Lee
Mal eine Frage: Wir sind ein kommunales Haus und müssen (so glaube ich) Haftfähigkeitsuntersuchungen durchführen (ist der Polizeiarzt immer verfügbar?). Was ist, wenn ich die Haftfähigkeit nicht bestätige und den Patienten aufnehme (weil z.B. stark alkoholisiert): Muss ich dafür Sorge tragen, daß er nicht abhaut (sprich: fixieren) oder lasse ich es darauf ankommen, weil diese Maßnahme keine medizinische Indikation hat und rufe die Polizei, wenn er es tut oder nicht??? Keine Ahnung....
Apropos Fixierung: Unklar ist mir auch, ob ich Fixierung anordnen muss, wenn jemand Bettgitter hat und unruhig ist, weil der/die ja drüberkrabbeln und dann aus der "orthopädischen" bzw. "neurochirurgischen" Höhe stürzen? Habe auch dazu immer nur verschiedene Aussagen gehört...
LG Lee
a) das KANN natürlich sein, da würde ich mal in der Verwaltung nachhorchen, ob Ihr einen Behandlungsvertrag mit der Polizei habt. Ich halte das aber für sehr unwahrscheinlich, habe davon auch bis dato noch nie gehört. Tatsache ist, daß für jede POL-Dienststelle ein zuständiger Arzt benannt ist (kann evtl. auch ein Kkhs sein, mußt mal bei Euch nachfragen). Dieser ist 24h rund um die Uhr dafür zuständig
b) die Bescheinigung der Haft-/Gewahrsamsfähigkeit ist eine Begutachtung, die allein aus ärztlichem Ermessen getroffen wird. Wenn Du Dich dafür oder dagegen entscheidest, muß diese Entscheidung auch von den grünen Kollegen mitgetragen werden.
c) das Krankenhaus ist kein Gefängnis, das Personal keine "Wärter". Du hast lediglich die medizinische Versorgung sicherzustellen. Wenn unserer berockten Kollegen befürchten, daß sich ihr Klient verdünnisiert, haben DIE sicherzustellen, daß dem nicht so ist.
d) btw. es gibt auch ein Polizeikrankenhaus in Fröndenberg:-)/NRW - NA-Transporte dahin sind immer mal wieder gern gesehene Fahrten:-)
e) die Anordnung einer Fixierung ist ebenfalls ärztliche Tätigkeit, allerdings geht das jetzt in juristische Bereiche, in denen auch ich mich nicht mehr so genau auskenne - ich glaube aber, die Fixierung muss zeitlich begrenzt sein...
Hope that helps,
so long,
Hypnos
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