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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungsbonus



Qwertzer
17.03.2008, 08:48
Hallo allerseits,

habe mal eine Frage zum Bonus für eine abgeschlossene Ausbildung, den man z.B in Tübingen und Freiburg erhält. Die Unterlagen müssen ja eigentlich bis 15.Juli an den Unis vorliegen. Nun hat auch meine Ausbildung an einem 01.August begonnen, so dass die Ausbildung noch bis Ende Juli geht.
Hat jemand im letzten Wintersemester Erfahrungen gemacht, ob irgendeine vorläufige Bescheinigung ausreicht.
Fände das ziemlich blöd, deswegen noch länger warten zu müssen. Mit Ausbildungsbonus und TMS käme ich auf 1,1 sonst auf 1,5.
Ich hoffe mal, dass mir jemand helfen kann.

laura_karolin
17.03.2008, 19:41
also in freiburg bekommst du den bonus glaub ich erst, wenn du deine ausbildung abgeschlossen hast. dh, dass es dort erst gilt, wenn du die 3 jahre hinter dir hast und auch vorlegen kannst, dass du sie tatsächlich abgeschlossen hast. du könntest theoretisch ja auch noch abbrechen oder die lehre nicht erfolgreich abschließen.
in Tübingen gilt das ja glaub ich nicht mit dem Abschluss. Da bekommt man glaub ich schon früher einen Bonus. Dann bekommst du nur die x Halbjahre angerechnet, die du bis 15.07. erfolgreich gemeistert hast.
aber da das ja nur noch 2 wochen sind bis zum abschluss, wäre es ärgerlich, wenn denen etwas vorläufiges nicht ausreichen würde. wann sind denn deine abschlussprüfungen? sind die schon lange vor dem 15., so dass du evt schon ein ergebnis vorlegen kannst oder dein arbeitgeber, dass du die lehre höchstwahrscheinlich erfolgreich abschließen wirst?
Aber genauere Infos erhälst du, wenn du in den beiden Studentensekretariaten anrufst. Die wissen das genauer. Ich würde evt noch etwas warten, vielleicht ändert sich ja noch was zum WiSe im Auswahlverfahren.

scope
17.03.2008, 22:23
Ich habe ein ähnliches Problem, denn ich bin Ende September mit der Ausbildung fertig.
Laut ZVS wird der Ausbildungsbonus nicht anerkannt, wenn die Ausbildung nicht bis zum Bewerbungsschluss vorliegt.
Allerdings werde ich, sobald die Infos für das WiSe 08/09 rausgekommen sind, nochmal persönlich bei den Unis nachfragen.

mfg scope

Qwertzer
18.03.2008, 13:42
erst einmal vielen Dank für Eure Antworten!
Ich habe mir noch mal die Infos zum ADH des letzten Wintersemesters durchgelesen. Für Tübingen steht, dass "Berufe in einem medizinisch nahen Bereich mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung/Berufstätigkeit in Betracht kommen". Dann sind da ja die relevanten Ausbildungen aufgeführt, unter anderem auch meine (CTA). Ist allerdings nur eine 2-jährige Ausbildung. Na ja, da werde ich wohl mal nachfragen müssen.
Meine Abschlussprüfungen sind leider erst nach dem 15.07 und so wie ich die Bürokratie einschätze wird es bestimmt nicht möglich sein Unterlagen nachzureichen, steht ja auch überall Ausschlussfrist.
Falls jemand Erfahrungen im letzten Wintersemester gemacht hat, würde ich mich über eine Antwort freuen. Die meisten Ausbildungen beginnen ja im August, so dass ich ja nicht der Einzige sein dürfte, der dieses Problem hat

art3
19.03.2008, 20:36
laura_karolin du könntest theoretisch ja auch noch abbrechen oder die lehre nicht erfolgreich abschließen.


dazu will ich mal kurz aus erfahrung klugscheissern: eine berufsausbildung ist erst mit der offiziellen bekanntgabe des prüfungsergebnisses ABGESCHLOSSEN.
alles andere ist abgebrochen. man bekommt ein abgangszeugnis von der (berufs)schule und das wars. der praktische teil ist nicht bestanden,der theoretische auch nicht.

das problem freiburg: es ist definitiv so, dass die ausbildung VORHER abgeschlossen sein muss.habe selbst bei der berwerbung zu diesem ss freiburg als notlösung in erwägung gezogen und da angerufen: pech gehabt, war die aussage der auch leicht mitleid habenden dame.
bei mir handelte es sich nämlich um folgendes: frist 15.1. erhalt meines gesellenbriefs 26.1. !!! 9 tage also! nachschicken nicht möglich. in freiburg.
bei der zvs sowieso nicht.

ein tipp: schaut in eure prüfungsordnungen
in manchen berufen ist es so, dass sich die lehrlinge SELBST zur prüfung anmelden müssen. das können sie auch vorzeitig tun, ist jedoch mit dem ausbilder abzusprechen. geht also theoretisch auch, ohne von anfang an zu verkürzen. da kommt es allerdings auch immer auf den prüfungsausschuss an.
also: ausbilder ansprechen,prüfungsobmann ansprechen, informieren wann die wiederholungsprüfungen sind (also für die die schonmal durchgefallen sind) um nicht zum nächsten semester evtl wieder das gleiche problem zu haben, indem man evtl. 1-2 monate zeit gewinnt!

fRieH
19.03.2008, 21:35
ich würde da nicht so viel wind drum machen und die ausbildung angeben. wenn es nicht danach aussieht, dass ihr durchrasselt habt ihr ja nicht gelogen - nur weil die frist für altabiturienten so früh ist. also mal 5 gerade sein lassen :-meinung

Shakespeareslady
02.05.2008, 18:40
:-winky laut zvs-info am telefon muss die ausbildung am 31.07. beendet sein. ne freundin macht bald examen, aber eben nach dem 31. juli. somit gelten alle unterlagen, die bescheinigen, dass die ausbildung vor ende juli beendet wurde!

carylein
11.05.2011, 19:59
hey ihr lieben :-)

ich bin neu hier, und hab eine frage bezüglich ausbildungsbonus!

bei vielen unis steht auf der zvs seite, dass sie einen bonus für eine abgeschlossene ausbildung oder eine berufstätigkeit vergeben.
ich hab das problem, dass meine ausbildung erst im september endet und ich damit nicht fristgerecht mein abschlusszeugnis bei der zvs einreichen kann.

in freiburg hab ich bereits angerufen, die akzeptieren lediglich das abschlusszeugnis. tübingen hingegen gibt schon bonus für jedes ausbildungshalbjahr.

wie schaut es denn mit heidelberg und mannheim aus? bei der zvs steht:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen medizinnahen Ausbildungsberuf oder eine einschlägige Berufstätigkeit (nicht dazu zählen beispielsweise Zivildienst oder Praktika aller Art, sowie ein abgeschlossenes Studium)
jedoch finde ich auf der homepage der uni, lediglich einen bonus für abgeschlossene 3 bzw. 5-jährige ausbildungen und nicht für eine berufstätigkeit nach der ausbildung.

weiß jemand was genau zu einschlägiger berufstätigkeit zählt?

über antworten zu erfahrungen mit berufsausbildungen würd ich mich sehr freuen :-party

elastic
11.05.2011, 20:13
ob das in HD zählt, weiß ich nicht.
in HD wird das aber höchstwahrscheinlich mitgewertet, für extra leistungen werden bis zu 10 punkte vergeben. diese besonderen leistungen sind dummerweise nicht näher definiert, das entscheidet das auswahlgremium im "ernstfall" von person zu person.

carylein
11.05.2011, 20:25
"ernstfall" von person zu person... ist ziemlich schwammig ausgedrückt.

ich bin lediglich auf diese tabelle gestossen und da ist ja ziemlich genau beschrieben was wie boniert wird, nur die berufstätigkeit bleibt eben offen.

na dann hoff ich mal, dass du recht hast ;)

elastic
11.05.2011, 20:39
"Kopien der Nachweis(e) über besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die Eignung für den Studiengang Medizin oder Zahnmedizin besonderen Aufschluss geben...Die Entscheidung über die Bonierung von außerschulischen Leistungen liegt ausschließlich bei der Auswahlkommission."

10 punkte maximal, das ist sehr viel!

wenn das nicht mal schwammig ist.

carylein
11.05.2011, 20:47
10 punkte sind ein traum! aber um die zu erreichen muss man olympiateilnehmer sein, ne ausbildung haben und ein fsj gemacht haben :-D

da die komplette ausbildung ja 5 punkte bringt, würd ich mich mit zwei oder drei ja schon vollstens zufrieden geben.