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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwirrung TV-Ärzte/ VKA... Kündigung



sigurjon
19.03.2008, 18:43
Hallo!

Ich arbeite seit 14 Monaten in einem kommunalen KH in Nds und werde nach TV-Ärzte/ VKA bezahlt. Ich habe einen Vertrag über 5 Jahre bekommen (Dauer der Weiterbildung). Jetzt möchte ich kündigen. Aber wie ist die Kündigungsfrist? 6 Wochen zum Ende eines Monats (§ 31) oder aber 6 Wochen zum Quartalsende (§ 35)??

Kann mir irgendwer weiterhelfen??

Und dann noch eine weitere Frage am Rande.. Wenn ich jetzt in ein kirchliches Haus wechsele, wieviel gibt es da brutto? (noch 27, nicht verheiratet, keine Kinder, Nds)

LG sigurjon

farina
01.06.2008, 13:51
Hallo Sigurjon

is´schon ein Weilchen her, dass Du fragtest, aber vll. kannst Du dennoch was mit meiner Antwort tun.

Bei Wechsel in ein kirchlich getragenes KH kommt es drauf an, ob es Entgelt nach AVR-Caritas (also katholische Trägerschaft) oder nach AVR-Diakonie (Trägerschaft evangl. Kirche/Diakonie) gibt.
AVR Caritas stuft noch weitestgehend nach Lebensalter ein: ARZT i.WB, unverheiratet, 27 Jahre bekommt Vergütungsgruppe 2 das sind 2400, 08 Euro plus Ortszuschlag ( ca 565 Euro in Nds.) plus persönliche Zulage (ca. 114, 60 Euro). Somit Brutto ohne Dienste etc.:ca. 3079, 68 Euro.

Unter AVR-Diakonie gibt es seit 11/2007 ähnlich wie bei TV-VKA je nach Berufserfahrung (oder nenn´es anders) die sog. Einarbeitungsstufe (für 24 Monate; 95 %), dann die Basisstufe (72 Monate; 100 %) und danach die Erfahrungsstufe(105 %).
Man kommt als Arzt i.WB in die Entgeltstufe 12 und erhält zunächst ohne Zulagen Brutto: 3596,70 Euro. Die mitgebrachte Berufserfahrung (bei dir derzeit 14 Monate) werden bei der Höherstufung berücksichtigt. Nach insgesamt 24 Monaten kann man mit 100 % Entgelt rechnen, also dann 3786 Euro.

Den TV-VKA Ärzte kennst Du ja schon.
Soviel ich weiß bekommt man in kommunalen Häusern jetzt seit April 2008 3528, 57 Euro in der Entgeltstufe I (Arzt i.WB ; Laufzeit weiß ich jetzt nicht 12 Monate?)

Damit würdest Du Dich bei der Betrachtung der Grundvergütung nur verbessern, wenn Du in ein "Diakoniehaus" wechseln würdest.
Allerdings habe ich jetzt nciht geguckt, wie Bereitschaftsdienste vergütet werden...ich ahne, dass die öffentlichen Häuser nach Aushandlung mit dem Marburger Bund besser bezahlen als die kirchlichen Träger.


Kündigung:
Bei Kirchens und bei den kommunalen Arbeitgebern gilt das gleiche: Man darf in den ersten 12 Monaten des Dienstverhältnisses 4 Wochen zum Monatsende kündigen .
Anschließend z.B wie bei Dir mit 14 Monaten: 6 Wochen zum Quartalsende. D.h. man hat 4 Kündigungstermine im Jahr ( 31.12. /31.03/ 30.06./ 30.09) und 6 Wochen vorher muß Deine Kündigung eingegangen sein, es sei denn Du möchtest einen Aufhebungsvertrag.
Dienstverhältnisse, die länger als 5 Jahre bestanden haben dann längere Kündigungsfristen (z.B.3 Monate zum Quartalsende)

Gruß


;-)

Gast99
11.10.2012, 11:28
Ich hänge mich an dieses ältere Thema mal dran..

Ich möchte bis zum 31.1.13 bei meinen jetzigen Arbeitgeber arbeiten, und danach die Stelle wechseln. Ich bin im 2. WBJ.
Ist es richtig, dass ich 6 Wochen vor dem 31.12.12 zum 31.1.13 kündigen kann? Oder kann man nur am Ende eines Quartals oder mit Ablauf des Vertrages aufhören?

Leider habe ich mich gründlich verwirrt..

Danke im Voraus für Antworten!

Brutus
11.10.2012, 18:06
6 Wochen zum Ende des Quartals. Du musst also spätestens am 15.11. kündigen, dann kannst Du am 31.12. aufhören. 31.01.13 geht nicht... Es sei denn, Du machst einen Auflösungsvertrag zum 31.01. mit der Verwaltung...

Marcc30
14.11.2013, 21:04
Liebe Kollegen:

folgende Situation: habe einen Arbeitsvertrag TV Ärzte kommunales Haus vom 12.09.2010 bis 12.09.2014. Also 4 Jahre befristet. Bin jetzt auf Stellensuche und der neue Chef will mich ab 10.01.2014 haben. Wann muss ich denn nun kündigen? Ich verstehe den TV-Ä nicht ganz, da sich §31 und §35 widersprechen: 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres (dann wär ich ja jetzt eh zu spät dran?!)….oder eben 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (also 15.11. oder 19.11.2013?!).
Und was heißt 6 Wochen? Denn für die 6 Wochen zum 31.12.2013 wäre das dann auf die Woche genau Dienstag der 19.11.2013?! oder was ist da mit dem 15.11.2013 - also morgen?

ich kapier gar nichts mehr…..bitte schnelle Antworten! DANKE:-stud

Brutus
14.11.2013, 21:23
Spontan würde ich sagen, es gelten 6 Wochen zum Quartalsende, also §35. Damit müsstest Du morgen kündigen.
So wie ich den §31 verstehe, sind das die Fristen für den AG, um Dir ordentlich zu kündigen. :-nix

Lakemond
15.11.2013, 06:59
Der Arbeitnehmer kann auch ordentlich kündigen. Marc hat einen befristeten Vertrag und ist seit mehr als 3 Jahren angestellt, gelten also 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. D.h, wenn er bis zum 30.11 kündigt, kann er zum 1.4.2014 wechseln. Man kann selbstverstädlich versuchen den Vertrag abzulösen.

Übrigens: 6 Wochen sind 42 Tage...

denkstdu
07.01.2014, 14:36
So ich muss das Thema auch noch einmal aufgreifen. Ich bin aktuell im 3. WBJ. Mein Plan war eigentlich mir zum 1.8. eine neue Stelle zu suchen. Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe muss ich 6 Wochen vor dem 30.06. kündigen, sprich am 19.05., damit ich am 1.08. eine neue Stelle antreten kann, oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für eure Hilfe.

god0t
08.04.2014, 18:54
So ich muss das Thema auch noch einmal aufgreifen. Ich bin aktuell im 3. WBJ. Mein Plan war eigentlich mir zum 1.8. eine neue Stelle zu suchen. Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe muss ich 6 Wochen vor dem 30.06. kündigen, sprich am 19.05., damit ich am 1.08. eine neue Stelle antreten kann, oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für eure Hilfe.

Würde eigentlich sagen: Ja. Aber ich bin mir auch unsicher. Stehe vor dem gleichen Problem:

§35: Neue Stelle 01.07. Kündigung theoretisch bis 6 Wochen vor dem 30.06., weil 3. WBJ, aaber..

wann kommt §31 zur Geltung? Wirklich bei befristeten Verträgen und §35 nur bei unbefristeten Verträgen? Da bräuchte ich auch dringend Aufklärung.

denkstdu
08.04.2014, 19:12
Also ich bin dann zum Äußersten geschritten und habe in der Verwaltung angerufen. Und was stelle ich fest, ich habe erstmal falsch geschaut. Ich habe einen befristeten Vertrag, also gilt 6 Wochen zum Quartalsende, d.h. ich kann nicht ohne Auflösungsvertrag zum 31.07. gehen, egal wieviele Monate ich vorher gekündigt hätte. Also hat mir mein Chef noch einen Auflösungsvertrag genehmigt. Ich bin diesbezüglich total dankbar.

god0t
08.04.2014, 19:32
Also ich bin dann zum Äußersten geschritten und habe in der Verwaltung angerufen. Und was stelle ich fest, ich habe erstmal falsch geschaut. Ich habe einen befristeten Vertrag, also gilt 6 Wochen zum Quartalsende, d.h. ich kann nicht ohne Auflösungsvertrag zum 31.07. gehen, egal wieviele Monate ich vorher gekündigt hätte. Also hat mir mein Chef noch einen Auflösungsvertrag genehmigt. Ich bin diesbezüglich total dankbar.

Das freut mich für Dich, aber aus dem TV Ärzte geht doch eigentlich hervor, dass Du bei einem befristeten Vertrag eher 3 Monate hast, oder? Also eigentlich genau umgekehrt im Vergleich zu der Aussage der Verwaltung, nicht?

denkstdu
09.04.2014, 08:17
Ja laut dem tarifvertrag hätte ich 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Das ändert nicht an der Tatsache, dass man im TV-Ärzte nur zum 1.1.,1.4., 1.7., 1.10. wo neu anfangen kann wenn man fristgerecht kündigt.

Jeru
10.11.2015, 20:32
Hallo!

Ich arbeite seit 14 Monaten in einem kommunalen KH in Nds und werde nach TV-Ärzte/ VKA bezahlt. Ich habe einen Vertrag über 5 Jahre bekommen (Dauer der Weiterbildung). Jetzt möchte ich kündigen. Aber wie ist die Kündigungsfrist? 6 Wochen zum Ende eines Monats (§ 31) oder aber 6 Wochen zum Quartalsende (§ 35)??

Kann mir irgendwer weiterhelfen??

Und dann noch eine weitere Frage am Rande.. Wenn ich jetzt in ein kirchliches Haus wechsele, wieviel gibt es da brutto? (noch 27, nicht verheiratet, keine Kinder, Nds)

LG sigurjon
Bei befristeten Verträgen an kommunalhäusern, Beschäftigungszeit unter 2 Jahren: 6 Wochen zum Monatsende. Bei unbefristeten: 6 Wochen zum Quartalende

Jeru
10.11.2015, 20:35
Ja. Schau oben

Jeru
10.11.2015, 20:36
QUATSCH

Solara
10.11.2015, 20:37
Ja. Schau oben

Der Thread wurde 2008 erstellt ;-), die letzten Beiträge sind von 2014. ich befürchte, die sind alle schon durch mit dem Thema.

Mit wem redest du eigentlich überhaupt?

Plipp
19.11.2015, 21:02
2008 ist der Thread erstellt, doch (für mich) so aktuell ;D
Mein Fall: TV-Ärzte/VKA, über 3 Jahre Arbeitszeit, befristeter Vertrag für weitere 2 Jahre.
Wann wäre die Kündigung wirksam?
§35: = "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" ODER
§31: = "vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres"

Jeru
20.11.2015, 08:31
Wie lange bist du jetzt beim selben Arbeitgeber? Wenn weniger als 2 Jahre dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende, wenn mehr als 2 Jahre 6 Wo. Zum Quartalende. Es handelt sich um einen befristeten Vertrag.. Also Paragraph 31
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Plipp
21.11.2015, 22:05
Vielen Dank für die Antwort.
-> Bei diesem Arbeitgeber über drei Jahre mit mehreren verlängerten, befristeten Verträgen.

Plipp
26.11.2015, 18:51
Die fachjuristische Einschätzung die ich zur Klärung nun habe, bestätigt mir leider, dass mein befristeter Vertrag (Laufzeit über drei Jahre aktuell) vier Monate "zum Schluss eines Kalendervierteljahres" zu kündigen ist.