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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie klappt eigentlich....mit dem Bafög?



Linda.1001
21.03.2008, 13:55
Hallo Leute,

auch wenn die Mods jetzt wahrhscheinlich die Hände über dem Kopf zusammen schlagen werden...wollte mal eure Erfahrungen zum Bafög einholen.

Wie klappts mit der Bearbeitungszeit? Musstet ihr auch mehrere Monate auf die Zahlungen warten? Was ist bei euch schief gelaufen etc?

Was könnt ihr den jetzigen Erstis, die wahscheinlich ihren Antrag stellen werden oder schon gestellt haben für Tips geben als alte Bafög-Hasen? :-)

Danke für eure Antworten.

LG, Linda.

dmtec
21.03.2008, 13:58
also bei mir lief es durchweg positiv. 2 Wochen nach Antragstellung war die erwartete Summe auf dem Konto ohne Probleme. Nächstes Jahr stell ich den Wiederantrag. Erwarte auch keine Probleme.

Gast26092018
21.03.2008, 14:45
Bei mir gings auch recht schnell über die Bühne(2-3Wochen)...hab aber nicht die Summe gewährt bekommen die ich erwartet habe :-kotz Bald muss ich mir n Kredit zulegen :-?

Nob
21.03.2008, 17:00
Bei meinem Erstantrag lief einiges schief. Habe insgesamt keine guten Erfahrungen mit dem Amt gemacht und tatsächlich haben sie beim ersten Mal meinen Antrag verschlampt, so dass er zuerst wegen "mangelnder Mitwirkung" abgelehnt wurde. Nach Vorlage des Rückscheins (die Gebühren der Post treiben mich in den Ruin) wurde erneut geprüft. Im Normalfall dauert die Bearbeitung eigentlich nicht besonders lange (denke so 2-4 Wochen), allerdings gibt es immer was nachzureichen, so dass sich die Sache auch mal ein paar Monate hinziehen kann...was bei mir der Fall war.
Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mit einem besonders hartnäckigen Unverständnis für die Notwendigkeit so mancher bürokratischer Selbstverständlichkeit gesegnet bin, so dass meine Sachbearbeiterin wenig Freude an mir hat.
Ich kann nur raten, einen Bescheid nicht einfach schicksalsergeben hinzunehmen, sondern ihn lieber noch einmal beim Anwalt abzugeben, da sich das BAföG-Amt gerne mal "vertut".
Zum Abschluss noch der Slogan des bochumer AKAFÖ: "Kümmern Sie sich um Ihr Studium, wir regeln den Rest"...jaja...

Strodti
22.03.2008, 11:04
Der Antrag steht und fällt mit dem zuständigen Sachbearbeiter! Bei meinem Erstantrag mußte ich 3 mal verschiedene Nachweise einreichen, weil der Sachbearbeiterin "eingefallen ist", dass etwas fehlt.

Tipps:
- Wenn du kein Elternunabhängiges BAföG beantragst, informier deine Eltern rechtzeitig, was du für Nachweise brauchst
- Plane den Antrag zeitlich. Die Nachweise dürfen bei Antragseingang nicht älter als 14 Tage sein. Also Vorsicht was für eine Datum auf dem Zettel steht. Das gilt vor allem für Kontoauszüge, Auszüge des Bausparvertrages, etc...
- Du mußt alle Vermögen angeben. Dazu zählt neben Konten, Sparbüchern und Bausparverträgen auch z.B. der Rückkaufswert einer Lebensversicherung.
- Du mußt alle Einkommen angeben. Auch 400 € Jobs.
- Das BAföG Amt hat es mittlerweile sehr einfach, die Kontobewegungen des Antragsstellers einzusehen. Ich glaube, dass die das bis zu einem Jahr rückwirkend nachvollziehen.
- Du darfst maximal ca. 5100 an Vermögen haben. Auto, PC usw. zählen nicht dazu.
- Das BAföG Amt überweist nie Rückwirkend, sondern immer erst ab Antragseingang. Wenn du dich also immatrikulierst (du brauchst eine Studienbescheinigung für den Antrag) dann gleich Antrag stellen.
- Die Bearbeitung kann ein paar Wochen dauern...

trina1081
22.03.2008, 11:42
Hi,

bei meinem Erstantrag musste ich 3 Monate auf mein Geld warten, aber dann gabs auch die Rückzahlung.
Insgesamt bin ich von der Bafög-Tante eher mäßig begeistert, sehr unfreundlich und immer genervt, wenn man kommt. :-keks

Strodti
22.03.2008, 12:24
Auf jeden Fall! Nach 4 Wochen habe ich da mal angerufen und habe ein freundliches "Wenn der Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid. Sehen Sie bis dahin von weiteren Anrufen ab!" zu hören bekommen.

Man könnte, fast denken, dass die Sachbearbeiter das BAföG aus eigener Tasche zahlen müssen. :-nix

Nob
22.03.2008, 12:44
...oder man sei gar ein Bittsteller..."haste ma n Euro?"...

Sirat
23.03.2008, 11:24
Ich habe bis jetzt nur mit netten Sachbearbeitern zu tun gehabt.

Noch was: Wenn man Bafög bekommen will,der Antrag aber noch nicht fertig ist,kann man einen formlosen Antrag hinschicken (müsste auf der Seite des Studentenwerks sein).Das gilt dann als Eintragseingang.Der Antrag kann dann nachzügeln

cheers

Linda.1001
23.03.2008, 20:18
- Du mußt alle Einkommen angeben. Auch 400 € Jobs.

- Das BAföG Amt hat es mittlerweile sehr einfach, die Kontobewegungen des Antragsstellers einzusehen. Ich glaube, dass die das bis zu einem Jahr rückwirkend nachvollziehen.

- Die Bearbeitung kann ein paar Wochen dauern...


zu 1) ich hab gehört, dass bis 350 € anrechnungsfrei ist`?

zu 2) häh? wie stellen die das denn an? Ich meine, wie haben die denn Zugriff dadrauf? Und wenn's bis zu einem Jahr rückwirkend ist, was wäre daran so schlimm? :-)

zu 3) ein paar Wochen? hab Horrormärchen (?) gehört, nach denen es bis zu 6 (!!!) Monaten gedauert hat :-((

Lieben Gruß und danke für die Antworten

Strodti
23.03.2008, 20:34
zu 1)
Anrechnungsfrei heißt nicht, dass du es nicht angeben mußt.

zu 2)
Also wenn du eh kein Problem mit der Vermögensgrenze hast, ist dieser Punkt natürlich egal. Aber es gibt auch Fälle, die wenige Wochen vor dem Antrag große Summen an die Eltern überwiesen haben und anschließend Anzeigen oder zumindest Rückzahlungsbescheide bekommen haben.
Der Zugriff ist seit ein paar Jahren durch ein Gesetz erleichtert. Es ist kein Problem mehr für Behörden die Kontobewegungen der Antragssteller zu prüfen.

zu 3)
Ich habe zum WS angefangen und Ende November gab es das Geld für Oktober und November. Mußt halt versuchen den Antrag gleich vollständig einzureichen und so früh wie möglich.

Da du ja auch keine "frische" Abiturientin mehr bist, werden die bestimmt einen Lebenslauf von dir anfordern und eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Ausbildungsberufes. War bei mir jedenfalls so.

Linda.1001
23.03.2008, 20:37
Da du ja auch keine "frische" Abiturientin mehr bist, werden die bestimmt einen Lebenslauf von dir anfordern und eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Ausbildungsberufes. War bei mir jedenfalls so.

Oh neeee, mein Lebenslauf sieht nach dem Ende der Ausbildung gar nicht so toll aus. Arbeitslos aber nicht als dieses gemeldet, weil ich kein Geld vom Amt wollte. Hab daher auch keine Nachweise...so ein Mist


Aber danke für deine Antworten.

Linda.1001
23.03.2008, 20:44
wenn die Zugriff auf die Konten haben, warum muss man denn dann noch Kontoauszüge vorlegen? Oder meinst du damit Sparkonten?

http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/read.php?7,515925

Strodti
24.03.2008, 08:28
Als Antragsstellerin bist du grundsätzlich erst einmal zu Nachweisen verpflichtet. Die Kontrollmitteilungen der Finanzämter an die BAföG Ämter sollen vor allem falsche Angaben und BAföG Mißbrauch aufdecken.

Was die Ämter wirklich sehen können ist umstritten. Die einen sagen, dass nur Zinseinkünfte betrachtet werden, andere dass auch Kontostände und Umsätze mitgeteilt werden.

Bei unserer derzeitigen Gesetzgebung würde ich eher von letzteren Ausgehen.

jam123
24.03.2008, 11:04
Steht irgendwie in den Bafög-Statuten, dass man Angaben zum Kontoguthaben rückwirkend auf ein Jahr machen muss.
Ich bin auf Grund der Ersparnisse der Ausbildung knapp drüber. Wenn dem so ist, was passiert dann, wird geschaut wie hoch die Summe über der Grenze ist und wielange man selbst damit auskommt, sodass erst ab dann Bafög gezahlt wird?

Und andere Frage, hab mal von einer Mitschüler damals gehört, wenn die Eltern Eigentum von Form von Immobilien haben, dass es ebenfalls abgelehnt werden kann, ist das so korrekt?

Strodti
24.03.2008, 13:35
Also du machst Angaben über den Kontostand und Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Könnte Probleme geben, wenn du dein Erspartes kurz vor dem Antrag an die Eltern überweist oder bar abhebst. Falls du es bar abheben möchtest, dann sammel irgendwelche Quittungen. Das macht sich immer gut (gerade Laptop und Co...).also ein paar hundert Euro sind eigentlich unproblematisch. Die kann man auch so auf den Kopf hauen, die muss man nicht erklären.

Bei den Eltern zählt das Einkommen und nicht das Vermögen. Die Immobilien sind eigentlich egal, aber die Mieteinkünfte müssen die angeben.