creutz-mich-an
21.08.2001, 21:12
Hallo,
wenn man z.B. im schriftlichen Teil eine 4 macht und im mündlichen ein 2 ergibt das bekanntlich 3,33.
Wird für die Ausrechnung Gesamtnote aller Abschnitte der ärtzlichen Prüfung die ganze Note (=3) genommen oder die ungerade Note (=3,33)?
Falls die ganze Note genommen wird, wärs ja im Fall Mündlich=2 ziemlich wurscht ob ich im schriftlichen nun eine drei oder eine vier mache da beides (2,66 bzw. 3,33) jeweils die Note drei ergibt?
Es besteht also noch Hoffnung??
wenn man z.B. im schriftlichen Teil eine 4 macht und im mündlichen ein 2 ergibt das bekanntlich 3,33.
Wird für die Ausrechnung Gesamtnote aller Abschnitte der ärtzlichen Prüfung die ganze Note (=3) genommen oder die ungerade Note (=3,33)?
Falls die ganze Note genommen wird, wärs ja im Fall Mündlich=2 ziemlich wurscht ob ich im schriftlichen nun eine drei oder eine vier mache da beides (2,66 bzw. 3,33) jeweils die Note drei ergibt?
Es besteht also noch Hoffnung??