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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenpflegeausbildung-Tariferhöhung-Mehr Lohn ???



jackwillson
09.04.2008, 14:04
Hallo alle zusammen, bin neu hier,
da wie ich gelesen habe einige zur Wartezeitüberbrückung ne Krankenpflegeausbildung machen, wollt ich mal das Thema Tariferhöhung anschneiden.
Glaub ganz durch isses noch nicht, oder?
Aber weis jemand ob sich das dann auch auf Azubis auswirkt und in welchem Maße das sein wird pro Monat?

Schöne Grüße# :-)

maxmaxmax
09.04.2008, 14:26
Ich weis nicht wie hoch die Tarfierhöhung sein wird aber ich glaub, dass genau das ausreicht, dass man über die Einkommensgrenze kommt, so dass man kein Kindergeld mehr bekommt.
Also ich hab letztes Jahr im Okt angefangen, bin also dieses Jahr bis Okt im 1.Lehrjahr und dann im 2.
und ich glaub mein Dad bekommt dieses Jahr schon kein Kindergeld mehr.
Kann mir da jemand weiterhelfen, wie das genau ist mit Freibetrag und was man alles vom Bruttogehalt abziehen darf, bitte ?? :-?

fRieH
09.04.2008, 17:44
freibetrag sind 7680euro im kalenderjahr. werbungskosten sind zb ausbildungskosten, bücher usw. aber ist schon sehr schwierig da drunter zu bleiben. ka was ein pflegeschüler verdient, aber als RAiP hat man die grenze schon nach 6 monaten geknackt :\

Feuerengelchen
09.04.2008, 18:16
Ich hab die Grenze in den zwei Jahren, die man ganzjährig beschäftig ist, auch geknackt. D.h., ich hab nur das erste Lehrjahr für die ersten drei Monate (Okt. bis Dez.) und fürs letzte Jahr (Jan. bis Sept.) noch Kindergeld gekriegt.

Brutto sinds ca. 780€ im ersten Jahr, im letzten meinte ich so 930€. (ohne Gewähr)
ich werd mal nachschauen, was alles abzugsfähig is, soweit ich meine Unterlagen nicht bei meinen Eltern in D gelassen hab.

altalena
09.04.2008, 18:23
also, bei mir haben die auch immer erstmal die quelle abgedreht, dann sind wir in einspruch gegangen, haben denen eine liste mit heimfahrten (wohne ca. 500 km vom heimatort entfernt) zusammengestellt und auch sonst noch so kram, den man abziehen kann und bisher haben wir dann immer wieder die zahlungen bekommen.

maxmaxmax
09.04.2008, 18:25
Die Werbungskostenpauschale beträgt ja 920 €Kennt sich hier jemand aus wie das mit ner Anschaffung eines Laptops ist und wie bzw. wie viel man davon absetzen kann.
Wenn das Ding 1000€ kostet, kann ich dann auch 1000€ Werbekosten geltend machen?

Strodti
09.04.2008, 18:43
Du kannst so etwas nur absetzen, wenn es für deine Arbeit notwendig ist. Der Sachbearbeiter im Finanzamt muss also glauben, dass du den Laptop für deine Krankenpflegeausbildung brauchst.
Also Kittel, Schuhe, Bücher etc. bekommst du ohne Probleme als Werbungskosten anerkannt. Ein Mitazubi hatte das mit einem PC probiert und hat ihn nicht (auch nicht anteilig) anerkannt bekommen.

Etwas anderes ist es, wenn du z.B. im Oktober dein Studium antrittst, aber vorher Lohnsteuer gezahlt hast.
Nun kannst du die Studienaufwendungen als "Sonderausgaben für eigene Berufsausbildung" geltend machen. Anders als bei den Werbungskosten gibt es hier eine Höchstgrenze (ich glaube 4000 Euro). Bis dahin kannst du ALLES für das Studium angeben:
Umzug, Heimfahrten (pro km 30 cent), anteilige Mietkosten für das Arbeitszimmer (mein WG Zimmer mit Schreibtisch ist ein Arbeitszimmer) und natürlich auch den Laptop.

Probier es einfach. Kann halt sein, dass du es nicht berufliche Aufwendung anerkannt bekommst.

fRieH
09.04.2008, 22:28
ich glaube hier wird ein wenig "werbungskosten beim kindergeld" mit "lohnsteuererklärung + absetzen" vermischt.

du kannst natürlich einen laptop bei der lohnsteuer geltend machen und bekommst dann den prozentualen anteil zurück, den du auch an steuern vorher bezahlt hast. das ist dann eben bei einem gehalt von 900 euro brutto in der ausbildung nicht viel, was im endeffekt dabei rauskommt.


das mit der werbungskostenpauschale ist wie folgt: wie ich schon gesagt habe ist 7680 euro der pauschalbetrag und dazu kommen diese 900 euro werbungskosten, die prinzipiell jeder bekommt (man muss also nicht jeden kleinkram aufzählen, 900 euro sind drin.) damit erhöht sich demnach der freibetrag um 900 euro. wenn man jetzt zb. eine ausbildung von 2.000 euro im kalenderjahr 2007 bezahlt hat, erhöht man seinen freibetrag eben um genau diese summe und kann "mehr" verdienen ohne das kindergeld gekürzt zu bekommen. wenn man im monat dezember den freibetrag überschreitet, wird das gesamte kindergeld von januar bis dezember zurückgefordert (sehr lustig sowas :-winky )

Der Pete
09.04.2008, 22:53
Hallo alle zusammen, bin neu hier,
da wie ich gelesen habe einige zur Wartezeitüberbrückung ne Krankenpflegeausbildung machen, wollt ich mal das Thema Tariferhöhung anschneiden.
Glaub ganz durch isses noch nicht, oder?
Aber weis jemand ob sich das dann auch auf Azubis auswirkt und in welchem Maße das sein wird pro Monat?

Schöne Grüße# :-)

soweit ich weiß ist die Erhöhung schon durch. Genaues weiß ich noch nicht, außer:
es gibt ca. 3% dieses Jahr und nächstes Jahr irgendwas mit 2%, 2008 und 2009 eine Einmalzahlung. Außerdem eine Erhöhung der Wochenstunden, wobei der PFlegedienst ausgenommen wurde (bleibt bei 38,5).

Aber denkt daran, dass es natürlich abhängig davon ist, ob euer Krankenhaus auch einen entsprechenden Tarifvertrag hat. Nicht alle Krankenhäuser bezahlen nach TVöD oder ähnlichem.

Azubis bekommen die prozentualen Erhöhungen ebenso, die Einmalzahlungen werden soweit ich weiß anteilig bezahlt.