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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dringlichkeit einer Krankenhauseinweisung



FunkyTwin
09.04.2008, 16:49
Sehr geehrte Kollegen,

aus aktuellem Anlass (und auf Grund meiner fehlenden Fachkenntnis) wäre ich sehr erfreut, wenn man mir mitteilen könnte ob man eine dringend notwendige Rehabilitationsmaßnahme im stationären Bereich (Therapie einer chronifizierten Angststörung GAS) auch dann durchsetzen kann, wenn die Privatversicherung eben diese Reha-Maßnahme nicht genehmigt.
Da dies derzeit bei einem Bekannten von mir der Fall ist, wäre ich überglücklich wenn man mir mitteilen könnte auf welchem Wege man die Dringlichkeit dieser Behandlungsmaßnahme unterstreichen kann und somit im Sinne des Patienten Erfolge erzielt.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Mit freundlichen Grüßen


FunkyTwin (cand. med.)

Peter_1
10.04.2008, 13:22
Moin,

erst ist zu klären ob die entspr. Privatversicherung generell Rehamassnahmen bei psychosom. Erkrnakungen ausschliesst. Ansonsten kann man schriftlich Widerspruch einlegen und am besten ein Attest vom behandelnden Hausarzt bzw. Facharzt ausstellen lassen zum Unterstreichen der Dringlichkeit und Notwendigkeit der sationären Rehamassnahme. Oft werden Ablehnungen begründet mit "es müssen erst alle ambulanten Massnahmen ausgeschöpft werden", dann muss der HA oder FA ggfs. darauf Bezug nehmen warum dies in dem spez. Falle nicht geht oder nicht ausreichend ist.

Schönen Gruß,
Peter

FunkyTwin
10.04.2008, 15:54
Hallo Peter,

vielen Dank für die freundliche Antwort. So werde ich es weiterleiten.
Ich hoffe, die angestrebten Maßnahmen führen zum gewünschten Erfolg.

Grüße

Thomas