FunkyTwin
09.04.2008, 16:49
Sehr geehrte Kollegen,
aus aktuellem Anlass (und auf Grund meiner fehlenden Fachkenntnis) wäre ich sehr erfreut, wenn man mir mitteilen könnte ob man eine dringend notwendige Rehabilitationsmaßnahme im stationären Bereich (Therapie einer chronifizierten Angststörung GAS) auch dann durchsetzen kann, wenn die Privatversicherung eben diese Reha-Maßnahme nicht genehmigt.
Da dies derzeit bei einem Bekannten von mir der Fall ist, wäre ich überglücklich wenn man mir mitteilen könnte auf welchem Wege man die Dringlichkeit dieser Behandlungsmaßnahme unterstreichen kann und somit im Sinne des Patienten Erfolge erzielt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
FunkyTwin (cand. med.)
aus aktuellem Anlass (und auf Grund meiner fehlenden Fachkenntnis) wäre ich sehr erfreut, wenn man mir mitteilen könnte ob man eine dringend notwendige Rehabilitationsmaßnahme im stationären Bereich (Therapie einer chronifizierten Angststörung GAS) auch dann durchsetzen kann, wenn die Privatversicherung eben diese Reha-Maßnahme nicht genehmigt.
Da dies derzeit bei einem Bekannten von mir der Fall ist, wäre ich überglücklich wenn man mir mitteilen könnte auf welchem Wege man die Dringlichkeit dieser Behandlungsmaßnahme unterstreichen kann und somit im Sinne des Patienten Erfolge erzielt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
FunkyTwin (cand. med.)