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binhemat
17.04.2008, 12:51
diese Frage MUSS aus der Wertung genommen werden. Schreibt dem IMPP. Je mehr das machen desto besser.

Denkt daran, auch, wenn Ihr die Frage richtig haben solltet, profitiert Ihr eventuell davon, dass die Frage gestrichen wird, weil sich die Notengrenzen verschieben. Auf keinen Fall hat dadurch irgend jemand einen Nachteil.

Lava
17.04.2008, 13:04
diese Frage MUSS aus der Wertung genommen werden. Schreibt dem IMPP. Je mehr das machen desto besser.

Denkt daran, auch, wenn Ihr die Frage richtig haben solltet, profitiert Ihr eventuell davon, dass die Frage gestrichen wird, weil sich die Notengrenzen verschieben. Auf keinen Fall hat dadurch irgend jemand einen Nachteil.

Das stimmt so nicht ganz. Wenn du eine herausgenommene Frage richtig hast, wird es durchaus zum Nachteil. Dann hast du nämlich auch einen Punkt weniger nachher.... 60 Punkte von 100 sind ein besserer Prozentsatz als 59 von 99, verstehst du? Wegen eben solcher herausgenommener Fragen ist mal ein Freund von mir im Physikum durchgefallen. Hätten sie alle Fragen gewertet, hätte er bestanden.

synovia
17.04.2008, 13:27
Aber gibts da nicht diesen ominösen Nachteilsausgleich? Wenn man eine Frage richtig hatte, diese aber aus der Wertung genommen wird, bekommt man den Punkt trotzdem... Ich meine, ich hab da mal was gelesen beim IMPP

Lava
17.04.2008, 13:28
Hat mir auch grad schon jemand anders erzählt... wär ja schön, wenn das stimmen würde.

TimoSch
17.04.2008, 13:44
ÄAppO §14, Abs. 4:

(4) Die Prüfungsaufgaben sind durch die nach
Absatz 3 Satz 2 zuständigen Stellen vor der
Feststellung des Prüfungsergebnisses darauf zu
überprüfen, ob sie, gemessen an den
Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1, fehlerhaft
sind. Ergibt diese Überprüfung, dass einzelne
Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei
der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu
berücksichtigen. Die vorgeschriebene Zahl der
Aufgaben für die einzelnen Prüfungen (§ 23 Abs.
2 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 1) mindert sich
entsprechend. Bei der Bewertung der schriftlichen
Prüfung nach den Absätzen 6 und 7 ist von der
verminderten Zahl der Prüfungsaufgaben
auszugehen. Die Verminderung der Zahl der
Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil
eines Prüflings auswirken."

Spirou
17.04.2008, 14:38
Das stimmt so nicht ganz. Wenn du eine herausgenommene Frage richtig hast, wird es durchaus zum Nachteil. Dann hast du nämlich auch einen Punkt weniger nachher.... 60 Punkte von 100 sind ein besserer Prozentsatz als 59 von 99, verstehst du? Wegen eben solcher herausgenommener Fragen ist mal ein Freund von mir im Physikum durchgefallen. Hätten sie alle Fragen gewertet, hätte er bestanden.


Könnt Ihr mir dann bitte erklären, wie das geht??? Wenn in diesem §4 Abs. soundso das genau so und unmissverständlich drin steht, wie konnte, Lava, dein Kommilitone dann durch die Prüfung fallen? Oder macht man zwischen Physikum und 2. Stex da einen Unterschied?

Und überhaupt: Wenn durch das Nichtwerten von schlechten oder (wie in diesem Fall) falschen Fragen für irgendwen ein Nachteil entstehen sollte, sollte man sich doch tunlichst davon abhalten, Einspruch abzulegen. Da bin ich aber auch nicht für - hier gehts auch ums Prinzip (i. Ü. hab ich diese Frage lt. Medi-Learn richtig gehabt)

Feuerblick
17.04.2008, 16:13
Kompliziert, schwer zu verstehen, aber unter dem Stichwort "Nachteilsausgleich" in den FAQs zu finden.
Es ist einfach so, dass gestrichene Fragen gewertet werden, wenn man sie richtig beantwortet hatte - dafür steigt aber dann auch die Gesamtpunktzahl an und damit gilt eine andere Bestehensgrenze. Hat man die Fragen falsch, werden sie einfach nicht gewertet... fertig.

Ersa
17.04.2008, 16:19
Nachteilsausgleich:

Wenn eine Frage aus der Wertung genommen wird, gibt es 2 Möglichkeiten

1. Du hast sie falsch. Dann hast Du (nach Lavas Beispiel) statt 59 von 100 (59%) nun 59 von 99 (59,6%).

2. Du hattest sie richtig. Dann hast Du 60 von 100 (60%).

Spirou
17.04.2008, 19:34
... Was ist eigentlich, wenn in einer gestellten Frage 2 Antworten zu werten wären? Gilt dann dieser ominöse Nachteilsausgleich immer noch, dann halt nur für die offizielle Lösung oder fallen dann alle unter diese Regelung, die eine der beiden möglichen Lösungen angekreuzt haben??? Oder ganz anders?????

Irgendwie ist das für mich sehr schwer zu verstehen obwohls rein formal-juristisch bestimmt wasserdicht sein wird :-?



:-???

Philia
17.04.2008, 21:06
Kompliziert, schwer zu verstehen, aber unter dem Stichwort "Nachteilsausgleich" in den FAQs zu finden.
Es ist einfach so, dass gestrichene Fragen gewertet werden, wenn man sie richtig beantwortet hatte - dafür steigt aber dann auch die Gesamtpunktzahl an und damit gilt eine andere Bestehensgrenze. Hat man die Fragen falsch, werden sie einfach nicht gewertet... fertig.
Das heißt, je nachdem, ob die gestrichene Frage richtig beantwortet wurde oder nicht, hat man eine unterschiedliche Bestehensgrenze? Das heißt, für denjenigen, der die Frage richtig beantwortet hat, gilt die Frage nicht als gestrichen?

MEDI-LEARN
17.04.2008, 22:19
Hallo,

hier wird immer wieder diskutiert, was eigentlich mit strittigen Fragen passiert, die aus der Wertung genommen werden.

Wir versuchen den Nachteilsausgleich an einem Beispiel klar zu machen:

Also, wenn bei einer Frage Antwort A und Antwort B richtig wären, so würde die Frage aus der Wertung genommen.

Alle die Antwort A oder Antwort B richtig hätten, bekämen jedoch diesen Punkt im Nachteilsausgleich gut geschrieben.

Was passiert aber mit der Bestehensgrenze?

Zur Berechnung der Bestehensgrenze werden 60% der gewerteten Fragen berechnet. Dieses Ergebnis wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet.

Wird also eine Frage eliminiert, so bleiben 319 Fragen in der Wertung.
Hiervon 60 % sind 191,4 Fragen, aufgerundet zur nächsten ganzen Zahl ergibt dies 192 Punkte.

Werden zwei Fragen aus der Wertung genommen, bleiben 318 Fragen in der Wertung; hiervon 60% ergeben 190,8 Punkte, aufgerundet zur nächsten ganzen Zahl sind dies 191 Punkte.

Die Notengrenzen ziehen gleichermaßen nach. Werden also zwei Fragen aus der Wertung genommen, sinken die Notengrenzen um einen Punkt. Wer es nachrechnen will, kann sich in der unten angehängten Tabelle orientieren.

Was passiert, wenn eine Frage eliminiert würde, und ein Student 191 Fragen der 319 gewertet Fragen richtig hätte? Die Bestehensgrenze liegt ja nun bei 192 Punkten und der Student wäre eigentlich durchgefallen. Nun gibt es aber den Nachteilsausgleich.
Allen Studenten, die eine der möglichen Lösungen der eliminierten Frage angekreuzt haben (in unserem o.g. Beispiel A oder B), erhalten einen Punkt zusätzlich.
Sie haben also 192 Punkte von 320 Punkten. Die Bestehensgrenze von den für den Nachteilsausgleich anzunehmenden 320 Fragen liegt auch bei 192 Punkten, so dass ein Punkt gutgeschrieben würde, ohne dass sich die Bestehensgrenze verändert. In diesem Fall würden also alle Studenten das Examen bestehen, die zwar mit 191 Punkte der 319 gewerteten Fragen durchgefallen wären, aber im Nachteilsausgleich 192 von 320 Fragen gewertet bekommen.

Was passiert, wenn zwei Fragen aus der Wertung genommen werden und ein Student 190 der 318 gewerteten Fragen richtig hätte? Aus den 318 Fragen ergibt sich eine Bestehensgrenze von 191 Punkten. Der Student wäre eigentlich durchgefallen.

Wenn er nun eine der herausgenommen Fragen richtig hat, dann würde ihm dieser Punkt gut geschrieben. Er werden aber für diesen Fall ja 319 Fragen gewertet und hiervon 60 % sind 191,4 Punkte. Da zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet wird, erhöht sich die Bestehensgrenze auf 192 Punkte. Der Student hätte zwar nach Nachteilsausgleich 191 Punkte aber mit dem Nachteilsausgleich steigt auch die Bestehensgrenze um einen Punkt, so dass er nach wie vor unter der Bestehensgrenze liegt.

Hätte er aber beide herausgenommen Fragen richtig, so würden ihm zwei Punkte gut geschrieben und ihm würden dann 192 von 320 gewertet. Für die Berechnung der Bestehensgrenze würden dann 320 Fragen zu Grunde gelegt und die Bestehensgrenze läge bei 192 Punkten, so dass er bestanden hätte. Alles Klar?

Diese komplizierten Berechnungen, die noch wesentlich komplizierter werden, wenn nicht die 60%-Bestehensgrenze sondern der Schnitt der Referenzgruppe abzüglich 22% gilt, macht das IMPP automatisch.

Ihr könnt Euch drauf verlassen, dass dort diese Berechnung sehr exakt für jeden automatisch durchführt werden.

Wir wissen, dass das IMPP bemüht ist, strittige Fragen im Vorfeld aus der Wertung zu nehmen und wie oben vorgerechnet, bringt die Elimination einer Frage in keinem Fall einen Nachteil. Sie bringt denen einen Vorteil, die eine andere als die ursprüngliche Lösung bei einer Frage gewählt haben, denn so bekommen sie im Nachteilsausgleich auch auf diese ursprünglich nicht als Lösung gedachte Antwort einen Punkt.

Es ist hilfreich, bei strittigen Fragen die eigene Argumentation mit gängigen und anerkannten Lehrbüchern zu belegen!

In diesem Forum finden sich einige Argumentationen, die ihr sicher auch vorbringen könnt. Ihr habt nach Abschluss der Prüfung eine Woche Zeit, eure Kritik nach Mainz zu senden, da dann entschieden wird, welche Fragen aus der Wertung genommen werden.

Viel Erfolg!

Notengrenzen nach Elimination:
gewertet Fragen/ Note 4 /3 /2 / 1
320 / 192 / 224 / 256 / 288
319 / 192 / 224/ 256 / 288
318 / 191 / 223 / 255 / 287
317 / 191 / 223 / 254 /286
316 / 190 / 222 / 253 /285

Spirou
18.04.2008, 14:14
Ich bin jetzt etwas verwirrt von dem hier gesagten...

Ich verstehe v. a. nicht, ob es überhaupt Sinn macht, eine Frage als schlecht/falsch/nicht-eindeutig/etc. beim IMPP anzuzeigen...

Wer profitiert denn davon überhaupt?

Und ist es nicht eigentlich eher einen Nachteil für mich, wenn ich eine Frage beanstande, die ich nach offizieller Lösung richtig hatte?

Und was passiert mit solchen Fragen (ich spiel da jetzt auf diese Frage mit dem "38.-Woche-Frühchen" an), die zwar vom Sachverhalt her richtig sind, aber in der Fragestellung Fehler haben? Werden die dann komplett aus der Wertung genommen, ohne das jemand unter diese "Nachteils-Ausgleichs-Regelung" fällt???

Eilika
18.04.2008, 14:30
Mh, soweit ich weiß, muss das IMPP zu jeder Frage eine oder mehrere Antworten als richtig werten. Persönlich bringt es Dir nur bei den Fragen was, die Du nach IMPP Lösung falsch hast. Aber da Du ja jetzt noch nicht wissen kannst, welche Antwort das IMPP bei welcher Frage als richtig akzeptiert, solltest Du (falls Du es überheupt möchtest), alle Fragen beanstanden, die Du nicht für eindeutig lösbar hälst. Letztlich werden dann ja nie sooo viele Fragen aus der Wertung genommen. Aber kann halt das Bestehen oder eine Notengrenze auch an einer einzigen Frage hängen.
Und wie schon gesagt, von Nachteil darf das Herausnehmen einer Frage für Dich eben nicht werden!!

Spirou
18.04.2008, 14:44
Vielleicht erkläre ich hierbei noch mal kurz was ich meine, damit diejenigen, die schon ausgeHEXt haben auch verstehen worum´s geht:

Also, in der Frage gings um irgendeine junge Mutter, deren Kind irgendeine wunderliche angeborene Krankheit hatte. Die Symptome dieses Kindes wurden geschildert und man sollte anhand dieses Symptomenkomplexes dann die "am ehesten" richtige Lösung finden. Das spielt bei meiner Kritik an dieser Frage überhaupt keine Rolle, denn darum gehts hier nicht.
In der Fragenbeschreibung schreibt das IMPP von einem "Frühgeborenen aus der 38. SSW" was es ja (auch laut IMPP) so nicht gibt (Def Frühgeburt: Vor der 37. Woche!).
Diese Frage ist somit im Sachverhalt richtig, aber von der Definition her falsch und meiner Meinung nach anfechtbar.

Und ich wollte jetzt wissen, bevor ich dem IMPP schreibe, ob diese Frage dann komplett (also ohne Nachteilsausgleich für irgendjemanden) gestrichen wird oder ob dann einige profitieren und andere eben nicht... :-???

Eilika
18.04.2008, 14:49
Mh, also ich glaube, wie schon gesagt, dass keine Frage ohne Nachteilsausgleich, also quasi ohne eine oder mehrere als richtig zu wertende Antworten anzugeben, gestrichen werden kann. Auch war ich mit dem Inhalt der Frage durchaus vertraut ;-)
Meiner Meinung nach (und das ist einfach nur eine persönliche Meinung) macht es aber keinen Sinn, die Frage deswegen zu rügen, da diese (falsche) Formulierung ja in keinem Zusammenhang mit der Frage und ihrer Lösbarkeit steht. Ich bin in diesem HEX über so einige Formulierungen und Sachverhalte gestolpert, über die ich mich gewunder habe. Aber nichts davon kam mir so vor, als ob es einen an der richtigen Beantwortung einer Frage gehindert hätte.

Spirou
18.04.2008, 14:58
Ich kann dem aber nicht zustimmen.
Dort in Mainz sitzen ein paar (hochbezahlte) Beamte, deren einzige Aufgabe es ist, sich zu überlegen, womit sie uns das Leben schwer machen können.
Die rühmen sich ja auch damit, dass die Fragen von weiss-ich-wie-vielen Gremien überprüft werden und dann passieren Ihnen immer noch solche formalen Fehler. Das kann man doch nicht durchgehen lassen!

Feuerblick
18.04.2008, 15:05
Du wirst aber vermutlich mit einer Rüge dieser Formulierung nichts erreichen. Wenn die Frage auch ohne diese Angabe problemlos zu lösen war, dann wird kein Mensch die Frage streichen...

daredevil
18.04.2008, 15:26
Wer sich nicht die Mühe macht solche Fehler anzuprangern, darf sich nicht wundern, wenn sich nichts ändert!

Abgesehen von der eigendlichen Frage-essenz ist es doch ein nicht unerheblicher Unterschied, welche Risiken ein Frühgeborens Kind hat im Gegensatz zu einem regelrecht geborenen Kind! Das darf einfach in einem STAATSEXAMEN nicht passieren!

Spirou
18.04.2008, 15:36
Wer sich nicht die Mühe macht solche Fehler anzuprangern, darf sich nicht wundern, wenn sich nichts ändert!



... meine Rede :-dafür

wildcoyote
18.04.2008, 16:39
Nachteilsausgleich:

Wenn eine Frage aus der Wertung genommen wird, gibt es 2 Möglichkeiten

1. Du hast sie falsch. Dann hast Du (nach Lavas Beispiel) statt 59 von 100 (59%) nun 59 von 99 (59,6%).

2. Du hattest sie richtig. Dann hast Du 60 von 100 (60%).

öhm, naja, fast...

wenn du sie richtig hattest dann sinds 60 von 99 --> 60,6%