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MEDI-LEARN
17.04.2008, 22:29
Nachteilsausgleich / Fragenelimination
Hallo,

hier wird immer wieder diskutiert, was eigentlich mit strittigen Fragen passiert, die aus der Wertung genommen werden.

Wir versuchen den Nachteilsausgleich an einem Beispiel klar zu machen:

Also, wenn bei einer Frage Antwort A und Antwort B richtig wären, so würde die Frage aus der Wertung genommen.

Alle die Antwort A oder Antwort B richtig hätten, bekämen jedoch diesen Punkt im Nachteilsausgleich gut geschrieben.

Was passiert aber mit der Bestehensgrenze?

Zur Berechnung der Bestehensgrenze werden 60% der gewerteten Fragen berechnet. Dieses Ergebnis wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet.

Wird also eine Frage eliminiert, so bleiben 319 Fragen in der Wertung.
Hiervon 60 % sind 191,4 Fragen, aufgerundet zur nächsten ganzen Zahl ergibt dies 192 Punkte.

Werden zwei Fragen aus der Wertung genommen, bleiben 318 Fragen in der Wertung; hiervon 60% ergeben 190,8 Punkte, aufgerundet zur nächsten ganzen Zahl sind dies 191 Punkte.

Die Notengrenzen ziehen gleichermaßen nach. Werden also zwei Fragen aus der Wertung genommen, sinken die Notengrenzen um einen Punkt. Wer es nachrechnen will, kann sich in der unten angehängten Tabelle orientieren.

Was passiert, wenn eine Frage eliminiert würde, und ein Student 191 Fragen der 319 gewertet Fragen richtig hätte? Die Bestehensgrenze liegt ja nun bei 192 Punkten und der Student wäre eigentlich durchgefallen. Nun gibt es aber den Nachteilsausgleich.
Allen Studenten, die eine der möglichen Lösungen der eliminierten Frage angekreuzt haben (in unserem o.g. Beispiel A oder B), erhalten einen Punkt zusätzlich.
Sie haben also 192 Punkte von 320 Punkten. Die Bestehensgrenze von den für den Nachteilsausgleich anzunehmenden 320 Fragen liegt auch bei 192 Punkten, so dass ein Punkt gutgeschrieben würde, ohne dass sich die Bestehensgrenze verändert. In diesem Fall würden also alle Studenten das Examen bestehen, die zwar mit 191 Punkte der 319 gewerteten Fragen durchgefallen wären, aber im Nachteilsausgleich 192 von 320 Fragen gewertet bekommen.

Was passiert, wenn zwei Fragen aus der Wertung genommen werden und ein Student 190 der 318 gewerteten Fragen richtig hätte? Aus den 318 Fragen ergibt sich eine Bestehensgrenze von 191 Punkten. Der Student wäre eigentlich durchgefallen.

Wenn er nun eine der herausgenommen Fragen richtig hat, dann würde ihm dieser Punkt gut geschrieben. Er werden aber für diesen Fall ja 319 Fragen gewertet und hiervon 60 % sind 191,4 Punkte. Da zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet wird, erhöht sich die Bestehensgrenze auf 192 Punkte. Der Student hätte zwar nach Nachteilsausgleich 191 Punkte aber mit dem Nachteilsausgleich steigt auch die Bestehensgrenze um einen Punkt, so dass er nach wie vor unter der Bestehensgrenze liegt.

Hätte er aber beide herausgenommen Fragen richtig, so würden ihm zwei Punkte gut geschrieben und ihm würden dann 192 von 320 gewertet. Für die Berechnung der Bestehensgrenze würden dann 320 Fragen zu Grunde gelegt und die Bestehensgrenze läge bei 192 Punkten, so dass er bestanden hätte. Alles Klar?

Diese komplizierten Berechnungen, die noch wesentlich komplizierter werden, wenn nicht die 60%-Bestehensgrenze sondern der Schnitt der Referenzgruppe abzüglich 22% gilt, macht das IMPP automatisch.

Ihr könnt Euch drauf verlassen, dass dort diese Berechnung sehr exakt für jeden automatisch durchführt werden.

Wir wissen, dass das IMPP bemüht ist, strittige Fragen im Vorfeld aus der Wertung zu nehmen und wie oben vorgerechnet, bringt die Elimination einer Frage in keinem Fall einen Nachteil. Sie bringt denen einen Vorteil, die eine andere als die ursprüngliche Lösung bei einer Frage gewählt haben, denn so bekommen sie im Nachteilsausgleich auch auf diese ursprünglich nicht als Lösung gedachte Antwort einen Punkt.

Es ist hilfreich, bei strittigen Fragen die eigene Argumentation mit gängigen und anerkannten Lehrbüchern zu belegen!

In diesem Forum finden sich einige Argumentationen, die ihr sicher auch vorbringen könnt. Ihr habt nach Abschluss der Prüfung eine Woche Zeit, eure Kritik nach Mainz zu senden, da dann entschieden wird, welche Fragen aus der Wertung genommen werden.

Viel Erfolg!

Notengrenzen nach Elimination:
gewertet Fragen/ Note 4 /3 /2 / 1
320 / 192 / 224 / 256 / 288
319 / 192 / 224/ 256 / 288
318 / 191 / 223 / 255 / 287
317 / 191 / 223 / 254 /286
316 / 190 / 222 / 253 /285

zoli21
18.04.2008, 04:16
eine frage dazu:
"Was passiert, wenn eine Frage eliminiert würde, und ein Student 191 Fragen der 319 gewertet Fragen richtig hätte? Die Bestehensgrenze liegt ja nun bei 192 Punkten und der Student wäre eigentlich durchgefallen. Nun gibt es aber den Nachteilsausgleich.
Allen Studenten, die eine der möglichen Lösungen der eliminierten Frage angekreuzt haben (in unserem o.g. Beispiel A oder B), erhalten einen Punkt zusätzlich"

hab ich das jetzt richtig geschnallt, dass wenn ich schon von vorne herein die offizielle impp lösung angekreuzt hab und die frage somit NICHT von vorne herein falsch hätte, mir das dann keinen Vorteil bringen würde, weil ich dann ja schon von vorne herein nicht 254/320, sondern 252/318 hätte und durch den nachteilsausgleich ich jetzt wieder 254/320 hätte? somit würde ja alles gleich bleiben oder?

danke für antworten

Ersa
18.04.2008, 07:56
Richtig erkannt. Der Nachteilsausgleich bringt Dir dann was, wenn Du ne Frage falsch hast weil entweder Deine Lösung plötzlich doch als richtig (mit)anerkannt wird (also z.B. nicht mehr nur die Lösung A sondern zusätzlich auch B und D) oder sie eben für Deine höchstpersönliche Notenberechnung aus der Wertung genommen wird.

KathaJu
25.03.2021, 05:49
Kann man sich durch die Elimination von Fragen bzw. den Nachteilsausgleich verschlechtern und dann evtl doch nicht bestanden haben?