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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abrechnung



BullaBulla
18.04.2008, 17:26
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zur Abrechnung.. ich weiß, dass ein Arzt ein bestimmtes Budget hat. Ich meine, dass mein Hausarzt mir in meiner Praxisfamulatur erzählt hat, dass er für das Ausstellen von Rezepten zusätzlich ein paar Cent bekommt (außerhalb des Budgets).

Ein von mir besuchter Arzt besteht darauf, jedes ausgestellte Rezept dem betroffenen Patienten direkt in die Hand zu drücken. Und da ich felsenfest davon überzeugt bin, dass er das nicht aus reiner 'Patientenliebe' macht, hätte ich gerne mal gewusst, welche abrechungstechnischen Vorteile er davon hat, jeden Patienten beim Rezeptüberreichen persönlich zu sehen- denn schließlich bedeutet das immer eine schön lange Wartezeit, manchmal sogar eine Stunde - und das nur für ein popeliges Rezept, was auf die Dauer ziemlich nerven kann. Was rechnet er dann wohl zusätzlich ab? Und wie viel bekommt er dafür?

Danke und viele Grüße

Hypnos
18.04.2008, 17:34
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zur Abrechnung.. ich weiß, dass ein Arzt ein bestimmtes Budget hat. Ich meine, dass mein Hausarzt mir in meiner Praxisfamulatur erzählt hat, dass er für das Ausstellen von Rezepten zusätzlich ein paar Cent bekommt (außerhalb des Budgets).

Ein von mir besuchter Arzt besteht darauf, jedes ausgestellte Rezept dem betroffenen Patienten direkt in die Hand zu drücken. Und da ich felsenfest davon überzeugt bin, dass er das nicht aus reiner 'Patientenliebe' macht, hätte ich gerne mal gewusst, welche abrechungstechnischen Vorteile er davon hat, jeden Patienten beim Rezeptüberreichen persönlich zu sehen- denn schließlich bedeutet das immer eine schön lange Wartezeit, manchmal sogar eine Stunde - und das nur für ein popeliges Rezept, was auf die Dauer ziemlich nerven kann. Was rechnet er dann wohl zusätzlich ab? Und wie viel bekommt er dafür?

Danke und viele Grüße

Das hängt wohl eher damit zusammen, daß er auch sicher gehen will, daß derjenige, der als Patient auf dem Rezept angegeben ist, auch der Empfänger des Rezeptes ist.
Abrechnungstechnisch macht das keinen Unterschied. Auf hochdeutsch: das persönliche Aushändigen eines Rezeptes ist nicht gesondert abrechnungsfähig.
Gruß,
Hypnos

Dr. Hyde
18.04.2008, 20:59
Kann die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes und/oder einer Überweisung in Rechnung gestellt werden?
Erfolgt die Ausstellung als einzige Leistung ohne Arztkontakt, kann die GOÄ-Ziffer 2 in Rechnung gestellt werden. Sofern weitere ärztliche Leistungen erbracht und berechnet werden, ist eine Ausstellung von Rezepten und Überweisungen nicht als eigenständige Leistung abrechenbar.

daraus folgt doch, dass mit arztkontakt etwas anderes berechnet werden kann, oder?

gruß
Hyde

Quelle (http://www.aerztekammer-berlin.de/21_Weiterbildung/20_Aerztliche_Behandlung/GOAE_FAQs.html#Wann_wird_die_GOÄ-Ziffer_3_angesetzt)

Hypnos
18.04.2008, 21:12
daraus folgt doch, dass mit arztkontakt etwas anderes berechnet werden kann, oder?

gruß
Hyde

Quelle (http://www.aerztekammer-berlin.de/21_Weiterbildung/20_Aerztliche_Behandlung/GOAE_FAQs.html#Wann_wird_die_GOÄ-Ziffer_3_angesetzt)


Ich schrieb:

Auf hochdeutsch: das persönliche Aushändigen eines Rezeptes ist nicht gesondert abrechnungsfähig.


Dabei bleibt es.

*Fli*
18.04.2008, 23:10
Für einen Allgemeinarzt gilt:
Wenn das Aushändigen der Erstkontakt im Quartal ist, dann kann man's sehr wohl anders abrechnen! Dann wär's beim EBM zumindest die Ziffer 01311 (5. bis 59. Lebensjahr) anstatt die 01430. Und das macht schon nen Unterschied! Die 01311 gibt 175 Punkte und die 01430 nur 35.

Dr. Hyde
18.04.2008, 23:26
Auf hochdeutsch: das persönliche Aushändigen eines Rezeptes ist nicht gesondert abrechnungsfähig.

gut, gesondert nicht, aber es berechnet zu einer anderen abrechnungsziffer, insofern ist es also schon finanziell sinnvoll, die patschhand zu geben ;-)

Derma
19.04.2008, 04:01
daraus folgt doch, dass mit arztkontakt etwas anderes berechnet werden kann, oder?

Und wenn man als Privatpatient telefonisch um ein Wiederholungsrezept bittet und es bei der Arzthelferin abholt, kann nur eine "kurze Beratung" abgerechnet werden. Das Patschhandgeben kann noch schnell mit einer "symptombezogenen Untersuchung" ;-) (GOÄ Nr. 5) kombiniert werden.

Hypnos
19.04.2008, 04:37
Das Patschhandgeben kann noch schnell mit einer "symptombezogenen Untersuchung" ;-) (GOÄ Nr. 5) kombiniert werden.

Sollte das mal ein Kollege bei mir probieren, würde ich Beschwerde bei der zuständigen ÄK einlegen... :-meinung

Derma
19.04.2008, 05:17
Sollte das mal ein Kollege bei mir probieren, würde ich Beschwerde bei der zuständigen ÄK einlegen... :-meinungDen Trickmit dem Wiederholungsrezept hat bei mir zwar noch keiner versucht, aber die Kreativität einiger Leute beim Erstellen der Rechnungen ist schon sehr beachtlich. Die "symptombezogene Untersuchung" steht eigentlich auf jeder Rechnung, wenn ein Arztkontakt stattgefunden hat, egal, ob tatsächlich eine Untersuchung stattgefunden hat oder nicht.
Das Beispiel mit der Rechnung für meine jährliche Grippeimpfung hab ich neulich schon mal gepostet:



Mal wieder was zum Thema Querfinanzierung durch Privatpatienten:

Ich lasse mich seit Jahren regelmäßig einmal pro Saison bei meinem Hausarzt gegen Grippe impfen. Hab gerade die Rechnung für die Grippe-Impfung dieser Saison bekommen:

GOÄ 1 (2,3fach) Beratung: 10,72 Euro
GOÄ 5 (2,3fach) Symptombezogene Untersuchung: 10,72 Euro
GOÄ 375 (2,3fach) Schutzimpfung (i.m./s.c.): 10,72 Euro
Sachkosten nach §10 GOÄ: 7,50 Euro

Summe: 39,66 Euro

Vor ein paar Jahren hat das noch ca. 20 Euro gekostet.

Ich war topfit, zu untersuchen gab es nichts, und eine Beratung für eine Grippe-Impfung, die ich dort schon seit Jahren regelmäßig machen lasse, brauchte ich auch nicht. Hat auch nicht stattgefunden.Zum Ablauf der Impfung: Ich hatte mir bei der Helferin einen Termin geben lassen, bin dann hingegangen, hab mit entblößtem Arm im Labor auf den Arzt gewartet, die Helferin hat die Spritze mit dem Impfstoff vorbereitet, der Arzt ist kurz ins Labor gekommen und hat die Injektion gemacht. Das wars. Es hat weder ein Gespräch noch eine Untersuchung stattgefunden. War ja auch nicht nötig.

*Fli*
19.04.2008, 08:51
EBM und GOÄ sind aber zwei paar verschiedene Schuh. Da der Hausarzt was von Budget gefaselt hat, geht's in dem Fall sicher um die EBM-Abrechnung und nicht GOÄ.

Über die GOÄ kann ein Arzt sowieso quasi nach Lust und Laune abrechnen. Mit entsprechenden Begründungen, bischen überzeugendem Gequassel gegenüber dem Patienten und etwas Grips geht das ganz wunderbar! Ich war 2 Jahre lang in ner Privatklinik in der Abrechung tätig und weiß leider wovon ich rede.....

Derma
19.04.2008, 09:59
Über die GOÄ kann ein Arzt sowieso quasi nach Lust und Laune abrechnen. Ich hab deshalb auch schon einige Rechnungen reklamiert :-))

Und wenns zu bunt wird, gibt es auch noch die Abstimmung mit den Füßen....

BullaBulla
19.04.2008, 09:59
Der Arzt, der jedem das Rezept persönlich in die Hand drück, ist Orthopäde..

Derma
19.04.2008, 10:10
Etwas offtopic, aber ein ganz interessanter Artikel über die Anpassung der Ärzte-PKV-Prämien an die marktüblichen PKV-Prämien (http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=59426):



...So hat sich die Schadenquote in den Ärztetarifen inzwischen deutlich an die Entwicklung im Nichtärztebereich angenähert. ... :-heul