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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachweis Wartesemester



Ava
19.04.2008, 08:58
Ich hätte da eine Frage zum Thema Wartesemester, Asche auf mein Haupt, falls es schon mal erwähnt wurde, habe nichts gefunden. :-)

Wie weist man, wenn man schon mal ohne Abschluss an einer Uni studiert hat, eigentlich konkret nach, wie viele Semester man nun schon wartet? In der ZVS-Bewerbung kann man ja sonstwas angeben und eine Exmatrikulationsbescheinigung muss man offensichtlich nicht mit einreichen.
Soweit ich weiss, muss man an der Uni, an der man einen Studienplatz bekommt, auch keine Exm.-Bescheinigung vorlegen.

Läuft das also alles über "wird schon keiner schummeln", oder wie? :-???

Bin gerade am Grübeln, weil ich gerade meine erste ZVS-Bewerbung fertigmache :-dance und mich frage, ob ich im Falle einer Zulassung nun irgendwann eine Ex-Bescheinigung brauche oder nicht (muss ja dann erst mal besorgt werden). :-???

Coxy-Baby
19.04.2008, 09:16
Na klar glaubt dir die ZVS alles blauäugig und niemand wird je etwas prüfen...
.... So Sarkasmus beiseite.
Rate mal wann du die Ex Bescheinigung vorlegen mußt, richtig, wenn du einen Studien-
platz bekommst und dich an der neuen Uni einschreiben willst....
Steht nämlich sogar auf dem Zulassungsbescheid.....

cjang
19.04.2008, 11:18
man muss die vorlegen bei der neuen uni die sind ja net doof:)

und dann aus die maus :)

also immer ehrlich leute:) :-top

Ava
19.04.2008, 14:46
2 Freunde von mir, die auch schon einige Semester woanders studiert hatten, mussten aber eben keine Bescheinigung vorlegen, deshalb nur meine Frage.
Schummeln wollt ich eh nich - krieg von sowas nur Alpträume! ;-)

Ich hätte mir vorstellen können, dass sowas zentral registriert wird, ob und wie lange man schon mal studiert hat, denn wie weisen diejenigen, die noch nie studiert haben sonst eigentlich nach, dass sie noch nie studiert haben?

Strodti
19.04.2008, 15:04
Man unterschreibt den ZVS Antrag und versichert "an Eides statt", dass die Angaben auf dem ZVS Antrag wahr sind. Kleiner Auszug aus Wikipedia:

"Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen (unrichtigen oder unvollständigen) eidesstattlichen Versicherung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Bei Fahrlässigkeit drohen immer noch bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Nach § 156 StGB ist die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung nur dann strafbar, wenn diese vor der hierfür zuständigen Behörde abgegeben wurde."

Coxy-Baby
19.04.2008, 17:53
Jaja und der Schwippschwager eines Bekannten konnte ohne Abi studieren blabla...
... auf dem Zulassungsbescheid steht es schwarz auf weiß, dass du deine Exbescheinigung mitbringen mußt und sie wollten sie auch sehen...

CYP21B
19.04.2008, 20:16
Ich kam zwar nicht über Wartezeit rein, aber auch bei mir wollte die Uni eine Exmatrikulationsbescheinigung sehen.

Wie es nun ist wenn man gänzlich unterschlägt das man studiert hat weiß ich nicht. Ich denke allerdings das man damit gewaltig auf die Schn.... fallen kann wenn es rauskommt.