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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfungssemester als Urlaubssemester?



Moorhühnchen
20.04.2008, 10:18
Hab mal wieder Post vom Herrn D. bekommen, aus der man herauslesen kann, daß wir uns fürs Examen nun doch ein Urlaubssemester nehmen können, um die Studiengebühren nicht bezahlen zu müssen. Diese Möglichkeit war ja bisher ausgeschlossen.

Nur: was heißt eigentlich Urlaubssemester? *ratlos*
Behalte ich in dieser Zeit ganz normal meinen Studentenstatus? (Wichtig für Verischerungen)
Krieg ich trotzdem das Semesterticket?
Kann ich mein UniBib Log-in benutzen???

Vielleicht gibt's hier ja den ein oder anderen Frankfurter, der aus Erfahrung berichten kann... :-winky

netfinder
21.04.2008, 00:55
ad 1: ja, auch im Urlaubssemester bist du Student; bist ja nur beurlaubvt, nicht exmatrikuliert.

ad 2: dein Semesterticket kannst du dir sicherlich genauso, wie im "normalen" Semester holen

ad 3: Kenn ich mich nicht aus, aber anhand der obigen Antworten würde ich mal sagen: wieso solltest Du das nicht koennen.

nettie

P.S.: Gilt natuerlich alles fuer DD, aber wieso sollte es in FF anders sein.

Doctöse
21.04.2008, 01:12
@ Hühnchen: Watch this (http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/beurlaubung/index.html) ;-)

Moorhühnchen
02.05.2008, 12:31
Oha, spät gesehn - trotzdem DANKE!! :-micro


Beurlaubung bei Abschlussprüfung

Das Präsidium der Goethe-Universität hat in seiner Präsidiumssitzung am 18. März folgende Regelung zur Beurlaubung zur Durchführung bei einer Abschlußprüfung beschlossen:

Anträge auf Beurlaubung für das Sommersemester 2008 werden positiv beschieden, soweit es sich um Abschlussprüfungen in Staatsexamens-, Diplom- oder Magisterstudiengängen handelt, d.h. dass die Beurlaubung für diese Studiengänge nur erfolgt, wenn keine Lehrveranstaltungen mehr besucht werden müssen und insofern keine Betreuung mehr notwendig ist. Die Beurlaubung gilt also nur für die Durchführung der Abschlussprüfung im letzten Abschnitt (Bescheinigung des Prüfungsamtes über die erfolgreiche Meldung zur Prüfung und Angabe des Prüfungszeitraumes, der zum beantragten Urlaubssemester passt).

Anträge auf Verlängerung der bereits bestehenden Beurlaubung stellen eine Verlängerung der bereits bestehenden Beurlaubungverfahren dar und können ausgesprochen werden.

Auch in anderen Studiengängen besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung, sofern keine begleitenden Lehrveranstaltungen mehr besucht werden bzw. sofern es sich um eine nicht mehr betreute Bachelor- oder Masterarbeit handelt (z.B. Erstellung der Arbeit im Ausland). In Zweifelsfällen entscheidet dies das Dekanat und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.


Wenn Sie an der J. W. Goethe-Universität studieren und aus triftigem Grund ihr Studium aussetzen müssen, können Sie ein Urlaubssemester beantragen.

Gründe für eine Beurlaubung sind:

- Mitarbeit in Organen der Hochschule, der Studentenschaft oder des Studentenwerks. (Bescheinigung über Mitgliedschaft und Zeitaufwand beifügen)

- Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. (Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung muss ärztlich bescheinigt werden.)

- Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen. (Nachweis über die Pflegestufe und Ärztliche Bescheinigung für die Betreuung beifügen.)

- Studienbedingter Auslandsaufenthalt. (Nachweis z.B. Austauschprogramm, aufnehmende Hochschule im Ausland.)

- Für die Ableistung einer studienbedingten Praktikantenzeit. (Nachweis beifügen.)

- Mutterschutzfrist oder Elternzeit. (Nachweis ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde.)

- Andere wichtige Gründe (Nachweis beifügen.)

Fristen: 01.04. für ein Sommersemester und 01.10. für ein Wintersemester. In begründeten Ausnahmefällen auch bis Vorlesungsbeginn. (Bei Krankheit auch während des Semesters möglich; mind. 6 Wochen während der Vorlesungszeit studierunfähig)

Ablauf: Das Formular ist auf dieser Seite als Download und im Studierendensekretariat erhältlich. (Bei dem Internetformular muss auch die Durchschrift original ausgefüllt eingereicht werden). Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie die entsprechenden Nachweise der Gründe für die Beurlaubung an das Studierendensekretariat. Die Genehmigung oder die Ablehnung Ihres Antrags wird Ihnen per Post zugesandt.

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt.

Hinweise: Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nicht von der Zahlung des Semesterbeitrags befreit. Die Rückgabe des Semestertickets und die Rückzahlung des Beitrags für das Semesterticket kann bei der Semestertickethärtefondstelle im Studentenwerk beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubsemesters kein (Inlands-)BAföG und je nach Beurlaubungsgrund auch kein Kindergeld bezahlt wird. Bitte erkundigen Sie sich in dieser Frage bei den zuständigen Stellen.
Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen!