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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög & ausländische Privatuni?!?!?!



zvesda
24.04.2008, 16:07
so meine lieben. da ich - wenn alles klappt - nächstes jahr nach ungarn gehen werde für das vorbereitungsjahr und anschließender vorklinik, frage ich mich nun ob ich für diese zeit bafög bekommen könnte.
seit einiger zeit bekommen ja deutsche studenten im ausland die unterstützung der BRD ... trifft das aber auch zu wenn man auf eine privatuni im ausland geht?

Eva1988
24.04.2008, 17:49
mit sicherheit nich, wer sich ein studium in ungarn leistet brauch auch kein bafög ....
so müsste es zumindest sein (nach meiner rechtsauffassung und ich glaube so isses auch)

netfinder
24.04.2008, 18:04
sicherlich bekommst du dann kein Bafoeg, da das ja vom Einkommen und Besitz der Eltern abhaengig ist, und du wirst dem Amt sicherlich nicht weismachen koennen, nichts zu besitzen, wenn man gleichzeitig in der Lage ist die ca 9 000 € fuers Studium aufzubringen.

zvesda
24.04.2008, 18:20
hab mir gedacht dass solche beiträge kommen....

es ist allerdings so, dass wir auf ersparnisse zurückgreifen. meine eltern sind da sicherlich keine geldschei**er. und wie ich weiß, wird die höhe des bafögs doch u.a. anhand des aktuellen gehalts der eltern berechnet..

Strodti
24.04.2008, 18:41
Info Studentenwerk Marburg (Quelle: www.studentenwerk-marburg.de)

Ausland

Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden.

Eine Ausnahme besteht nur für deutsche Auszubildende und Auszubildende aus EU-Mitgliedsstaaten, die täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besuchen und ihre gesamte Ausbildung dort absolvieren (Grenzpendler) und

für Deutsche i.S.d. Grundgesetzes, die ihren ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat haben und dort oder von dort aus in einem Nachbarstaat eine Ausbildungsstätte besuchen, wenn die besonderen Umstände dies rechtfertigen.

Berufsfachschulen

[...]

Sprachkenntnisse

In jedem Falle sind für das Auslandsstudium ausreichende Sprachkenntnisse (Umgangssprache) erforderlich. Der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse kann durch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses eines Universitätslektors oder eines ausländischen Kulturinstituts in der Bundesrepublik Deutschland oder eines Philologen mit der Fakultas für das höhere Lehramt oder eines vereidigten Dolmetschers geführt werden. Das Zeugnis soll den Hinweis enthalten "Zur Vorlage bei einem Amt für Ausbildungsförderung".

Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist nicht erforderlich, wenn der Auszubildende belegt, dass er bereits 1 Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land oder Landesteil besucht hat, in dem die Sprache gesprochen wird, oder wenn er die Hochschulreife auf einem doppel- oder fremdsprachigen Gymnasium erlangt hat, an dem in derselben Sprache wie am Ausbildungsort unterrichtet wird. Des weiteren ist der Nachweis nicht erforderlich, wenn der Auszubildende belegt, dass er die Landesprache 6 Jahre an einer Schule betrieben hat oder an einem Stipendien- oder Austauschprogramm für den betreffenden ausländischen Staat teilnimmt.

Mindestdauer Auslandsstudium

Auslandsausbildungen können nur dann gefördert werden, wenn eine bestimmte Mindestdauer nicht unterschritten wird. Die Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate oder 1 Semester dauern. Bei einem Praktikum oder einem Studium, dass im Rahmen einer Hochschulkooperation durchgeführt wird, beträgt die Mindestdauer 12 Wochen.

Nach dem ersten Studienjahr in Deutschland kann die Ausbildung (Praxissemester, wenn die besondere Förderlichkeit gegeben ist) im außereuropäischen Ausland zunächst bis zu einem Jahr (i.d.R. für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum) und "wenn der studienbezogene Auslandsaufenthalt von besonderer Bedeutung ist" insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden.

Auslandsstudium in EU-Mitgliedsstaaten

Der Auszubildende kann seine Ausbildung also in mehreren Ländern der EU fortsetzen und in einem Land der EU beenden. Die Förderungshöchstdauer entspricht der in der dortigen Studienordnung festgelegten Ausbildungsdauer.

Der Auszubildende kann aber auch nach Deutschland zurückkehren und einen deutschen Abschluss erwerben. In diesem Fall gilt wieder die Förderungshöchstdauer entsprechend der in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit. Bei einer Fortsetzung der Ausbildung im Inland bleibt max. 1 Jahr des Auslandsstudiums Im Rahmen der Förderungshöchstdauer beim BAföG unberücksichtigt.

[...]

P.S.: Ich lese aus diesem Auszug, dass ein Auslandsstudium erst gefördet wird, wenn das erste Studienjahr in Deutschland erfolgte.

Strodti
24.04.2008, 18:47
Weitere Quelle: (www.studieren-in-ungarn.de)

Kann ich aus Deutschland BaföG beziehen, wenn ich in Ungarn studiere?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Es gelten verschiedenen Regelungen:
Wer mindestens ein Jahr in Deutschland studiert und danach sein Studium im Ausland fortsetzt kann für die gesamte Restdauer des Studiums BaföG beziehen. (weitere Infos...)
Weitere Regelungen siehe Finanzierung

unter dem Link "Finanzierung" steht aber wieder folgendes:

Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:

- BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie beim Studium in Deutschland)

- Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro für max. 1 Jahr

- Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal 250,- Euro)

- Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung.

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden bei dem zuständigen BAföG-Amt:

Region Hannover
Fachbereich Schulen - Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 616 22252; - 22253; -22554 - Fax: 0511 / 616 1123205
E-Mail: [email protected]


Ich würde einfach mal in Hannover anrufen. Die Studentenwerke haben beim Auslandsbafög die Länder auf verschiedene Ämter aufgeteilt. Das BAföG Amt Hannover ist also für dich zuständig, egal wo du wohnst.
Viel Erfolg!

zvesda
24.04.2008, 19:25
@ Strodti

viiiiielen vielen dank für deinen post! ich werde mich dort erkundigen! :-top

Eva1988
24.04.2008, 20:08
hab mir gedacht dass solche beiträge kommen....

es ist allerdings so, dass wir auf ersparnisse zurückgreifen. meine eltern sind da sicherlich keine geldschei**er. und wie ich weiß, wird die höhe des bafögs doch u.a. anhand des aktuellen gehalts der eltern berechnet..

eigtl gibts nur 2 möglichkeiten ... entweder man hat genug geld für ungarn oder nicht... selbst wenn man auf ersparnisse zurückgreift, irgendwodurch kommen sie ja zu stande. für die logik: meine eltern würde nicht ihre letzten ersparnisse für ein ungarnstudium "aus dem fenster werfen" , wenn nicht die aussicht bestünde, dass irgendwo noch geld liegt oder wieder reinkommt.
immerhin ist der "kauf" eines studienplatzes in fünfstelligen beträgen ein extrem großer luxus... das geld sollte man schon "über" haben ... und ersparnisse gehen eben doch mit in die berechnung ein , was auch gut so ist ...denn bafög ist ja nich dafür da, leuten ein medi studium zu finanzieren, weil sie in der heimat keinen platz bekommen ...

Strodti
24.04.2008, 20:23
Es gibt ja echt schlimmeres... eigentlich sollte jeder Abiturient aus Deutschland Unterstützung für das Studium bekommen, wenn die Eltern nicht entsprechend verdienen.
Zu Europa gehört auch, dass man studieren kann wo man möchte.

Viele Studenten genießen in Deutschland ein 140000 Euro teueres Studium und zahlen nachher keinen Cent Steuern, da sie im Ausland arbeiten (Nicht falsch verstehen! Das kann natürlich absolut verständlich sein, und jeder soll selbst wissen ob er auswandert).
Da fallen 10.000 - 20.000 Euro für AuslandsBAföG auch nicht mehr ins Gewicht.

agathe
24.04.2008, 22:06
Lies mal hier:

http://www.tu-chemnitz.de/stuwe/homepage/Studentenwerk/Bafoeg/Merkblatt%20Studierende%20EU.pdf

Seit kurzem kann man auch für ein komplettes Studium im Ausland Bafög beantragen. Bei dem Bafögrechner im Internet, bei dem man probeweise mal seine Daten eintippen kann, um festzustellen, ob man eine Chance auf Zuschuss hat, werden die Einkünfte der Eltern, aber nicht deren Erspartes abgefragt, aber der Student muss sein Eigentum angeben, wenn es über 5400€ liegt.

Strodti
24.04.2008, 22:12
Für das BAföG zählt Vermögen, nicht Eigentum. Auto, Laptop und andere Dinge mußt du nicht angeben, nur was auf irgendwelchen Konten, Sparbücher, Bausparverträgen oder sonstwie an Geld liegt. Bei Lebensversicherungen zählt der Rückkaufswert.