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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studiengebühr.



Mirona
02.05.2008, 20:55
Hey!

Nur so mal der Form halber. Besteht die Chance, dass ich meine Studiengebühr zurückbekomme, wenn ich in der letzten Maiwoche meine mündliche Prüfung habe? Ist zu spät, oder?

Grüßle, Mirona

Lava
02.05.2008, 21:00
Kommt auf die Uni an. Hier in FR gibt es eine Frist von 4 Wochen nach VL-Beginn. Frag mal im Studiensekretariat oder Dekanat oder besser bei beiden.

Dr. Psycho
09.05.2008, 09:51
Richtig, ich glaube das ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Habe hier in Hannover mal im Studentensekretariat nachgefragt und hier kriegste die Kohle AUF KEINEN FALL wieder- egal,wann Du die Mündliche hast.... :-kotz

Holoduke
09.05.2008, 10:01
Ähm, habt Ihr Euch kein Prüfungssemester genommen?

Ich wurde mit Einreichung meiner Ladung für das Examenssemester von den Gebühren befreit. -_-

Corni
09.05.2008, 16:54
Ähmm - nur mal so nebenbei.....

Für das Staatsexamen (sowohl schriftlich als auch mündlich) muß man nicht eingeschrieben sein. Habe mich im Herbst letzten Jahres exmatrikuliert und nun mitgeschrieben.

minderwert
09.05.2008, 17:37
Wirklich?Dachte man muss sogar angemeldet bleiben?Ist das je nach Bundesland unterschiedlich?
Hätte mir ne menge Kohle sparen können.

Doctöse
09.05.2008, 17:39
Wirklich?Dachte man muss sogar angemeldet bleiben?Ist das je nach Bundesland unterschiedlich?
Hätte mir ne menge Kohle sparen können.
Das unterscheidet sich sogar teilweise innerhalb eines Bundeslandes.

Corni
09.05.2008, 17:44
Das unterscheidet sich sogar teilweise innerhalb eines Bundeslandes.

Das wiederum wusste ich auch noch nicht. Ging davon aus, dass das in irgendeinem Paragraphen der Prüfungsordnung drinsteckt und somit bundesweit gültig ist.