Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nur 1 Frage rausgenommen?
alle sagen nämlich es sei eh zu spät herrn k. aus m. zu engagieren. und ich bin mir sicher, dass die persönlichen ergebnisse zählen und nicht die schon veröffentlichten. :-notify
Warum soll es denn zu spät sein? Es ist zu spät Fragen zu rügen, das heißt doch aber nicht, dass du trotzdem noch Einspruch gegen deine Prüfungsnote erheben darfst, oder?!
soweit ich weiß, ist die Frist - eine woche nach bekanntgabe der ergebnisse - ja bereits verstrichen. oder gilt das für die persönlichen Benachrichtigungen?ich will diesen punkt! :-(
Also, ich weiß mein Ergebnis offiziell noch gar nicht oder hast du es schon schriftlich? Am einfachsten, du rufst mal bei Herrn K. aus M. an und fragst, die werden das da wohl wissen.
soweit ich weiß, ist die Frist - eine woche nach bekanntgabe der ergebnisse - ja bereits verstrichen. oder gilt das für die persönlichen Benachrichtigungen?ich will diesen punkt! :-(
Ich bin kein Jurist (obwohl ich das Studium an Seite einer Juristin durchlebt habe), aber ich kann dir mit großer Sicherheit sagen:
Das ist Quatsch.
Natürlich kann man erst Widerspruch einlegen, nachdem man einen offiziellen Bescheid darüber bekommen hat, dass es dieses Mal nicht geklappt hat - wie sollte man auch sonst argumentieren bei einer Anhörung? "Ich habe hier mein Heft und hier einen Ausdruck der offiziellen Ergebnisse und da stimmt was nicht!"?
Der erwähnte Widerspruch ist jedoch entscheidend. Der hat nämlich innerhalb einer Frist zu geschehen und da sollte man nicht zögern.
Die Frage ist eher worauf man in diesem Widerspruch plädiert.
Fragestellungen anzweifeln? Das hätte in der Tat früher geschehen müssen!
Übertragungsfehler? Wie willst du das nachweisen? Mit deinem Heft vielleicht? Das hättest du selbst sehr leicht verändern können!
Böswilligkeit des IMPP/LPAs etc? Sowas ist nicht anzunehmen. Man hätte auch keine Beweise gegenüber einer solch schwerwiegenden Vermutung. Ausserdem: Wer glaubt bitte, ein Beamter lehnt sich so weit aus dem Fenster um einer Person Leben (teilweise) zu ruinieren?
Solche Topics kommen nach jedem Examen auf. Primär liegt die Mystik der Examensauswertung darin, dass man keine Kontrolle darüber hat.
Das IMPP könnte dies zwar lösen, indem sie beglaubigte Fotokopien der Auswertungsbögen direkt nach der Prüfung erstellt, aber würde man damit nicht vom hundernsten ins tausenste kommen?
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