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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chancenlosigkeit aufgrund Vorkenntnisse?



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lilapple
13.05.2008, 18:49
ach ja, und meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten wird mir wohl bei aller Auslegung (Verwaltung braucht man doch überall) wohl nichts nützen oder? Also als Berücksichtigung beim NC usw.

dr. oldie
13.05.2008, 23:49
Hallo,

wenn Du eine Ausbildung vor dem Abitur abgeschlossen hast, dann erhälst Du 2
Wartesemester.

Ich nehme an Du machst den Wirtschaftszweig???

Solltest Du über den NC nicht reinkommen ( und das sind die meisten), dann
hast Du die Chance auf Wartesemester.

Oder Härtefall; schwerbehinderung, chronisch fortschreitende Erkrankung...)

chrislibear
14.05.2008, 07:57
Hallo,

wenn Du eine Ausbildung vor dem Abitur abgeschlossen hast, dann erhälst Du 2
Wartesemester.

Ich nehme an Du machst den Wirtschaftszweig???

Solltest Du über den NC nicht reinkommen ( und das sind die meisten), dann
hast Du die Chance auf Wartesemester.

Oder Härtefall; schwerbehinderung, chronisch fortschreitende Erkrankung...)

Echt, das wusst ich jetz zum Beispiel gar nicht. Also wenn man ne Ausbildung vorm Abi gemacht hatt, hatt man bloß 2 Wartesemester??? Ich dachte man muss trotzdem seine 9-10 Wartesemester absitzen??

thinker
14.05.2008, 08:59
Echt, das wusst ich jetz zum Beispiel gar nicht. Also wenn man ne Ausbildung vorm Abi gemacht hatt, hatt man bloß 2 Wartesemester??? Ich dachte man muss trotzdem seine 9-10 Wartesemester absitzen??
Du musst auch 8 - 10 Wartesemester absitzen, nur werden dir dann schon mal 2 Wartesemester "gutgeschrieben" quasi. Das meinte er...

chrislibear
14.05.2008, 09:44
Achso :D

Strodti
14.05.2008, 16:07
Das ist eine Regelung, die wohl mittelfristig abgeschafft wird. Zitat www.zvs.de:

Sie haben die Berufsausbildung vor Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erworben, erhalten Sie eine Wartezeitverbessung von:

4 Halbjahren, wenn Sie Ihre Studienberechtigung vor dem 15. Januar 2002 erworben haben,

2 Halbjahren, wenn Sie Ihre Studienberechtigung nach dem 15. Januar 2002 erworben haben.

Haben Sie die Studienberechtigung nach dem 15. Juli 2007 erworben, erhalten Sie keine Wartezeitverbesserung.

lilapple
18.05.2008, 13:41
Son mist :(