Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialkriterium 3. und 5.
Hallo
Ich hab da mal 2 Fragen:
Auf der HP von der ZVS steht ja SK 3.:
Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag);
Zählt es als öffentliche Interesse, dass ich in der Nähe der Uni wohne (ich meine nicht bei Mutti :-D )?
Also habe ich dann SK 3?
Und SK 5.:
Alle Übrigen
Heißt das, dass ich das immer habe auch wenn man nicht schwerbehindert oder verheiratet ist, oder nicht in der Nähe der Uni wohnt?
Bitte um Antworten
Grüße, Max
Also für das SK 3 gibt es eine Liste. Hier: http://www.zvs.de/AntOn/hilfe/Maske8/hilfe801.htm
Öffentliches Interesse besteht an Bewerbern die ehrenamtlich aktiv sind, irgendwelche Ämter innehaben (Gemeinde-/Stadtrat, etc), Leistungssport oder frühere Zulassung (Dienst).
OK danke damit wäre meine Frage geklärt :-winky
Crazy Bird
28.05.2008, 12:50
Und ich häng meine einfach mal hier mit rein!;)
Kann man alleine auf Grund eines Sozialkriteriums , z.B. 1, 2 oder 3, einen Studienplatz erhalten, egal wie die DN etc. ist?
Oder ist das halt einfach nur nen Kriterium auf Grund dessen man bevorzugt wird, wenn mit anderen Bewerbern Gleichheit z.B. bei der DN besteht?
Gruß,
CB
Hi
ich weiß das ich noch kein Experte in Sachen Studium bin, aber soweit ich das verstanden habe ist das nur eine Bevorzugung, denn man wird ja nicht an einer Uni genommen, nur weil man verheiratet ist oder schwer behindert...
Bitte verbessert mich wenn ich falsch liege...
LG Max
Und ich häng meine einfach mal hier mit rein!;)
Kann man alleine auf Grund eines Sozialkriteriums , z.B. 1, 2 oder 3, einen Studienplatz erhalten, egal wie die DN etc. ist?
Oder ist das halt einfach nur nen Kriterium auf Grund dessen man bevorzugt wird, wenn mit anderen Bewerbern Gleichheit z.B. bei der DN besteht?
Gruß,
CB
Nur aufgrund eines SKs bekommt man keinen Platz. Das dient nur als weiteres Kriterium. Allerdings gibt es die Möglichkeit eines Härtefallantrags, wenn man z.B. aus irgendwelchen wirklich schwerwiegenden Gründen das Abi verbockt hat und vorher immer viel besser war, o.ä. Die Kriterien hierfür dürften aber sehr hart sein.
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