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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitgliedsbescheinigung der Ärzteversorgung?



Haggis
25.05.2008, 11:39
Hallo Zusammen,

ich hab folgendes Problemchen: Hab am 17.6 mündliches Examen, am 1.7 schon eine Stelle. Bin grad dabei schonmal alle vorläufigen Unterlagen an die Personalbteilung zu schicken damit das zeitlich hinhauen kann. Die wollen 2 Sachen von mir wo mir nicht ganz klar ist, was das ist bzw. wo ich das her bekommen soll (Hab auch nix in der Berufseinstiegs FAQ hier im Forum darüber gefunden):

1. Mitgliedsbescheinigung der Ärzteversorgung
2. Nachweis über die Befreiung von der Rentenversicherung für Angestellte ( bei meinen bisherigen Studentenjobs wollte das auch keiner haben, keine Ahnung wo man das herbekommt)

Ich hoffe man erschlägt mich jetzt nicht weil ich so banale Fragen stelle...
danke

test
25.05.2008, 11:54
Hallo Zusammen,

ich hab folgendes Problemchen: Hab am 17.6 mündliches Examen, am 1.7 schon eine Stelle. Bin grad dabei schonmal alle vorläufigen Unterlagen an die Personalbteilung zu schicken damit das zeitlich hinhauen kann. Die wollen 2 Sachen von mir wo mir nicht ganz klar ist, was das ist bzw. wo ich das her bekommen soll (Hab auch nix in der Berufseinstiegs FAQ hier im Forum darüber gefunden):

1. Mitgliedsbescheinigung der Ärzteversorgung
2. Nachweis über die Befreiung von der Rentenversicherung für Angestellte ( bei meinen bisherigen Studentenjobs wollte das auch keiner haben, keine Ahnung wo man das herbekommt)

Ich hoffe man erschlägt mich jetzt nicht weil ich so banale Fragen stelle...
danke

Erstmal keine Panik, beides kannst du nachreichen, solltest es aber spätestens innerhalb 3 Monaten machen.

1. bei der Ärzteversorgung kannst du dich erst anmelden, wenn du einen Vertrag unterschrieben hast und die ärztliche Tätigkeit ausübst.

2. SObald die ÄRzteversorgung deine Anmeldung akzeptiert hat, schickt sie dir ein FOrmular zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, welches du dann ausfüllst und abschickst.

Dein Arbeitgeber wird das wissen, dass du das bei deiner 1. Stelle nicht haben kannst und gewohnt sein das nachgereicht zu kriegen, dein Rentenbeiträge werden dann zunächst an die GRV gehen und hinterher zurücküberwiesen.

Haggis
25.05.2008, 13:11
Das ging ja schnell, vielen Dank.
Wieder was gelernt...naja dann werd ich das Zeug, was ich bisher zusammen hab mal einreichen.

Eilika
25.05.2008, 13:21
Mh, anscheindend ist das auch mal wieder überall anders... hier wurde ich automatisch Mitglied der Ärzteversorgung, als ich mich bei der Landesärztekammer angemeldet hab. Und das musste ich ja innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Approbation (oder waren es vier...). Und dann hätte ich entweder den Mindestsatz in die Ärzteversorung zahlen können (dafür hab ich aber nicht genug Geld) oder mich als noch Student (Promotions-) befreien lassen (was ich getan hab)...

test
25.05.2008, 13:29
Mh, anscheindend ist das auch mal wieder überall anders... hier wurde ich automatisch Mitglied der Ärzteversorgung, als ich mich bei der Landesärztekammer angemeldet hab. Und das musste ich ja innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Approbation (oder waren es vier...). Und dann hätte ich entweder den Mindestsatz in die Ärzteversorung zahlen können (dafür hab ich aber nicht genug Geld) oder mich als noch Student (Promotions-) befreien lassen (was ich getan hab)...

Kommt wohl in der Tat auf das Bundesland an. In Baden Württemberg wollte ich mich nach Erhalt der Approbation anmelden aber mir wurde dann mitgeteilt, dass ich mich erst anmelden könne sobald ich die ärztliche Tätigkeitauch ausübe, vorher nicht. :-nix