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agouti_lilac
02.06.2008, 20:14
Hallo allerseits,

was haltet ihr denn von Studienplatztausch gegen Geld? Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, einem potentiellen Tauschpartner, sagen wir mal, 1000 € anzubieten, damit er mit einem den Studienplatztausch tauscht? Z. Bsp. als Anreiz, um in ein Bundesland zu gehen, das Studiengebühren erhebt.

Moralisch gesehen muss das ja jeder mit sich selbst ausmachen. Wobei ich da kein Problem darin sehe.

Bin auf eure Meinungen gespannt!

lila

Hellequin
02.06.2008, 20:48
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wobei mir spontan auch kein Gesetz einfällt, das so etwas verbeietet.
Und wie du schon sagst, moralisch muss das ja jeder mit sich selbst ausmachen.

Pharma
02.06.2008, 21:08
wer ist denn schon so blöd und geht in ein Bundesland das studiengebühren erhebt.Das rentiert sich doch gar nicht , wenn du der Person nur 1000Euro gibst.

Aber sonst find ich es nicht schlimm.

agouti_lilac
02.06.2008, 21:13
War nur hypothetisch mit den Studiengebühren... dann nenn' es Umzugskostendeckung oder so.

(Studiere übrigens in einem Bundesland ohne Gebühren, will aber in eines, das Gebühren erhebt. :-) )

Doctöse
02.06.2008, 21:24
Es gibt manche Unis, die den Tausch nicht akzeptieren, wenn sie rausbekommen, dass da Geld geflossen ist.
Aber ansonsten seh ich da kein Problem. Wenn jemand unbedingt Kohle bieten will, kann er das tun. Gibt ja nunmal eher unbeliebte Unis, manche sind allerdings so unbeliebt, dass da auch für 1000 Ocken keiner hinwechseln würde :-))

agouti_lilac
02.06.2008, 21:36
Es gibt manche Unis, die den Tausch nicht akzeptieren, wenn sie rausbekommen, dass da Geld geflossen ist.
Weisst du, welche Unis das sind?


Gibt ja nunmal eher unbeliebte Unis, manche sind allerdings so unbeliebt, dass da auch für 1000 Ocken keiner hinwechseln würde :-))
Hehe :-))

Doctöse
02.06.2008, 21:46
Weisst du, welche Unis das sind?
Ich hab das mehrfach von LMU München gehört und dann auch mal nachgefragt, das Sekretariat hat es (zumindest vor ein paar Jahren) bestätigt. Dabei wollte ich nicht mal dahin :-))
Ansonsten hab ich es noch von Mainz gehört. Da kannte ich auch jemanden, der so ein Beispiel mitbekommen hat. :-?
Kann ja sein, dass sich das mittlerweile geändert hat. Ich glaub, hier gibts auch in irgeneinem Thread Berichte über Reaktionen seitens der Unis.
Aber eigentlich kann es den Unis doch egal sein. Da will unbedingt jemand weg und ein anderer kommt hin, ob der nun dafür Kohle einsteckt, ist doch wumpe.

Skalpella
02.06.2008, 21:52
Ich weiß das auch von München. Da unterschreibt man auf dem Tauschformular, dass keine finaziellen Absprachen gelaufen sind. Der Tausch wird nichtig, wenn die das rausbekommen, dass Geld geflossen ist...
Wenn aber keiner petzt, kriegen die das auch nicht raus :-))
Gerade für München wurden manchmal bis zu 5000 Euro geboten auf fragwürdigen Tauschseiten :-notify

Dr. Gonzo
06.06.2008, 12:19
In Heidelberg is es auch so. N Freund von mir wollte kurzfristig von HD nach Bochum tauschen, hatte auch ne Tauschpartnerin, aber die Heidelberger haben sich ziemlich quergestellt. Naja, nachdem die beiden denen ordentlich die Ohren vollgeheult hatten gings dann trotzdem...

Kliri
16.09.2008, 19:55
Hallo allerseits,

was haltet ihr denn von Studienplatztausch gegen Geld? Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, einem potentiellen Tauschpartner, sagen wir mal, 1000 € anzubieten, damit er mit einem den Studienplatztausch tauscht? Z. Bsp. als Anreiz, um in ein Bundesland zu gehen, das Studiengebühren erhebt.

Moralisch gesehen muss das ja jeder mit sich selbst ausmachen. Wobei ich da kein Problem darin sehe.

Bin auf eure Meinungen gespannt!

lila

es gibt Uni's (wie z.B. München) die haben in ihrer Satzung stehen, dass der der Geld nimmt exmatrikuliert wird wenn es raus kommt, also sei vorsichtig, du nimmst das Held, dann schwärzt dich der andere an, damit er sein Geld zurückbekommt, seinen Studienplatz an seiner Uni die du getauscht hat behält er ja und du fliegst und stehst ohne Studienplatz da

Kliri
16.09.2008, 20:00
Ich hab das mehrfach von LMU München gehört und dann auch mal nachgefragt, das Sekretariat hat es (zumindest vor ein paar Jahren) bestätigt. Dabei wollte ich nicht mal dahin :-))
Ansonsten hab ich es noch von Mainz gehört. Da kannte ich auch jemanden, der so ein Beispiel mitbekommen hat. :-?
Kann ja sein, dass sich das mittlerweile geändert hat. Ich glaub, hier gibts auch in irgeneinem Thread Berichte über Reaktionen seitens der Unis.
Aber eigentlich kann es den Unis doch egal sein. Da will unbedingt jemand weg und ein anderer kommt hin, ob der nun dafür Kohle einsteckt, ist doch wumpe.


nee ich finde nicht dass es "wumpe" ist, den es sind immerhin staatlich mit Steuergeldern finanzierte Studienplätze die Leute dann sozusagen privat verkaufen und sich damit ne Mark machen , also mit etwas das ihnen gar nicht gehört, und außerdem haben diesen "Vorteil" dann nur die Reichenkinder, da alle anderen diese Summen von denen hier geredet wird ja gar nicht zahlen können - sie bereichern sich dann an etwas was sie sich weder erarbeitet haben noch an dem sie sonst auch nur irgend einen Anteil haben, der es rechtfertigt, dass sie Kohle kassieren

Kliri
16.09.2008, 20:14
[QUOTE=Doctöse]Ich hab das mehrfach von LMU München gehört und dann auch mal nachgefragt, das Sekretariat hat es (zumindest vor ein paar Jahren) bestätigt. Dabei wollte ich nicht mal dahin :-))


das kann man schwarz auf weiß in der Verordnung zum Studienplatztausch der Uni München nachlesen, da muss man nicht spekulieren oder im Sekretariat nachfragen - schaut dort rein !

Kliri
17.09.2008, 21:04
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wobei mir spontan auch kein Gesetz einfällt, das so etwas verbeietet.
Und wie du schon sagst, moralisch muss das ja jeder mit sich selbst ausmachen.

wie wär es denn mit dem Straftatbestand Betrug, wer etwas verkauft, was ihm nicht gehört (also in unserem Fall einen Studienplatz) begeht Betrug

stud_tir
17.09.2008, 22:06
Alternativ ist es kein Verkauf sondern eine Dienstleistung ... Oder, oder, oder
Der "Verkäufer" kriegt das Geld nicht für den Studienplatz, sondern als Aufwandsentschädigung für den Tausch (Umzug, etc). Da gibt es so viele Möglichkeiten das rechtlich (auch in Vertragsform) zu fassen ...

Die moralischen Aspekte diskutiere ich hier gar nicht - aber machs dir rechtlich mal nicht zu bequem mit deiner Ablehnung ;)
Übrigens ist deine Definition von Betrug falsch. Der Verkauf einer Sache, die dem Verkäufer nicht gehört, *kann* Betrug sein - muss aber nicht. Auch können noch ganz andere Tatbestände unter Betrug fallen.

stud_tir
17.09.2008, 22:19
nee ich finde nicht dass es "wumpe" ist, den es sind immerhin staatlich mit Steuergeldern finanzierte Studienplätze die Leute dann sozusagen privat verkaufen und sich damit ne Mark machen , also mit etwas das ihnen gar nicht gehört,Nu mal halblang. Man verkauft keinen Studienplatz - man stimmt dem Tausch zu.
Wenn Du diesem "Verkauf" aus dieser Argumentation (steuerlich bezahlt, nicht dein eigener) nicht zustimmst, musst Du konsequenterweise alle Arten von Studienplatztausch ablehnen - den für die Unis oder den Staat ändert sich dadurch erstmal nichts.


und außerdem haben diesen "Vorteil" dann nur die Reichenkinder, da alle anderen diese Summen von denen hier geredet wird ja gar nicht zahlen können - sie bereichern sich dann an etwas was sie sich weder erarbeitet haben noch an dem sie sonst auch nur irgend einen Anteil haben, der es rechtfertigt, dass sie Kohle kassieren
Also .. ich stamme nicht aus reichem Hause, aber beispielsweise 1.000€ könnte ich aufbringen - wenn ich es unbedingt wöllte und einen "bezahlten Studienplatztausch" in Betracht ziehen würde (was ich nicht mal täte, wenn ich einen Platz hätte). Warum? Ganz einfach - weil ich seit ein paar Jahren neben dem Studium her arbeite und ab und an ein bißchen Geld zur Seite legen konnte.

Ich bin kein Freund von "bezahltem Studienplatztausch" - aber auch kein prinzipieller Gegner - also lass mich hier mal Advocatus Diaboli spielen.
Stell Dir folgende Situation vor:

A ist ein Kind aus Nicht-reichem Hause und habe einen Studienplatz in München erhalten. München ist ein teures Pflaster, also würde ich wirklich gerne weg.
B in Berlin (sehr viel billiger als München) ist es eigentlich egal wo er studiert (er will raus aus Berlin) - Studiengebühren kriegt er durch ein "Verwandten-Stipendium" fiananziert, mehr aber nicht. Er bietet dem Müncher jetzt an: Zahl mir 1.000€ für den Umzug und den Stress und dann kannst Du nach Berlin.
Der Münchner freut sich - übers Studium gerechnet spart er damit Geld. Dem Berliner ists egal - und die 1.000€ finanzieren ihm die Erstausstattung.
So ... An welcher Stelle ist dem Staat / dem Steuerzahler / sonst wem jetzt der große Schaden entstanden?

Und wo ist der große Nachteil für jemanden anderes? Die normalen Möglichkeiten (Tausch, Studieren wo man den Platz kriegt, etc) verbleiben weiterhin.

Der Praktikant
17.09.2008, 23:52
Ich finds häufig lustig, wenn ich die Aushänge an der Uni sehe:

Biete Homburg, Suche Heidelberg. 500€ Umzugskostenentschädigung

und dann hat jemand mit Kugelschreiber noch ne Null hinter die 500 gemalt und ein anderer noch "für kein Geld der Welt" dahintergekritzelt

:-))

Kliri
18.09.2008, 06:40
Zitat stud tir: "Nu mal halblang. Man verkauft keinen Studienplatz - man stimmt dem Tausch zu.
Wenn Du diesem "Verkauf" aus dieser Argumentation (steuerlich bezahlt, nicht dein eigener) nicht zustimmst, musst Du konsequenterweise alle Arten von Studienplatztausch ablehnen - den für die Unis oder den Staat ändert sich dadurch erstmal nichts."

@stud tir:
du kannst doch nicht ernsthaft in Abrede stellen, dass man ungerechtfertigter Weise von einer Sache profitiert (dem steuer finanziertem Studienplatz, den also andere bezahlen, nicht man selbst, als Student) in dem man diese zu Geld macht. Dieser Fakt ändert sich doch nicht nur dadurch, dass man es anders nennt. Ein Diebstahl, den ein Dieb umbenennt zum Beispiel in " ich habe nur eine Ortsveränderung der Sache herbeigeführt", bleibt trotzdem ein Diebstahl. Und deswegen ist eben Umzugskostenhilfe e.c. Quatsch, d.h. du kannst die Sache nennen wie du willst auch BALL; FROSCH oder sonst wie, danach richtet sich die Bewertung nicht -es beliebt trotz der Begriffs-/Namensänderung ein Verkauf eines Studienplatzes bzw. eine Bereicherung an einem solchen, macht es euch da mal nicht so einfach ! - es ist und bleibt, finde ich zu mindestens ( und es wundert mich schon, dass es hier niemanden gibt der das auch so sieht) , eine Unglaublichkeit mit etwas, was einem nicht gehört und was andere finanziert haben und einem zur Verfügung stellen, um sich toll ausbilden lassen zu können, Geld scheffeln zu wollen (und wenn es noch kein Straftatbestand ist, dann würde ich sofort eine Gesetzesänderung beantragen, da sollte dann auch mit drin stehen, dass solche Leute keinen Anspruch mehr auf einen vom Steuerzahler finanzierten Studienplatz mehr haben, weil sie es einfach nicht schätzen können, was da andere für sie leisten, in dem sie die Studienplätze finanzieren)

zu deinem : "ach wir sind ja so toll, und wollen dem armen Harz IV-Kind nur den teuren Studienort München ersparen" sag ich jetzt nicht auch noch was, außer das es typisch ist für solche Leute wie dich, so zu argumentieren und es wahrscheinlich sogar noch selbst zu glauben

Hoppla-Daisy
18.09.2008, 06:53
Hätte ich damals München bekommen, hätte ich gar nicht anfangen brauchen. Soviel dazu. :-(

Wer macht es sich hier zu einfach?

Kliri
18.09.2008, 06:58
Hätte ich damals München bekommen, hätte ich gar nicht anfangen brauchen. Soviel dazu. :-(

Wer macht es sich hier zu einfach?

nee, dass meine ich nicht, es geht doch nicht darum, dass ich einen Studienplatztausch für unlauter halte, der ist völlig legitim, aber wenn du München bekommen hättest und den Platz für 1000€ getauscht hättest, dann hättest du dich an etwas bereichert, was andere bezahlen, dass diskutieren wir doch hier

und noch was, mir wäre es auch so gegangen, deswegen habe ich mich nicht in München beworben! das stand dir doch auch frei - also bitte nicht so tun, als wenn man ungewollt München bekommt und dann deswegen das Medizinstudium nicht anfangen kann - das gibt es so nicht, sondern nur Leute, die sich für München bewerben und dann ( um daran zu verdienen????) dort nicht hinwollen bzw. bleiben wollen ( den soviel ich weiß, darf man da einen Platz im ersten Semester nicht tauschen)

Dr. Pschy
18.09.2008, 08:04
Ganz versteh ich deine Argumentation nicht. Ich verkaufe ja nichts, was nicht mir gehoert, denn den Anspruch auf einen Platz habe ich ja durch die Zulassung erhalten. Von daher kann von Betrug im Sinne des StGB keine Rede sein. Dass die Studienplaetze vom Steuerzahler bezahlt werden ist klar, aber das wird sowohl meiner, als auch der vom Tauschpartner, von daher aendert sich fuer den Steuerzahler genau gar nix.