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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS:"Arbeitssuchend und schwerstvermittelbar"



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Dorotee
02.06.2008, 22:49
An alle Oldies im Zweitstudium!

Die ZVS fordert von mir zusätzlich zu meiner Bewerbung eine Bescheinigung des Arbeitsamtes, dass ich schon seit längerer Zeit als arbeitssuchend gemeldet und schwerstvermittelbar bin.

Wie haben die Oldies, die aus dem laufenden Job ins Studium aufgebrochen sind, diesen Nachweis geführt???
Sollte einem dieser Nachweis nicht vom Arbeitsamt ausgestellt werden, sind die Chancen auf einen Studienplatz wohl eher aussichtslos, oder???

Erwarte gespannt Eure Antworten!

Gruß Dorotee

Hoppla-Daisy
02.06.2008, 23:01
Bitte WAS???????

Also ich musste seinerzeit nix dergleichen einreichen. Ich war nicht arbeitssuchen und schwer vermittelbar, aber was bitte schön geht es die ZVS an???

Die Sitten werden auch immer bekloppter....

agouti_lilac
02.06.2008, 23:06
Ist das dein Zweitstudium?

Find' ick ooch bekloppt. :-keks

jilain
03.06.2008, 08:16
Waaah, mach mir keine Angst.

Hast du vllt. ein Sozialkriterium dieser Art angekreuzt?

M. Cremaster
03.06.2008, 10:21
Wollte bei mir niemand wissen.

Ist ja wohl ein Witz
"Sie dürfen nur Arzt werden wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt nachgewiesenermaßen zu nichts anderem mehr zu gebrauchen sind"

ZVS = banana republic

Mietzekatze
03.06.2008, 16:34
Hä? Also von mir wollte niemand sowas haben. Habe mich auch jetzt zum WS beworben, auch Zweitstudium, auch arbeitslos, allerdings erst seit kurzem. Es hat aber auch keiner gefragt, was ich so den ganzen Tag mache :-oopss .
Hast Du vielleicht in Deiner Begründung für ein Zweitstudium geschrieben, dass Du mit Deinem ersten Studium keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast und deshalb ein Zweitstudium aus beruflichen Gründen machen möchtest? Anders kann ich es mir echt nicht erklären. Abgesehen davon, dass diese ganze Begründerei eh für den Popo ist :-meinung .

Viel Glück bei Deiner Bewerbung!

Dorotee
03.06.2008, 19:46
Ja, soll mein Zweitstudium werden!

Habe als Begründung die "sonstigen Gründe" angegeben.

Ja, finde ich total bescheuert: so nach dem Motto, die ist schwerstvermittelbar, will keiner mehr haben....naja, dann kann sie halt Medizin studieren, ist ja weiter nichts, wird sie halt Ärztin, was solls. Ist doch sehr hirnrissig!!!

Wie mir scheint, gibt es keinen weiter, der dasselbe erlebt hat!?

Es würde mich tierisch :-kotz , wenn ich deshalb keinen Platz bekommen würde.

Michael72
04.06.2008, 10:09
Hallo Dorotee,

guck mal hier: klick (http://www.zvs.de/Antragstellung/HinweiseAllg/Sonderantr%C3%A4ge.htm)

Da steht nämlich:


Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Viele setzen auf diese Sonderanträge zu große Hoffnungen. Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als "Sonderfall" anerkannt werden. Gründe, die Sie anführen, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten. Legen Sie deshalb an Ihre eigene Begründung einen strengen Maßstab an.Und außerdem steht da noch:


Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen. Welche Belege dies sein können, ist bei den Beispielen für einen begründeten Antrag aufgeführt. Folgenden Leitgedanken sollten Sie sich vor Augen halten:
Ihr "Sonderfall" muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.Das kann dann wohl auch mal eine Bescheinigung über die Unvermittelbarkeit sein...

LG

Michael

Mietzekatze
04.06.2008, 13:49
Hallo Dorotee,

guck mal hier: klick (http://www.zvs.de/Antragstellung/HinweiseAllg/Sonderantr%C3%A4ge.htm)

[...]

Das kann dann wohl auch mal eine Bescheinigung über die Unvermittelbarkeit sein...

LG

Michael

Dann muss sie das ja auch irgendwo angegeben haben. Auf die Frage nach einem Sonderantrag hat sie ja (noch) nicht geantwortet.

@Dorotee: Auf wie viele Punkte kommst Du denn ohne irgendwelche Sonderanträge? Wie ist denn Deine Durchschnittsnote des Erststudiums?

Michael72
05.06.2008, 10:09
Dann muss sie das ja auch irgendwo angegeben haben. Auf die Frage nach einem Sonderantrag hat sie ja (noch) nicht geantwortet.Doch, zumindest habe ich das so verstanden:


Habe als Begründung die "sonstigen Gründe" angegeben.

Mietzekatze
05.06.2008, 15:24
Doch, zumindest habe ich das so verstanden:

Ja, aber ist das nicht die Begründung mit der man eh nur 1 Punkt bekommt? Und den bekommt doch jeder. Da muss man ja nicht sein Innerstes nach außen kehren für die ZVS von wegen Arbeitslosigkeit etc.
Vielleicht versteh ich aber auch irgendwas Grundlegendes hier nicht
:-))

Hannah79
10.06.2008, 10:01
??

Du schreibst doch im EP, dass du dich aus dem laufenden Job bewirbst..

Da fällt doch arbeitslos und schwer vermittelbar total aus, oder?? Kapier ich nicht..

Ich habe mich aus dem Job als Zweitstudium beworben, und von mir wurden lediglich die Nachweise zur Berufstätigkeit gefordert..

Dorotee
11.06.2008, 21:17
Bewerbe mich nicht aus dem laufenden Job, jedenfalls nicht im klassischen Sinne. Bin z.Z. in der Familienpause. Davor war ich selbstständig, das ruht jetzt, will und kann es aber auch nicht mehr weiterführen. Aus monetären Gründen muß ich die entgültige (rechtliche) Aufgabe des Geschäftes aber verschieben. Das wird wohl der Grund sein für schlechte Karten bei der ZVS?

Mietzekatze
12.06.2008, 10:14
Bewerbe mich nicht aus dem laufenden Job, jedenfalls nicht im klassischen Sinne. Bin z.Z. in der Familienpause. Davor war ich selbstständig, das ruht jetzt, will und kann es aber auch nicht mehr weiterführen. Aus monetären Gründen muß ich die entgültige (rechtliche) Aufgabe des Geschäftes aber verschieben. Das wird wohl der Grund sein für schlechte Karten bei der ZVS?

Hallo Dorotee!

Sag doch noch mal ganz genau, wo Du bei der Bewerbung das angegeben hast. Bei Deiner Begründung für ein Zweitstudium oder hast Du einen Sonderantrag gestellt (wenn ja, welchen)?
Ich kann mich überhaupt nicht daran erinnern, dass gefragt wurde, was man gerade beruflich macht (oder auch nicht ;-)). Ich hab da jedenfalls nix angegeben. Und dass Du "selbstständig" bist, kann doch kein Ausschlußgrund sein. Bei mir im (Erst-)Studium waren auch Leute, die nebenbei ein kleines "Geschäft" hatten. Die hat auch niemand vom Studieren abgehalten.

Ich bin gerade ertwas ratlos :-))

Dorotee
13.06.2008, 19:37
Ich habe keinen Sonderantrag gestellt. Habe eine ganz normale Begründung für mein Zweitstudium geschrieben...zumindest dachte ich dies. Ich bin auch ratlos. Jedem, dem ich das erzähle, kann das auch überhaupt nicht verstehen. :-nix
Ich schiebe echte Panik.

Mietzekatze
13.06.2008, 19:43
Ich habe keinen Sonderantrag gestellt. Habe eine ganz normale Begründung für mein Zweitstudium geschrieben...zumindest dachte ich dies. Ich bin auch ratlos. Jedem, dem ich das erzähle, kann das auch überhaupt nicht verstehen. :-nix
Ich schiebe echte Panik.

Du hast doch geschrieben, dass Du keine besonderen Gründe geltend gemacht hast bei Deiner Begründung. Dann denke ich, kriegst Du schlechtestenfalls den einen Punkt (wie 99.9% aller Leute :-kotz) und gut is. Wie viele Punkte bekommst Du denn für Dein Erststudium? Wenn Du insgesamt (also mit dem 1 Punkt für die Begründung) 5 Punkte hast, sieht es doch für ein Wintersemester schon nicht schlecht aus.

Dorotee
13.06.2008, 19:51
Punkt für´s Erststudium leider nur einen. Möglicherweise 2 Pkt.zusätzlich für Familienpause, da bin ich mir aber nicht sicher. Also es wird eng!

Mietzekatze
15.06.2008, 11:52
Punkt für´s Erststudium leider nur einen.Oh, das ist bitter. Darf ich fragen, was Du studiert hast?


Möglicherweise 2 Pkt.zusätzlich für Familienpause, da bin ich mir aber nicht sicher. Also es wird eng!Das mit den zwei Punkten wär ja gut. Wusste gar nicht, dass es sowas gibt. Habe allerdings auch keine Kinder, so dass ich mich damit beschäftigen müsste.

Hat Dein Arbeitsamt Dir die Bescheinigung, die Du der ZVS brigen solltest, eigentlich ausgestellt? Langsam kann ich mir schon vorstellen, wie die Situation zustande gekommen ist. Du hast wahrscheinlich Deine Begründung so gestaltet, dass Du direkt (oder indirekt) die Eingruppierung in Fallgruppe 4 beantragt hast.
Aus dem ZVS-Dokument:

Fallgruppe 4 berücksichtigt, dass die berufliche Situation
auch dann durch ein Zweitstudium erheblich
verbessert werden kann, wenn das weitere Studium
keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt.
In diesen Fällen ist im Einzelnen darzulegen, weshalb
das Studium zu befürworten ist.
Und so wollen die halt den Nachweis, dass im Moment Deine berufliche Situation schlecht ist und Du sie mit einem erneuten Studium verbessern kannst. Und da das jeder behaupten kann, der gerade keinen Job hat (nicht böse gemeint), wollen die halt, dass das liebe Arbeitsamt das offiziell bestätigt. Wie sich das allerdings mit den 2 Punkten aufgrund Familienpause kombinieren läßt, könnte vielleicht noch ein Problem werden. Ich weiß, dass man auch mit Kindern arbeiten gehen kann, aber das muss die ZVS dann auch so sehen.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück!

Medi-Mami
15.06.2008, 17:54
Die Punkte für Familienphase bekommt man, wenn man nach Abschluss eines Zweitstudiums aufgrund von Familienphase an der Aufnahme einer adäquaten Stelle gehindert war.

Ansonsten hat mir die ZVS gesagt, dass sie es am liebsten haben, wenn man sich selber vorab in eine Gruppe einstuft. Folgt die ZVS den Einstufungen in die selbst gewählte Gruppe nicht, prüfen sie automatisch ob andere, nachrangige Gruppen in Frage kommen.

Wenn man sich selber nicht einstuft, trifft die ZVS die Einstufung. Und dann ist es hier bestimmt so wie Mietzekatze gesagt hat: die haben dich in Gruppe 4 eingestuft.

@Dorotee: Seh das Ganze doch positiv. Die ZVS scheint sich über Deinen Antrag Gedanken zu machen. Hätten die von Anfang an beschlossen, dass Du keine Chancen hast, würden die sich nicht die Mühe machen noch Unterlagen anzufordern.

Dorotee
16.06.2008, 22:03
Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe Ihr habt Recht!

Über mein Erststudium möchte ich eigentlich gar nicht so gerne reden...sonst werde ich wohl gelüncht werden.

Ich möchte nur soviel sagen, dass es eine sehr große Quälerei für mich war, ich hatte null Motivation, null Interesse....aber eine starke Familie im Rücken! :-sleppy
Aufgrund o.g. Motivation und Interesse kam auch das ehe bescheidene Examensergebnis zustande. Ich dachte, Hauptsache durch, bloß schnell fertig werden mit dem Sch...

Ja nun habe ich den Salat: im studierten Job keinerlei Chancen wegen schlechter Note, null Praxis- und Berufserfahrung und das Traumstudium in weiter, weiter Ferne!

Habe jetzt ein Schreiben vom AA von 2004 der ZVS geschickt. Das AA wollte mir kein aktuelles ausstellen, haben mich an dieses alte Schreiben verwiesen. Mal sehen was die ZVS dazu meint...