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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : andere Bestehensgrenze für Ausländer???



john99
03.10.2002, 22:21
Hallo Leute,

eine kurze Frage-

Ich habe gehört das es ein anderes Bestehensgrenze für Ausländer gibt? Ist das war?

Ich wollte eigentlich nicht so was ausnützen aber mir fehlen 12 Punkte zum bestehen und ich wollte wissen ob ich jetzt Widerspruch erheben sollte?

Froschkönig
03.10.2002, 22:49
Ich kenne zwar andere quoten für uni-bewerbungen etc... aber wer in Deutschland das Physikum macht, muß wohl den nationalen anforderungen gerecht werde...
Klagen hilft, ob Ausländer oder nicht, wohl nur bei EINEM fehlenden Punkt, und dann muß man eine Frage mit gehöriger Interpretationsfreiheit finden, bei 12 Punkten gibt es meines erachtens keine Chance...
wäre auchirgendwo unfair

Andi01
07.09.2005, 08:55
Das ist natürlich nicht wahr. Wo würden wir da denn bitte hindriften, wär ja nochmal so schön!!?? Vielleicht wird in ZUkunft auch noch gefordert, das Physikum auf Arabisch schreiben zu können ? Dann wandere ich aus! :-dafür

sueley
07.09.2005, 09:20
also das würde ich in die kategorie "typisches studentisches gerücht" schieben, und diese haben ja einen wahrheitsgehalt der jenseits von gut und böse ist ;)

wäre am ende ja noch schöner wenn der patient irgendwann mal sagt "Ne Herr Dr. Habsyirsflkdfschkowitsch, ich will nen deutschen arzt, oder sie zeigen mir ihr diplom aus ihrem heimatland"

*lach* ... göttliche situation!

ach naja btw: beim führerschein gibts doch auch unterschiedliche schriftliche prüfungen *g*


lg Süley (der türke :P ) :-keks

LaraNotsil
07.09.2005, 09:42
Wenn das wirklich so wäre, würde ich ja mal ganz spontan meine spanischen Vorfahren aus der Versenkung ausgraben und darauf bestehen, dass meine Grenze auch gesenkt wird. Dann bekäm ich bestimmt ne 2 im Schriftlichen ^^
Naja, aber wenn es so was gäbe, wäre das ja sowieso EU-rechtsmäßig angepasst, dann würde mir das wohl eh nichts bringen (irgendwie fast niemandem mehr), also ist das nur wieder Extraarbeit für die lieben Ämter. Und dann würde es ja auch bei den Klausuren ne Extraarbeit machen und das überfordert definitiv das liebe IMPP, also ist das Ganze sicherlich großer Quatsch.
Man stelle sich das vor, die hätten dann dieses Jahr nicht nur zwei Bestehensgrenzen errechnen müssen sondern gleich vier. Dann hieß es nicht drei sondern sechs Wochen warten. Die müssen doch auch mal Mittagspause machen :-))

Apo Ffm
07.09.2005, 09:53
Ihr diskutiert über eine Bestehensgrenze dabei ist sie ja noch nicht raus, oder??

miniway
07.09.2005, 11:37
Ne, noch nix raus. Ausländer durfen aber Wörterbücher im Examen verwenden, das ist die einzige Ausnahme. Welche Bestehensgrenze der TE hier zugrunde legt ist mir Schleierhaft.

Old Man
07.09.2005, 13:29
Also das ist mir ja neu, dass Ausländer Wörterbücher nehmen dürfen!!!

Meine Frau ist Ausländer und macht grad Physikum und ich war Aufsicht im 2.Stex. Da hab ich spaßenshalber genau diese Frage gestellt mit dem Wörterbuch. Die ablehnende Antwort vom LPA steht dazu wohl in klarem Gegensatz.

Da hätte meine Frau wohl auch verstanden, was das Wort "dreinschicken" bedeutet und einen Punkt mehr passiert.

Wo geht das denn angeblich mit den Wörterbüchern???
Das ist ein guter Grund mit dem man klagen kann!!!

CU Old MAn

LaraNotsil
07.09.2005, 13:43
Naja, aber mit dem Wort "dreinschicken" hätte sie wahrscheinlich selbst mit Wörterbuch keinen Punkt mehr gemacht, weil selbst die Schreiber mit deutsch als Muttersprache das Wort zum sehr großen Teil nicht verstanden haben. Dazu gabe es ja nen langen und ausführlichen Thread.

Ich habe zum Thema übrigens mal ne Frage. Wenn unsereins ins Ausland zum Studieren geht, meinetwegen in die USA, muss ja dieser Sprachtest gemacht werden. Wie ist das eigentlich bei ausländischen Studenten (aus China, Japan, Amerika etc) und nem deutschen Sprachtest? Wir haben an der Uni nämlich schon mal rumgerätselt, weil eine Kommilitonin z.B. aus dem Iran kommt und vor Studienantritt nen Deutschkurs mit anschließendem Test ablegen musste, während eine chinesische Kommilitonin ohne einen solchen Test das Studium aufnehmen durfte. Letztere verstand bei Antritt wirklich gar kein Wort deutsch. Weiß einer, wie das geregelt ist?

KleinDorit
07.09.2005, 14:32
. Wie ist das eigentlich bei ausländischen Studenten (aus China, Japan, Amerika etc) und nem deutschen Sprachtest? Wir haben an der Uni nämlich schon mal rumgerätselt, weil eine Kommilitonin z.B. aus dem Iran kommt und vor Studienantritt nen Deutschkurs mit anschließendem Test ablegen musste, während eine chinesische Kommilitonin ohne einen solchen Test das Studium aufnehmen durfte. Letztere verstand bei Antritt wirklich gar kein Wort deutsch. Weiß einer, wie das geregelt ist?

also so weit ich dass weiss müssen alle ausländischen studenten, die hier studieren wollen einen deutschsprachtest ablegen. ich kenne sogar eine chinesische studentin, die mir einmal davon erzählt hat. sie selber sagte, dass sie in deutschland einen sprachkurs besucht hatte und dann anschliessend den entsprechenden test ablegen musste. daher find ich das recht seltsam, dass deine chinesische bekannte hier studieren darf wenn sie kein wort deutsch kann.

Old Man
07.09.2005, 14:32
Also jeder Ausländer muß um in Deutschland als "ordentlicher" Studierender eingeschrieben zu werden einen NAchweis von ausreichenden Deutschkenntnissen nachweisen. Normalerweise besagt dies der sog. DSH-Test (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang). Die ist ziemlich abgefahren und hat wohl mehr als Abi-Niveau, denn die wollen z.B. die Kenntnis von unbestimmten Links- und RechtsseitenAttributen :-nix
und alles son Zeug, wo ich selbst als Muttersprachler noch nie was von gehört habe.

Es geht auch was vergleichbares mitzubringen, so kann man beim Goetheinstitut weltweit, sprich auch in China, gleichwertige Abschlüsse machen, das sind die sog. Oberstufentests, also einfach ne Art Abiprüfung in Deutsch.

Irgendwas muss sein, sonst gibts keine Immatrikulation, es sei denn eure Kommolitonin aus China war nur Gaststudent, dann geht fast alles.

Und zu dem Wort "dreinschicken" ist ja schon einiges hier im Forum geschrieben wurden, da bin ich sowieso mal auf die Ansicht des IMPP gespannt.

O.M.