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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtige Frage zur Sterbehilfe in D



Suzanna20
18.06.2008, 16:47
Hallo,


hab da mal eine ganz dringende Frage. Hoffe es kann mir jemand helfen. Muss am Freitag ein Referat über Sterbehilfe in Deutschland halten, habe auch eine ganz Menge Infos gesammelt nur eine Frage lässt sich irgendwie nicht beantworten


MUSS ich als Arzt bei einer Patientenverfügung passive Sterbehilfe leisten und wenn ja was passiert wenn ich mich dem wiedersetze?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar... würde mich wirklich sehr interessieren.

Vielen Dank schon mal

Grüße

Julia

Solara
18.06.2008, 19:47
Keine helfenden sachdienlichen Hinweise - aber gestern abend (oder besser nachts) kam eine Reportage über eine Mutter, die ihrem Sohn Sterbehilfe geleistet hat. War ARD und ging bis 00.15h - vielleicht kann man das ja online noch anschauen und es bringt dir Infos.

Neurofreak
18.06.2008, 20:04
Die Sendung hieß glaubich "Aus Liebe töten" (aber da ging es um aktive Sterbehilfe, so weit ich weiß)

Solara
18.06.2008, 20:16
Ja, aktive Sterbehilfe - von der Mutter und nicht den Ärzten.
Hab leider auch nur den Schluss gesehen.
Sie hat die Tabletten gerecht zwischen sich und dem Sohn geteilt - sie überlebte, er starb.

wanci
24.06.2008, 10:55
Passive Sterbehilfe leistet man nicht, passive Sterbehilfe ist das Nichtergreifen lebenserhaltender Maßnahmen.

Da ein ärztlicher Eingriff durch den Patienten "genehmigt" werden muss, ist das verweigern passiver Sterbehilfe bei eindeutigem Willen des Patienten nicht erlaubt.

Aber die Rechtslage ist da leider sehr diffus...

hennessy
24.06.2008, 13:05
der Arzt darf den Tod nicht aktiv herbeiführen. Allerdings kann er ihn bei seiner Therapie billigend in Kauf nehmen. Wie das auszulegen ist, bleibt leider sehr oft den Juristen überlassen.
Falls z.B. bei einer infausten Diagnose die Angehörigen eindeutig das Gefühl haben, ihr Verwandter leide unter starken Schmerzen, so kann der Arzt auf deren Wunsch hin die Schmerztherapie von der Dosis her so weit erhöhen, dass der Patient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinerlei Schmerzen mehr verspürt. Falls diese Schmerztherapie jedoch den Tod als "Nebenwirkung" hat, wird dies in Kauf genommen.
Aber wie gesagt: Es ist mehr ein juristisches Thema als ein medizinisches.