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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Immatrikulation zum Hammerexamen???



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Malo
25.06.2008, 13:15
Hallo.
Bin in einer Woche mit dem PJ fertig!
Der Rückmeldetermin für meine Uni ist bis zum 30.06.08. Jetzt habe ich erfahren, dass ich mich obwohl das Hammerexamen Mitte Oktober vorbei ist, sich das mündliche noch bis Dezember hinziehen kann, trotzdem 600 Euro Studiengebühr zahlem muß!!!
Weiß da jemand was zu?
Finde dass unmöglich Studiengebühr zu zahlen, obwohl ich gar keine Leistungen in Anspruch nehme. Es handelt sich um das Land BW...

Hat jemand Tipps wie man die Studiengebühr umgehen kann? Muß man denn überhaupt immatrikuliert bleiben? Unser Dekanat meint das jedenfalls.

Bin sehr dankbar für schnelle Tipps, denn der 30.06. ist ja bald.

Danke

Moorhühnchen
25.06.2008, 13:20
Hier in Hessen ist es wohl so, daß man für das Examen nicht immatrikuliert sein muß, bzw. vom Dekanat eine Rundmail kam, daß man für das Examens-Semester auch ein Urlaubssemester nehmen könnte... Glücklicherweise haben "die da oben" aber eh grad die Gebühren wieder abgeschafft!! *puh* :-))

Über BW weiß ich aber leider auch nix!! :-nix

Gersig
25.06.2008, 13:39
Problem: Falls du durch Hammerexamen fallen solltest, wird normalerweise eine PJ-Verlängerung erlassen. Ergo: Wer sich nicht rückmeldet und durchs Hammerexamen fällt, hat keinen Studienplatz mehr!!!

Malo
25.06.2008, 15:38
Weiss jemand aus BW irgendwas zu diesen Problemen???

Würde mich sehr freuen!

Vielen Dank!!!

trina1081
25.06.2008, 17:26
In Sachsen-Anhalt kann man wohl einen Antrag stellen, dass man die (Langzeit-) Studiengebühren nur anteilig zahlt in dem HEX-Semester.

Vielleicht geht sowas bei euch ja auch?

Hellequin
25.06.2008, 17:49
Also in Ulm wollen sie auch die Studiengebühren sehen, falls man sich zurückmeldet. Man muss aber nicht immatrikuliert sein um am HEX teilzunehmen. Wenn es einen Knackpunkt gibt, sind es halt Sachen wie Semesterticket, Krankenversicherung etc.

feylinia
25.06.2008, 18:04
Hat jemand Tipps wie man die Studiengebühr umgehen kann? Muß man denn überhaupt immatrikuliert bleiben? Unser Dekanat meint das jedenfalls.

Zwar nicht BW sondern BY, aber das Vorgehen dürfte das gleiche sein - ich würde in der Studentenverwaltung anrufen und fragen.
Hier ist das so, daß man sich nicht zurückmelden muß (übrigens zugesichert, daß man weitermachen könnte, sollte man tatsächlich durchfallen); wenn aber doch, weil es für die Krankenkasse etc schicker ist, sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt exmatrikulieren kann, und dann die Studiengebühren zurückbekommt - der Stichtag war bei uns genau 2 Monate nach Vorlesungsbeginn.
Ich denke, die in der Verwaltung haben davon vielleicht ein bißchen mehr Ahnung als euer Dekan, die sind schließlich für mehrere Fakultäten zuständig und irgendeine Regelung muß ja für alle Prüfungs-Studenten gelten.
Also telefonieren...

Malo
26.06.2008, 12:51
Habe gerade gehört, dass man sich auch für ein anderes Fach immatrikulieren kann und trotzdem das Examen machen kann.
Stimmt das?
Und auch egal an welcher Uni? Also am besten dort wo es keine Studiengebühren gibt...

Danke

Gersig
26.06.2008, 13:57
Wie gesagt: durchs Hammerexamen fallen und nicht immatrikuliert sein = großes Problem

Malo
26.06.2008, 15:25
Und irgendwo immatrikulieren?

Wo es kene Studiengebühren gibt???

Danke für die Hilfe!

Lava
26.06.2008, 15:40
Wie gesagt: durchs Hammerexamen fallen und nicht immatrikuliert sein = großes Problem

Da fällt doch keiner durch ;-)

@Malo: bei uns waren sie noch nicht so streng und wir mussten uns nicht zurück melden... das hat mir sogar das Dekanat am Telefon bestätigt. Hab aber schon gehört, dass sie jetzt bei euch plötzlich doch drauf bestehen :-nix

McBeal
13.08.2008, 16:41
Wie gesagt: durchs Hammerexamen fallen und nicht immatrikuliert sein = großes Problem
Für den schriftlichen Teil muss man nicht immatrikuliert sein und wenn eine Wiederholung eines PJ-Teils ansteht, kann man bei uns problemlos direkt wieder eingeschrieben werden.

So, jetzt habe ich aber auch eine Frage: Bei uns beträgt der Sozbeitrag dieses Semester 220 und die Studiengebühren 480 Euro. Ein Urlaubssemester würde mich 98 Euro kosten, wäre also deutlich günstiger. Wie sieht es denn aus mit solchen Dingen wie der Krankenversicherung? Fliege ich dann da raus? Kindergeld bekomme ich dann ja wohl nicht mehr, aber das wäre ja weniger als dieser Betrag. Wäre toll, wenn mir jemand was dazu sagen könnte, ob ich versicherungsrechtlich meinen Status verlieren würde, wenn ich ein Urlaubssemester beantrage.

Vielen Dank im Voraus!!

LG,
Ally

Gersig
13.08.2008, 16:50
Nein. Urlaubssemester werden nicht auf die Maximalversicherungsdauer von 14 Semestern angerechnet

McBeal
13.08.2008, 16:56
Nein. Urlaubssemester werden nicht auf die Maximalversicherungsdauer von 14 Semestern angerechnet
Nein, das meinte ich nicht. Ich wollte wissen, ob ich sozialversicherungstechnisch meinen Studi-Status verliere, das heißt, aus meinem Studi-Tarif raus müsste. Das hieße nämlich bei mir: raus aus der PKV und schnell eine GKV gesucht... Aber danke schonmal!! :-)

LG,
Ally

Gersig
13.08.2008, 16:59
Als beurlaubter Student bleibst du weiterhin Student. Zumindest ist es bei der GKV so. Ruf doch einfach mal deine PKV an, da bekommst du ne rechtsverbindliche Antwort :-)

McBeal
13.08.2008, 17:10
Danke. :-)

LG,
Ally

Malo
14.08.2008, 02:49
Hallo.


Kann ich nach dem PJ überhaubt ein Urlaubssemester nehmen zum Lernen?

Wäre sehr wichtig!

Danke im Voraus!

Hellequin
14.08.2008, 07:32
Kann ich nach dem PJ überhaubt ein Urlaubssemester nehmen zum Lernen?

Das dürfte auch wieder von Uni zu Uni bzw. Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Hier in Ulm geht es nicht. Also am besten direkt in deinem Studiensekretariat nachfragen.

Malo
14.08.2008, 13:33
Bin auch in BW (Freiburg).

Denke das wird dann wohl auch nichts mit dem Urlaubssemester!

Erreich im Studentensekretariat mal wieder keinen, Semesterferien???

Vielleicht kann mir ja jemand aus Freiburg weiterhelfen.

Danke

Malo
15.08.2008, 08:14
;-) :-)