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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regelung Studientag im PJ?



Dystonia
07.10.2002, 07:42
Hallo ihr Lieben,

in 1 Woche geht nun mein PJ los+mich würde interessieren, wie es nun mit dem sog "Studientag" geregelt ist.
In vielen Häusern haben die PJler 1 Tag/Woche(=Studientag) frei zum Selbststudium.Z.B id Uniklinik Essen.
Das wären ja bei 48 Wo= 48 Studientage?!
In unserem Haus hat man wohl "nur" zw den Tertialen 1 Wo frei.
Das sind aber nur 3*5=15Tage(statt 48 Tage!)
Wie sind eure Erfahrungen?
Schreibt an [email protected]
Gruß
Dyst :-winky

Marcus_M
04.12.2002, 20:38
Theoretisch laut AppO mußt du 48 Wochen PJ machen (in den drei bekannten Fächern) und zwar ganztags bei 20 Fehltagen insgesamt. Da ist nicht die Rede von Studientagen.

Studientage sind daher eine Art Geschenk der Kliniken an die Studenten. Sei es, weil es diverse Studienpläne/-ordnungen gibt (z.B. MB, Hartmannbund, oder einzelnen Unis...), und somit z.B. die Selbststudienzeit abgegolten werden oder ein geschaffen werden soll. Verpflichtet ist dazu aber kein Haus. Im Tübinger Uniklinikum z.B. ist es daher von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich. In Unfallchirurgie gibt es wöchentlich einen freien Tag (den man auch sammeln kann), in der Radiologie soll der gerade eingeführt worden sein. In der Inneren wurde er gerade wieder abgeschafft. In einer Abteilung hieß es "Ihr bekommt keinen, denn keiner kann sicherstellen, daß ihr dann tatsächlich etwas fürs Studium tut". Durchsetzen konnten wir bislang offiziell jedenfalls keinen Studientag, eben weil es keine verbindliche Regelung dafür gibt.

Insofern ist tatsächlich Verhandlungsgeschick gefragt. Das gilt auch für freie Tage in der Weihnachts-/Neujahrszeit. Offiziell sind ja selbst der 24. und 31. Dezember halbe Werktage. Wenn eure Abteilung also streng nach Vorschrift gehen, müßtest Du auch an diesen Tagen bis 12.00-13.00 Uhr schaffen. Im Praktischen hat man jedenfalls in Tübingen meinstens diese Tage ganz frei, meistens auch die Brückenwerktage und manchmal auch komplett beide Wochen ohne Fehltage.

Gruß, Marcus

Paracelsus
09.12.2002, 20:05
Hallo !

Also bei uns (AK-Altona in Hamburg) ist das mit den Studientagen wirklich locker geregelt (zumindest in der Inneren, wo ich gerade bin). Man kann sich praktisch jede Woche einen freien Tag nehmen. Die Ärzte wollen lediglich ein paar Tage vorher wissen, wann man frei haben möchte bzw. sind dankbar, wenn man
seinen Studientag nicht zu einem Zeitpunkt nimmt, an dem die Station schlecht besetzt ist. Habe ich auch nie gemacht. Und wenn ich mal frei hatte, so hat der PJ-Kollege von der Nachbarstation für mich morgens Blut abgenommen bzw. auch umgekehrt.

Insgesamt schöpfe ich mein Kontingent an freien Tagen nicht voll aus. Solange das Team nett ist, die eigene Arbeit anerkannt wird
und man auch etwas auf Station lernt, sehe ich auch keinen Grund dafür.

Paracelsus ;-)

Captain Cosmotic
13.12.2002, 18:44
Original geschrieben von Dystonia
In vielen Häusern haben die PJler 1 Tag/Woche(=Studientag) frei zum Selbststudium.Z.B id Uniklinik Essen.

Hm, also in der Anästhesie Uni Essen gibt es zwar den Studientag, aber soweit ich weiss hält ihn die Innere & Chirurgie für völlig überflüssig. In den entsprechenden Tertialen darf entsprechend auch kein Studientag genommen werden.
Ich sag ja: Anästhesie entspannt und so wie´s aussieht werde ich dort auch mein AiP machen. An einer Uniklinik - hätt`ich auch nie gedacht...

Gruss, Der Captain.

crazys.
18.01.2003, 23:54
Hallo,

das mit dem Studientag ist so ne Sache, die mich wirklich nervt!!!
Muss mich demnächst entscheiden, wo ich PJ machen möchte und muss feststellen, dass unsere Lehrkrankenhäuser absolut unterschiedliche Regelungen haben; manchmal gibt es sogar von Abteilung zu Abteilung Unterschiede.

Also bei uns ist's so, dass man an manchen Krankenhäusern nach jedem Tertial 2 Wochen frei hat (das ist übrigens das Top-Angebot bezüglich Lernzeitregelung!!!), anderswo hat man nach jedem Tertial 1 Woche frei und in den meisten Häusern ist das recht uncool geregelt (entweder gar keine Freizeit oder aber Freitag-Nachmittag frei, was man aber auch nicht immer so wirklich bekommt...!)

Also ich find das ziemlich besch....

Daß es von Uni zu Uni Unterschiede gibt ist ja schon ungerecht genug, aber dass es auch noch innerhalb einer Uni zwischen den einzelnen Kliniken differiert finde ich absolut unmöglich.

Hier müssten mal klare Regeln her!!! Leider hilft einem dabei die neue Approbationsordnung auch überhaupt nicht.


Und überhaupt: Wir sind ja während des PJ noch Studenten, haben also keinerlei tariflich gebundene Rechte; warum haben wir dann nur 20 Fehltage?
Andere Studenten haben doch auch viel länger Semesterferien....:-)

Na ja; da müssen wir halt leider alle durch!!!

hiddl
19.01.2003, 10:16
Primäres Ziel des PJs ist es ja schließlich, daß man was lernt, auch wenn man das manchmal nicht so merkt. Und zwar nicht zu Hause über Büchern, das hat man ja lange genug gemacht, sondern so richtig praktisch im Krankenhaus. Es ist deshalb in meinen Augen schon sinnvoll, daß man nur eine begrenzte Zahl von freien Tagen hat, wenn man nicht da ist, lernt man nämlich auch nichts, auch wenn man das Pech hat, mit 'nem Blinddarmdurchbruch im Bett zu liegen.
Auch das mit den Studientagen ist so 'ne Sache. Ist ja schön, wenn man jede Woche einen Tag frei hat, aber wenn ich zum Beispiel eigene Patienten betreue (und das soll ja vorkommen), bin aber z.B. freitags nie da, dann macht freitags eben jemand anders Visite und trifft die Entscheidungen. Fänd ich schon blöd.

Grüße, Ute

Poxsellis
22.01.2003, 06:26
Original geschrieben von hiddl
Primäres Ziel des PJs ist es ja schließlich, daß man was lernt, auch wenn man das manchmal nicht so merkt. Und zwar nicht zu Hause über Büchern, das hat man ja lange genug gemacht, sondern so richtig praktisch im Krankenhaus. Es ist deshalb in meinen Augen schon sinnvoll, daß man nur eine begrenzte Zahl von freien Tagen hat, wenn man nicht da ist, lernt man nämlich auch nichts, auch wenn man das Pech hat, mit 'nem Blinddarmdurchbruch im Bett zu liegen.
Auch das mit den Studientagen ist so 'ne Sache. Ist ja schön, wenn man jede Woche einen Tag frei hat, aber wenn ich zum Beispiel eigene Patienten betreue (und das soll ja vorkommen), bin aber z.B. freitags nie da, dann macht freitags eben jemand anders Visite und trifft die Entscheidungen. Fänd ich schon blöd.

Grüße, Ute

Ach so, na dann kannste ja auch Sa und So im KH arbeiten, denn sonst könnte ja mal jemand anders "Deinen" Pat behandeln...

Captain Cosmotic
22.01.2003, 15:14
Hallo Ute,

kann das in Ansätzen nachvollziehen: Nach 6 Jahren Theorie sollte man das komplette Praxisangebot im PJ nutzen. Aber! Der verbindliche Studientag/Woche gäbe uns die Möglichkeit, zu entscheiden, ob oder ob nicht wir zuhause den Kram nacharbeiten oder in der Klinik unser Unwesen treiben. Zumindest das Recht auf einen Studientag sollte bestehen, obgleich man ja persönlich entscheiden kann, ob man sich dieses Recht nimmt oder nicht. (Hab in meinem Wahltertial auch nur die Hälfte der mir zustehenden Studientage genommen...)

Hab heute übrigens zwei OP-Schwestern mitbekommen, die sich (lautstark) darüber beschwert hatten, dass der Betriebsausflug zukünftig nur noch an Wochenenden laufen soll - HALLO?! Wir arbeiten 11 Monate für umsonst bei 20 Fehltagen inkl. Krankheit. Da wird man echt wütend!

Gruss,
Der Captain.

DrZhan
22.01.2003, 22:34
Hier in mainz gibt es eine PJ-Ordnung und ich dachte die wäre nach der AppO:

Zeitlicher Rahmen
Unterrichtsveranstaltungen in der dritten klinischen Studienstufe (PJ), an denen regelmäßig
teilzunehmen ist, werden über eine zusammenhängende Unterrichtszeit von 48 Wochen in einem
Jahr, jeweils beginnend in der zweiten Hälfte der Monate April und Oktober, mit einer Stundenzahl
von 40 Stunden pro Woche, ausschließlich einer Mittagspause von 30 Minuten Dauer, an allen
Werktagen angeboten. Die Wochen*stunden sollen auf die Unterrichtstage gleichmäßig verteilt
werden. Während der Unterrichtszeit stehen den Studierenden 10 Stunden pro Woche zum
Eigenstudium zur Verfügung.

Unterrichtsveranstaltungen im PJ werden regelmäßig zu den normalen Tageszeiten mit einer
Stundenzahl von höchstens 9 Stunden pro Werktag, einschl. einer Mittagspause von 30 Minuten
Dauer, angeboten. Fehlzeiten durch Mittagspausen werden an die Studienzeit im PJ nicht angerechnet.

http://dekanat.medizin.uni-mainz.de/html/lehre/lehre.html

Also hier in mainz hat also jeder sein rechtliches Anrecht auf den Studientag!

Poxsellis
25.01.2003, 14:39
Original geschrieben von Captain Cosmotic
Hallo Ute,

kann das in Ansätzen nachvollziehen: Nach 6 Jahren Theorie sollte man das komplette Praxisangebot im PJ nutzen. Aber! Der verbindliche Studientag/Woche gäbe uns die Möglichkeit, zu entscheiden, ob oder ob nicht wir zuhause den Kram nacharbeiten oder in der Klinik unser Unwesen treiben. Zumindest das Recht auf einen Studientag sollte bestehen, obgleich man ja persönlich entscheiden kann, ob man sich dieses Recht nimmt oder nicht. (Hab in meinem Wahltertial auch nur die Hälfte der mir zustehenden Studientage genommen...)

Hab heute übrigens zwei OP-Schwestern mitbekommen, die sich (lautstark) darüber beschwert hatten, dass der Betriebsausflug zukünftig nur noch an Wochenenden laufen soll - HALLO?! Wir arbeiten 11 Monate für umsonst bei 20 Fehltagen inkl. Krankheit. Da wird man echt wütend!

Gruss,
Der Captain.


Mich wundert, dass bisher niemand gegen die (unzulässige) Regelung von 20 Freitagen inkl. Krankheit geklagt hat. Aber halt, eigentlich wundert es mich nicht, MStudenten sind nunmal A-r-s-c-h-k-r-i-e-c-h-e-r, nach unten getreten wird dann später, wenn man selbst nach oben gebuckelt hat.

Captain Cosmotic
25.01.2003, 17:07
Etwas krass formuliert aber im Ansatz korrekt. Leider. Aber nach 6 Jahren MedStudium bin ich inzwischen desillusioniert und müde...
Mich betrifft diese 20-Tage-Geschichte insofern konkret, als dass ich Dank meiner Femurfraktur vor 5 Wochen gezwungen bin, mit Krücken und Beinschwellung durch die OP´s zu humpeln. Nicht ohne den ein - oder anderen dummen Kommentar seitens der Kollegen oder Schwestern bezügl. meiner "übertriebenen" Arbeitseinstellung...
Schon albern, wenn man jedem klarmachen muss, NICHT krankgeschrieben werden zu können bzw. bei offizieller Krankschreibung nochmal 6 Monate länger umsonst malochen zu müssen!

Gruss,
Der Captain.

Neujahrsrakete
25.01.2003, 17:24
Original geschrieben von Poxsellis
Mich wundert, dass bisher niemand gegen die (unzulässige) Regelung von 20 Freitagen inkl. Krankheit geklagt hat.

Ich bin zwar erst im 1. klinischen Semester, aber illegale Sachen finde ich immer interessant (naja, interessant ist vielleicht das falsche Wort, eher: bekämpfenswert).
Was ist denn an der 20-Fehltage-Regelung illegal? Auf welches Gesetz kann man sich denn da berufen?

@Captain Cosmotic: gute Besserung

Rakete

TobiT
28.03.2003, 21:14
Moin Moin,

auch wenn ich, vorausgesetzt ich bestehe am 2.4.03 meine mündliche Kombi, erst ab Ende April PJler bin, möchte ich etwas beitragen.
Auf der viamedici-Homepage (www.thieme.de/viamedici) war neulich ein Bericht, wo die diversen LPAs angeschrieben wurden hinsichtlich der Regelung bei Schwangerschaft im PJ.

Das saarländische LPA hat dabei darauf hingewisen, daß es 20 Fehltage gibt. Diese gelten auch für Schwangere oder frisch entbundene (!!!)

Dabei wurde vom saarländischen LPA ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es keine Studientage gibt!

Sollte das LPA Kenntnis von Studientagen erhalten, werden diese auf die 20 Fehltage angerechnet!!!! :-(

Also offiziell geht hier gar nichts. Wie es inoffiziell aussieht, werde ich dann ab April bzw. Mai erleben ;-)

Gruß TobiT

Feuerblick
30.03.2003, 11:28
Hi TobiT!

Ich kann mich aus Arbeitsmedizin dunkel erinnern, daß die Dauer des Mutterschutzes gesetzlich geregelt ist. Da kann dieses LPA Regeln aufstellen, solange es will. Vor Gericht geht es damit baden!!! Und ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn ein findiger Jurist es mal drauf ankommen läßt und bezüglich Fehlzeiten durch die Instanzen geht....

Feuerblick

hiddl
30.03.2003, 12:16
Ich fürchte, das LPA sagt ja nicht, daß man keinen Mutterschutz nehmen darf, sondern daß man die dadurch fehlenden Tage wieder nachholen muß. Mutterschutz besteht auch soweit ich weiß, nur für arbeitende Frauen, und da wir ja im PJ nicht arbeiten, sondern offiziell noch studieren, besteht wohl auch wirklich kein Anspruch.
Gruß, Ute

Feuerblick
30.03.2003, 12:37
Das sehe ich anders...wir arbeiten im PJ auch wenn es als Studium gilt. Und daß man den gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz als Fehlzeit nacharbeiten soll....also ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen!!!

Feuerblick

hiddl
30.03.2003, 13:31
Ich behaupte ja nicht, daß ich die Regelung gut finde...

Ich fürchte nur, der Gedankengang ist einfach, daß jemand der nicht da ist (warum auch immer, krank, Urlaub, Mutterschutz) ja auch nichts lernt und das deshalb gefälligst nachholen soll. Wenn Du die Hälfte des Präp-Kurses verpaßt, nützt Dir das Argument Mutterschutz wahrscheinlich auch nichts. Und rechtlich sind wir halt Studenten und keine Arbeitnehmer.

Ute

Francamour
30.03.2003, 14:15
Es geht ja auch nicht nur ums pure Nacharbeiten, es gibt doch im PJ so Regelungen, daß wenn man im ersten oder zweiten Tertial, sei es durch Mutterschutz oder Krankheit, schon mehr als zwanzig Fehltage hat, man doch gefälligst das ganze PJ noch mal von Anfang an beginnen kann!! Und alles, was man bis dahin gemacht hat, wird nicht anerkannt, da die drei Tertiale doch bitte schön an einem Stück zusammenhängend abgeleistet werden sollen!!! :-(
Das ist doch noch eher die eigentliche Sauerei!!!
Im AiP darf man insgesamt drei Wochen krank sein, alles was darüber hinaus geht, muß drangehangen werden. Das ist dann noch zu vertreten, Gott sei dank! Auch darf man es unterbrechen, ohne daß der gemachte Teil verfällt. Da ist man dann halt auch schon "Arbeitnehmer" mit gewissen Rechten.

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.

T. aka Francamour

Älgen
31.03.2003, 19:44
Hej malweider !



Original geschrieben von Feuerblick
Das sehe ich anders...wir arbeiten im PJ auch wenn es als Studium gilt. ...

Feuerblick

& genau hier liegt der Hund begraben ! Das PJ ist nämlich eben KEIN (!!!) Arbeitsvertrag, sondern eine Ausbildung, die per Bundesgesetz (die Approbationsordnung also) geregelt ist & somit könnt Ihr den ganzen Kram, was Arbeitsschutz angeht einfach in den Harz kicken - das ist juristisch "andere Baustelle" - sorry, is' leider so.

Was das mit dem AIP angeht, da wird die Geschichte etwas komplizierter: Da unterschreibt man dann tatsächlich einen Arbeitsvertrag & unterliegt somit der ganzen Arbeiterschutzgesetztgebung; der Witz daran ist, daß eben die Annerkennung des AIP wiederum nix mit dem Arbeitsvertrag zu tun hat, sondern schonwieder diesem Bundesgesetz der Arztausbildung (da haben wir sie wieder, die Appo-Ordung ...) entspringt & somit steht Euch zwar ein Mutterschutz & Krank & der ganze Kram arbeitsrechlich zu & den wird auch jeder Arbeitsgeber gewähren, nur das dann halt das LPA (was auch für's AIP zuständig ist) seine REgeln befolgen wird & fordern, daß man halt seinen AIP-Arbeitsvertrag verlängert, um die Forderungen der Appo-O zu erfüllen, was die Annerkennung des AIP angeht - is' einfach so, daß hier 2 verschiedene Rechtsgebiete ineinander überlappen, bzw. recht unverbunden nebeneinander stehen.

Soviel dazu & ich hoffe, daß man mir den etwas polemischen Tonfall verzeiht !

Hälsningar

Kolja