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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem Approbation/Studium wg. Vorstrafe



A.K
07.07.2008, 14:50
guten tag wünsch ich,
habe noch nichts entsprechendes zu diesem thema gefunden. könnte es probleme im studium oder der späteren approbation/arbeit als arzt geben, wenn man vorbestraft ist? es handelt sich dabei nicht um ein drogendelikt.
gruß a.k

morgoth
07.07.2008, 15:16
Die Frage ist etwas vage gestellt.

Aber: Ja, die kann es geben.

Relaxometrie
07.07.2008, 15:23
Für die Beantragung der Approbation muß man ein Führungszeugnis vorlegen.
Ich meine, mich daran zu erinnern, daß es ein "Führungszeugnis der Belegart 0" sein musste.
Was das genau bedeutet, weiß ich nicht, denn mein Führungszeugnis ist jungfräulich :-D

alley_cat75
07.07.2008, 15:25
Du brauchst für die Erlangung der Approbation, Promotion sowie eines ärztlichen Arbeitsplatzes immer ein aktuelles Führungszeugnis. Ich könnte mir aber vorstellen, dass je nach Schwere des Delikts das Ganze verhandelbar ist. Aber beim Berufsstart hast Du sicher ein Problem. Welcher Chef stellt einen Möchtegern-Rowdy ein?!

alley_cat75
07.07.2008, 15:26
Führungszeugnis der Belegart 0

Damit ist bestimmt die Jungfräulichkeit gemeint. ;-)

Hellequin
07.07.2008, 15:42
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText13

Da finden sich eigentlich alle wichtigen Antworten zum Thema Führungszeugnis.

A.K
07.07.2008, 17:45
es geht um körperverletzung, um ein bisschen präziser zu werden.
und es ist selbstverständlich klar, dass ein arbeitgeber(vorstrafen werden übrigens nicht nur im medizinischen bereich ungern gesehen..@ alley)probleme mit einer vorstrafe hätte.
um das ganze also zusammenzufassen, es könnte probleme mit einer approbation geben, dies ist allerdings nicht zu 100% sicher und fallabhängig!?

Dr. Julius Hibbert
07.07.2008, 18:13
Soweit ich weiß werden doch die Eintragungen im Führungszeugnis nach einer bestimmten Zeit gelöscht?!

Dr. Gonzo
07.07.2008, 23:19
Moinsn!

Kommt ganz drauf an, ob du tatsächlich verurteilt wurdest, und wenn ja, zu was. Soweit ich weiß werden auch aus dem behördlichen Führungszeugnis Einträge wieder gelöscht, solange das Strafmaß unter 90 Tagessätzen lag und die Straftat 5 Jahre her ist.

Ansonsten sind Körperverletzung und Drogendelikte die Straftaten, bei denen es im Falle eines Falles ziemlich brenzlig wird. Aber das ohne Garantie, n genaues Urteil o.ä. habe ich nicht.

Also wenn du unter 90 TS geblieben bist, Studium aufnehmen - bis du fertig bist und dir nichts neues hast zu Schulden kommen lassen, ist der Eintrag weg, ergo kein Problem.