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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt vom Physikum



schritterbar
11.07.2008, 17:41
Hallo Leute,

1.
Nun ich habe folgende Frage, wenn man einmal zum Physikum zugelassen wurde und dabei auch die erste Prüfung geschrieben hat ohne jedoch diese zu bestehen bleibt man ja für das zweite und dritte mal automatisch Rückgemeldet oder?

2.
Wie ist es denn wenn man das Physikum beim ersten mal nicht besteht und zum nächsten Prüfungstermin aber nicht mehr rückgemeldet beleiben möchte, d.h. nicht an dem zweiten Prüfungstermin die Prüfung ablegen kann?

Ist es dann möglich sich noch von der zweiten Prüfung irgendwie abzumelden? Wenn ja wie denn genau?

3.
Heisst es dann für die Wiederanmeldung das man wieder von vorn alle Scheine etc. vorlegen muss wie man es zur Anmeldung für die erste Prüfung getan hat?


Vielen Dank

Gammaflyer
11.07.2008, 20:44
Ich weiß es nicht genau, also nicht alles 100 pro nehmen.

Meines Wissens erfolgt die Ladung zur Prüfungswiederholung von Amts wegen. Das bedeutet "mehr" als nur "automatisch". Sprich, es werden einem nicht nur die Formalitäten der Wiederanmeldung abgenommen, sondern man ist auch gezwungen, diese Prüfung anzutreten. Tut man es ohne triftigen Grund(Krankheit, anderweitig akzeptierter Härtefall) nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Insofern muss man, ob man will oder nicht.

"Einfach so" abmelden geht nicht.

Aber bevor man da auf irgendein Forum hört, sollte man sich zur Sicherheit an das Landesprüfungsamt seines Vertrauens wenden.

thinker
11.07.2008, 23:13
Also bei uns in Köln ist das auch so wie über mir beschrieben (Achtung: evtl. wegen Modellstudiengang unterschiedlich ?!). Habe das heute noch gelesen. Wenn man fehlt brauch man ein amtliches Attest (50 Euro) oder so...

schritterbar
12.07.2008, 01:08
Danke für die Antworten, weiss jedoch jemand etwas definitives würde mir sehr helfen :-heul

Cara21
12.07.2008, 10:14
Juhu,

also du bist automatisch wieder angemeldet und kannst diese Prüfung nur nicht antreten, wenn du ein ATtest vom Amtsarzt hast. ICh hatte auch mal ne Freundin, da ist ein paar Tage vorher jmd aus der engen Familie gestorben und sie hat die Sterbeurkunde hinschicken müssen und durfte dann auch zurücktreten. Es muss halt alles belegt sein.
Und du musst meines Erachtens auch nichts mehr hinschicken, denn sie haben ja alles von dir, da du ja dann schon mal zugelassen wurdest.

goeme
12.07.2008, 10:22
@Cara
weisst du das 100% spezifisch für Bochum????

@schritterbar
Anderes LPA anderes Verfahren!
Nicht überall ist man zwangsläufig fürs nächste mal angemeldet!

Ich würde anraten einfach beim LPA anzurufen und nachzufragen.
Musst dich ja net mit deinem Namen melden.
Wolltest einfach nur wissen wie das denn ist....

SuperSonic
12.07.2008, 10:47
@schritterbar
Anderes LPA anderes Verfahren!
Nicht überall ist man zwangsläufig fürs nächste mal angemeldet!

Ach? Müssen nicht alle LPAs sich an die ÄAppO halten?


§ 20 Wiederholung von Prüfungen

(1) Die einzelnen Teile des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung können zweimal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist auch nach erneutem Medizinstudium nicht zulässig. Ein bestandener Prüfungsabschnitt oder ein bestandener Prüfungsteil darf nicht wiederholt werden.
(2) Die zuständige Stelle hat den Prüfling zur Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder eines Prüfungsteils im nächsten Prüfungstermin von Amts wegen zu laden. Ist der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ganz oder teilweise zu wiederholen, hat der Prüfling gegebenenfalls zusätzliche Ausbildungsnachweise nach § 21 Abs. 1 beizufügen.
(3) Eine Teilnahme am Ersten oder Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist unzulässig, sofern eine Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung nach den Vorschriften der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik endgültig nicht bestanden worden ist und die ärztliche Ausbildung im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht vor dem 3. Oktober 1990 aufgenommen wurde.

Gruß,
SuperSonic

goeme
12.07.2008, 11:22
da ich LPAs kenne die sich anders verhalten, scheint das niemanden so genau zu interessieren was da steht ;-)

schritterbar
12.07.2008, 22:19
nun, wenn man unbedingt zur prüfung muss. warum muss man dann bei der aller ersten anmeldung zum pysikum in einem grünen bogen eintragen (dort kommt auch art des erwerbs der hochschulzugangsberechtigung und die eintragung des wahlfaches mit note rein), welcher versuch es nun ist in dem man sich zum physikum anmeldet. ed wird sogar unterschieden ob es dass erste, zweite oder gar dritte mal ist indem man sich für das mündliche wie auch das schriftliche anmeldet.

wieso fragen die einen dann danach wenn man gewzwungener maßen ja eh nach erfolgreicher erstanmedlung immer wieder zur prüfung muss?


LG

Keenacat
13.07.2008, 19:27
wahrscheinlich deshalb, weil du nur maximal dreimal hindarfst, und eben nicht "immer wieder". ;-)

schritterbar
13.07.2008, 21:02
ne das meinte ich nicht- klar kann man nicht immer wieder hin. :-notify man füllt ja diesen grünen bogen nur zur aller ersten anmedlung aus, wie kann ich dann da eintragen zweitprüfung? geht doch nicht, denn bei der zweitprüfung wäre ich doch eh von denen selbst rückgemeldet. aber man kann dort eintragen zweit -oder halt drittprüfung. ;-)

Bambi12345
04.08.2008, 11:43
hallo, ich wollte nur mal meine erfahrung loswerden. :-winky
die definition heißt ja "rücktritt ohne angabe von gründen bis zur zulassung". dann habe ich nur nirgendwo gefunden, wie denn genau "zulassung" definiert ist. der abgabeschluss beim lpa, der nachreichtermin, das abschicken der unterlagen vom lpa oder der erhalt der unterlagen vom lpa?!
und jetzt die antwort: solange ihr nicht den brief vom lpa erhalten habt PER EINSCHREIBEN (d.h. ihr quitiert ja mit eurer unterschrift den erhalt), seid ihr nicht zugelassen. ihr könnt bis dahin dann zurücktreten. das gilt auf jeden fall fürs lpa in hessen!!
für die nachfolgenden generationen, die vielleicht aus irgendwelchen gründen nach abgabe aller unterlagen, nicht mehr am physikum teilnehmen können... :-)

Coxy-Baby
04.08.2008, 15:24
In Sachsen-Anstalt ist es genauso, solange der Ladungsbrief nicht da ist, kann man
zurücktreten.

schritterbar
05.08.2008, 02:15
Danke!

Also kann jedes LPA walten wie es will, bei Bundesweit gleichen Gesetzen?!
Wie ist das in NRW, irgendwelche Erfahrungen.

LG

professorbienlein
06.08.2008, 23:20
Und wenn ich den Ladungsbrief ablehne?! Ihn nicht annehme?!
Und was ist mit Attest beim Erstversuch?! Auch Amtsarzt?! Oder "reicht" der Hausarzt?!

Bambi12345
08.08.2008, 11:37
also bildung ist doch ländersache und deswegen denke ich, dass das auch auf universitätsebene gilt. :-?

also mit den attesten bin ich mir auch nicht so sicher, in §18 wurde jetzt geändert bei der neuen ao, dass das lpa auch einen arzt bestimmen darf, der das attest ausfüllt, aber ob das wirklich gemacht wird, weiß ich nicht....
und wenn man nicht mehr zurücktreten kann und dann zum arzt geht, wird einem ja nur der eine prüfungsteil (mündlich/schriftlich) erlassen. nach der neuen ao sind das ja zwei unabhängige prüfungen, deswegen muss man ja auch nur den teil wiederholen, indem man durchgefallen ist ud nicht das komplette physikum.