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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztemuster?



hmg
18.07.2008, 21:24
Hallo zusammen!

Ich habe mal ein bißchen in den "Fachkreis"-Bereich auf den Webseiten von Pharma-Unternehmen gestöbert. Bei manchen Firmen gibt es die Möglichkeit, dort Ärztemuster anzufordern. Z.B. steht bei einem Unternehmen das hier:

"Bitte senden Sie mir nach § 47 Abs. 3 u. 4 AMG die vorstehend markierten Muster zu.
(Musterwunsch kann nur erfüllt werden, sofern das Kontingent nach der gesetzlichen Regelung frei ist.)"

Was heisst das konkret? Kann man sich z.B. auch als Klinikarzt Ärztemuster nach Hause (an die Privatadresse) schicken lassen? Manches wäre für den Eigenbedarf ja schon ganz praktisch, z.B. ein Antibiotikum für die Reiseapotheke oder so...

Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Geht das, oder ist das nicht erlaubt? Und worauf beziehen sich die Paragraphen, die auf der angegebenen Webseite zitiert werden?

John Silver
18.07.2008, 22:22
Lies doch einfach mal den angegebenen Paragraphen, insbesondere die Absätze 3 und 4. Dann wirst Du Klarheit haben.

Gersig
19.07.2008, 11:30
(3) 1Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels abgeben oder abgeben lassen an
1.Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte,
2.andere Personen, die die Heilkunde oder Zahnheilkunde berufsmäßig ausüben, soweit es sich nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt,
3.Ausbildungsstätten für die Heilberufe.
2Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Ausbildungsstätten für die Heilberufe nur in einem dem Zweck der Ausbildung angemessenen Umfang abgeben oder abgeben lassen. 3Muster dürfen keine Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des § 2 des Betäubungsmittelgesetzes enthalten, die als solche in Anlage II oder III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind.
(4) 1Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Absatz 3 Satz 1 nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen. 2Mit den Mustern ist die Fachinformation, soweit diese nach § 11a vorgeschrieben ist, zu übersenden. 3Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels. 4Über die Empfänger von Mustern sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt der Abgabe von Mustern sind gesondert für jeden Empfänger Nachweise zu führen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen

;-)