hmg
18.07.2008, 21:24
Hallo zusammen!
Ich habe mal ein bißchen in den "Fachkreis"-Bereich auf den Webseiten von Pharma-Unternehmen gestöbert. Bei manchen Firmen gibt es die Möglichkeit, dort Ärztemuster anzufordern. Z.B. steht bei einem Unternehmen das hier:
"Bitte senden Sie mir nach § 47 Abs. 3 u. 4 AMG die vorstehend markierten Muster zu.
(Musterwunsch kann nur erfüllt werden, sofern das Kontingent nach der gesetzlichen Regelung frei ist.)"
Was heisst das konkret? Kann man sich z.B. auch als Klinikarzt Ärztemuster nach Hause (an die Privatadresse) schicken lassen? Manches wäre für den Eigenbedarf ja schon ganz praktisch, z.B. ein Antibiotikum für die Reiseapotheke oder so...
Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Geht das, oder ist das nicht erlaubt? Und worauf beziehen sich die Paragraphen, die auf der angegebenen Webseite zitiert werden?
Ich habe mal ein bißchen in den "Fachkreis"-Bereich auf den Webseiten von Pharma-Unternehmen gestöbert. Bei manchen Firmen gibt es die Möglichkeit, dort Ärztemuster anzufordern. Z.B. steht bei einem Unternehmen das hier:
"Bitte senden Sie mir nach § 47 Abs. 3 u. 4 AMG die vorstehend markierten Muster zu.
(Musterwunsch kann nur erfüllt werden, sofern das Kontingent nach der gesetzlichen Regelung frei ist.)"
Was heisst das konkret? Kann man sich z.B. auch als Klinikarzt Ärztemuster nach Hause (an die Privatadresse) schicken lassen? Manches wäre für den Eigenbedarf ja schon ganz praktisch, z.B. ein Antibiotikum für die Reiseapotheke oder so...
Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Geht das, oder ist das nicht erlaubt? Und worauf beziehen sich die Paragraphen, die auf der angegebenen Webseite zitiert werden?