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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lobby oder Organisation für AIP-Abschaffung



Andreas-1
09.10.2002, 19:11
Hallo,

gibt es eigentlich eine Lobby oder Organisation, die sich für die
Abschaffung des AIP einsetzt ?

Mein Eindruck ist, dass das keinen wirklich interessiert, sich dafuer einzusetzen, ebenso wie die Ueberstunden in den Krankenhaeusern.
Ich meinte, es gab bzgl. der Überstunden mal ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes oder sonstwas, an das sich hier trotzdem keiner haelt. Oder irre ich ?

Ich denke, wenn es wirklich tatkraeftige Organisationen geben würde wie in anderen Berufsgruppen, dann wäre das AIP und einiges andere, was man sich ueberfluessigerweise gefallen laesst, schon lange Schnee von gestern.

Was meint ihr ?

Andreas

Stefan Müller
10.12.2002, 13:45
Hallo Andreas!
Wenn ich das richtig sehe, kommst Du aus Essen und bist mit dem Ende oder auch dem Verlauf unzufrieden oder zumindest daran interessiert, richtig?
OK, dann würde ich Dich folgendes bitten, aktiviere Deine Fachschaft, daß sie sich mehr als bisher dafür einsetzen, oder aktiviere Dich selber. Es gibt nämlich eine Reihe mehr Leute, die das interessiert und teilweise daran arbeiten. Wir treffen uns vom 10.-12. Jan in Bochum www.fachtagung-medizin.de
Gruß
Stefan
PS: Umsetzung des Urteils läuft, aber die Klagen müssen in Deutschland erst noch umgesetzt werden.

Nicolle Harnack
16.01.2003, 13:16
Also, im Grunde braucht man nicht immer für alles eine Lobby. Das Problem ist doch eigentlich, dass viele ihre Rechte nicht einklagen und zum Beispiel auf dem Studientag im PJ bestehen. Jeder hat angst sich in die Nesseln zu setzen und sich die eigene Zukunft zu versauen. Und weil alle mitmachen, wird es so fortgeführt. Bevor man also immer gleich nach einer Lobby ruft, sollte jeder vielleicht erst einmal im Kleinen anfangen. Dort krankt es nämlich und das ist im Besonderen ein Deutsches Phänomen.

Nicolle

Sebastian1
16.01.2003, 17:55
Hallo, Nicolle.

Ich weiß nicht, ob das Beispiel mit dem Studientag in Anbetracht der neuen AO so geschickt gewählt wurde. in §3 Abs. 4 heisst es da nämlich:

"(4) Während der Ausbildung nach Absatz 1, in deren Mittelpunkt die Ausbildung am Patienten steht, sollen die Studierenden die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Sie sollen lernen, sie auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen. Sie sollen in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme der Studierenden an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinisch*pathologischen Besprechungen. Um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu sichern, soll die Zahl der Studierenden zu der Zahl der zur Verfügung stehenden Krankenbetten mit unterrichtsgeeigneten Patienten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Studierenden dürfen nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern. "

Das heisst, das die ganztägige Anwesenheit prinzipiell dem Studientag sogar widerspäche...siehe hierzu auch den kommentierenden Text auf www.approbationsordnung.de
Es wäre interessant, wie die zuständigen Stellen diesen § bewerten und umsetzen. WENN dann jemand klagt, wäre die gerichtsentscheidung sogar noch viel interessanter...aber kann auch ein gewaltiger Schuss ins eigene Knie werden.

Gruß,
Sebastian

Nicolle Harnack
23.01.2003, 17:50
Hallo Sebastian,

ich stimme dir zu, dass die AO diesbezüglich keine klare Anweisung gibt. Allerdings ist die Stundenzuweisung für das PJ so, dass jeder Arbeitstag nur 7h hat, so dass man bei einem Arbeitstag von 8h sich einen Freitagnachmittag rein von den Stunden her freinehmen könnte.

Liebe Grüße,

Nicolle

Froschkönig
23.01.2003, 22:17
@Nicolle

Bin trotzdem der Meinung, daß der Vergleich hinkt.
Ganz einfach deshalb, weil die PJ Modalitäten jede Uniklinik individuell handhabt. Das geht von 3 Wochen Lernfrei pro Tertial bis gar nix. Da sollte man auch "im eigenen Land" versuchen, im Gespräch mit den Verantwortlichen eine Lösung zu finden.
Es ist jedoch etwas anderes, ob das AiP gesetzlich existiert oder nicht. Dein Problem ist ja, daß ein existierendes Gesetz über "Freizeit" nicht eingehalten wird...was glaubst Du passiert dann mit einem existierenden Gesetz über "Arbeit" AiP ? Genau ! Solange das gesetzlich verankert ist, daß es existiert, wirst Du wohl kaum an Deiner Klinik im kleinen Kreis erreichen, daß es gestrichen wird....dafür muß eine große Menge Leute der Politik druck machen, sonst wird das nix !

(Zumal die Abschaffung des AiP anfänglich zur neuen ÄAO "versprochen" war, aber dann hat wohl jemand die entstehenden Mehrkosten ausgerechnet...)

:-meinung

Ildi
20.02.2003, 09:11
:-((

Hallo Andreas,

ich habe einen ähnlichen Eindruck wie Du.

Während meines PJs habe ich die Erfahrung gemacht, daß Ärzte und Ärztinnen in Krankenhäusern meist sehr wenig Energie für die Veränderung der permanent herrschenden Mißstände übrig haben.

Lieber machen Sie regelmäßig täglich 2 Überstunden und monatlich 5 Dienste, als sich für eine konsequente Arbeitszeiterfassung usw. einzusetzen.
Immer wenn ich mal einige Kollegen zum Thema "Gemeinsames Vorgehen gegen Mißstände " ansprach bekam ich ablehnende Antworten wie "Das ist den Patienten gegenüber verantwortungslos." "Das bringt ja doch nichts", "Das geht nicht." oder gar "Mach Du (PJ-ler !?!) mal."

Diese Haltung, eine Art Mischung aus Lethargie und Fatalismus hat mich erschreckt.
Gleichzeitig erklärt sie aber sehr gut wieso die Ausbeutung der angestellen Ärzte und Ärztinnen in den meisten Krankenhäusern so prima funktioniert.

Wer sollte etwas ändern, wenn nicht die Betroffenen selbst?

Ildi