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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenversicherung und Krankenversicherung als Assistenzarzt



birgit_1980
23.07.2008, 14:56
Muss ich als Assistenzarzt in die gesetzliche Krankenversicherung, oder kann ich mich weiterhin privat versichern? Bisher konnten sich AIP-ler befreien lassen? Wie sieht es jetzt aus. Die gesetzlichen Krankenkassen geben unterschiedliche Auskünfte -kennen sich wohl nicht aus-.

Die Frage hat sich erledigt: Neuer Beitrag
Neue Regelung ab 2005!!!
Habe gestern definitiv erfahren, dass jeder erst mal mindestens 3 Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss, egal wieviel er verdient. Nach der alten Regelung konnten die früheren Ärzte im Praktikum für 18 Monate befreit werden. Aber das ist jetzt vorbei.
Um sich privat versichern zu können, müsste man von der AOK eine Bescheinigung über die Befreiung seinem Arbeitgeber vorlegen und die bekommt man seit 2005 nicht mehr, weil es keinen Arzt im Praktikum mehr gibt!

Von der gesetzlichen Rentenversicherung kann man sich jedoch befreien lassen.

Auszug:
Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist normalerweise nicht möglich. Ein Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in der Regel nicht möglich, da sie eine Pflichtversicherung darstellt.
Ausnahmen hiervon bestehen wenn jemand in einem berufsständigen Versorgungswerk pflichtversichert ist, zum Beispiel als Arzt, Archtitekt oder Apotheker.

Um doppelte Zahlungen zu vermeiden, muss man rechtzeitig einen Befreiungsantrag von der gesetzlichen Rentenversicherung stellen.

Den findet Ihr unter (für Leute, die in Bayern arbeiten, ansonsten bei den jeweiligen Landesärztekammern):
http://www.baev.org/portal/page/portal/bvk/baev/index.html

oder direkt
http://www.baev.org/portal/page/portal/bvk/baev/formulare/baev_befreiung_05.pdf

feylinia
23.07.2008, 15:06
Hallo,

hab mich gestern auch damit beschäftigt, aber keine Garantie auf Richtigkeit.

So wie ich das verstanden habe, kann man sich als Ass-Arzt Anfänger nicht sofort privat versichern lassen, weil man diese Einkommensgrenze nicht erreicht - nach neuen Regelungen muß man wohl über einen gewissen Zeitraum (Monate bis Jahre) jeden Monat über dieser Grenze liegen. Man kann aber für ca 5,- oder so - wahrscheinlich abhg von der Kasse - eine Anwartschaft abschließen. D.h. man macht jetzt diese Gesundheitsprüfung, also diesen Fragebogen ähnlich der BU, und sobald man dann die Kriterien seitens Einkommen erfüllt, muß einen dann diese PKV nehmen ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.
Allerdings kommt ja ab Januar dieses Gesundheitsfonds-Zeug, ich denke, da wird sich noch einiges tun, auch bei den Privaten.

Zum Versorgungswerk, du kannst nicht entscheiden, ob Versorgungswerk oder gesetzliche Rente, du mußt dem Versorgungswerk beitreten (Pflichtmitgliedschaft). Du kannst dich von der gesetzlichen befreien lassen, mußt es aber nicht - dann zahlst du halt doppelt (oder anteilig oder so, jedenfalls mehr). Ich hab von 'meinem' Versorgungswerk ein Schreiben bekommen, ich denke, die bekommen die Daten über die Landesärztekammer oder so...

Ansonsten wünsche ich viel Spaß beim Durchwurschteln durch diese Flut an Angeboten und Beratungen, ich hab die Nase voll, aber nötig ist es wohl :-(

John Silver
23.07.2008, 17:20
Man kann in die gesetzliche Rentenversicherung ("Rentenversicherun Bund") parallel zum Versorgungswerk einzahlen. Sinnvoll ist es aber nicht, denn die Aussichten, von diesem Geld eine signifikante Rente zu erhalten, sind gelinde gesagt schlecht.

Ösiman
23.07.2008, 19:08
1. Privatversichern ist kein Problem (sobald da "Arzt" steht ist die Einkommengrenze i.d.R. egal

2. Kannnst in der gesetzlichen bleiben, aber i.d.R. bekommst du über die Ärzteversorgung einen besseren Deal. In beide einzahlen halte ich für nicht sinnvoll- wie oben schon gesagt, ist aus der gesetzlichen in Zukunft nichts zu erwarten...
Achtung, rechtzeitig ummelden- falls schon Beiträge in die gesetzliche gezahlt worden waren, kann man die nach 2 Jahren zurückfordern! (Habe ich gerade gemacht - 770 Euro).

feylinia
23.07.2008, 19:38
Hm, also ich hatte erst gestern ein Gespräch mit jemandem, der sich damit sehr gut auskennt und der meinte, private KV geht nicht (mehr) so einfach. Bis vor ca 1,5 Jahren konnte man wohl ziemlich leicht darein (relativ viele, die damals begonnen haben sind auch PKV), aber seitdem wird eben eigtl diese Mindestdauer über der Grenze gefordert. Vielleicht machen da einzelne Kassen eine Ausnahme, gerade bei Bestandskunden, aber über geltendes Recht können die sich doch sicher nicht so einfach hinwegsetzen - ein Facharbeiter verdient ja mehr als ein Anfänger AssArzt, der kann auch nicht kommen und sagen 'da steht aber Facharbeiter'...

test
23.07.2008, 20:14
1. Privatversichern ist kein Problem (sobald da "Arzt" steht ist die Einkommengrenze i.d.R. egal

2. Kannnst in der gesetzlichen bleiben, aber i.d.R. bekommst du über die Ärzteversorgung einen besseren Deal. In beide einzahlen halte ich für nicht sinnvoll- wie oben schon gesagt, ist aus der gesetzlichen in Zukunft nichts zu erwarten...
Achtung, rechtzeitig ummelden- falls schon Beiträge in die gesetzliche gezahlt worden waren, kann man die nach 2 Jahren zurückfordern! (Habe ich gerade gemacht - 770 Euro).


Kannst du zu 1. eine Quelle geben? Ich arbeite seit April und konnte mich nicht privat versichern, da es seit einiger Zeit die Regel gibt, dass man 3 Jahre über der Grenze liegen muß, bevor man in die PKV kann. Da ist es egal, ob man 10 millionen verdient, Arzt ist oder sonst was. :-nix

alley_cat75
23.07.2008, 21:03
Als Assistent mit den üblichen Bruttogehältern kann man sich definitiv nicht privat krankenversichern und Versorgungswerk ist rententechnisch Pflicht. Ein Bekannter von mir arbeitet seit dem 1. WBJ über eine Jobvermittlung als Arzt und kommt so über 5000 Euro Brutto/Monat; ist seit 1,5 Jahren somit in der PKV. Wie das bei Eheleuten ist, weiß ich jedoch nicht. Sicherlich kann man sich dann über den gut verdienenden Partner mitversichern. :-meinung

birgit_1980
24.07.2008, 06:13
1. Privatversichern ist kein Problem (sobald da "Arzt" steht ist die Einkommengrenze i.d.R. egal

2. Kannnst in der gesetzlichen bleiben, aber i.d.R. bekommst du über die Ärzteversorgung einen besseren Deal. In beide einzahlen halte ich für nicht sinnvoll- wie oben schon gesagt, ist aus der gesetzlichen in Zukunft nichts zu erwarten...
Achtung, rechtzeitig ummelden- falls schon Beiträge in die gesetzliche gezahlt worden waren, kann man die nach 2 Jahren zurückfordern! (Habe ich gerade gemacht - 770 Euro).

:-dagegen Neue Regelung ab 2005!!! siehe ersten Beitrag

synovia
24.07.2008, 10:16
Nochmal zur PKV-Frage: Wie bereits richtig erfasst muss man in 3 Kalenderjahren ein Brutto-Einkommen von monatlich > ca. 4.000 Euro haben um sich privat versichern zu dürfen.
Wenn ich jetzt zum z.B. 01.10. anfangen würde zu arbeiten gilt 2008 schon als erstes dieser drei Kalenderjahre, vorausgesetzt, ich verdiene das nötige Brutto-Gehalt.

test
24.07.2008, 20:46
Nochmal zur PKV-Frage: Wie bereits richtig erfasst muss man in 3 Kalenderjahren ein Brutto-Einkommen von monatlich > ca. 4.000 Euro haben um sich privat versichern zu dürfen.
Wenn ich jetzt zum z.B. 01.10. anfangen würde zu arbeiten gilt 2008 schon als erstes dieser drei Kalenderjahre, vorausgesetzt, ich verdiene das nötige Brutto-Gehalt.

Du mußt die Jahresentgeltgrenze überschreiten, die liegt bei 48.150 €. Wird vielleicht schwierig zu knacken, wenn du nur 3 Monate verdienst ;-)

Alfons111
25.07.2008, 11:49
Ich denke, das Hauptproblem stellen die nötigen 3 Jahre dar. Mit Diensten kann ein AA im ersten Jahr wohl schon die Beitragsbemessungsgrenze knacken. Wie schaut das denn aus, wenn man im Studium bereits privat versichert ist, gilt dann auch die 3 Jahres Frist oder reicht es dann, nicht unter die BBG zu fallen?

synovia
27.07.2008, 10:04
Du mußt die Jahresentgeltgrenze überschreiten, die liegt bei 48.150 €. Wird vielleicht schwierig zu knacken, wenn du nur 3 Monate verdienst ;-)

So wurde es mir zumindest von der Maklerin der Allianz avanciert. Auch wenn ich mich nie bei der Allianz privat krankenversichern würde...

@alfons: Ich war auch während des Studiums privat versichert, hilft alles nichts, vor mir liegen mindestens 3 Jahre gesetzliche Krankenkasse :)
Möglich ist es aber für die Zeit deiner Nicht-Mitgliedschaft bei der Privaten eine Anwartschaft zu führen, damit du nach der Frist wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen wirst.

Ösiman
27.07.2008, 13:58
Ups, ok, stimmt- ich habe 2005 den Wechsel gemacht, war vorher auch schon in einer PKV, damals war das kein Problem, heutzutage schaut es ja etwas anders aus... mea culpa...
:-blush :-blush

Aber ich glaube auch, dass man mit den Diensten die 3 Jahre "voll" bekommt---

Wie ist das mit den Angeboten, die über die Ärztevereinigungen angeboten werden (Marburger Bund, Hartmannbund), ist das dann auch an die 3 Jahre gekoppelt?? oder gibt es da "Sonderregelungen"??

mfg

synovia
27.07.2008, 14:54
Ja, auch Marburger Bund. Landesärztekammer etc. "vermittelt" ja nur an Versicherungsunternehmen. Das war in meinem Fall auch so, deswegen hat mich ja die Dame von der Allianz angerufen.
An den drei Jahren ist nicht zu rütteln - weil gesetzliche Vorgabe.

tine74
27.07.2008, 15:57
an den drei Jahren ist übrigens auch nichts zu machen, wenn man vorher über den Ehegatten privat versichert war und der es eben auch noch ist. Ich mußte mich jetzt gesetzlich versichern, Kinder und Gatte bleiben privat..
Ich hab jetzt übrigens eine Zusatzversicherung abgeschlossen incl. einer Anwartschaft auf eine private, da ich so ganz auf den Privatstatus nicht verzichten möchte :-blush

birgit_1980
28.07.2008, 13:52
Nochmal zur PKV-Frage: Wie bereits richtig erfasst muss man in 3 Kalenderjahren ein Brutto-Einkommen von monatlich > ca. 4.000 Euro haben um sich privat versichern zu dürfen.
Wenn ich jetzt zum z.B. 01.10. anfangen würde zu arbeiten gilt 2008 schon als erstes dieser drei Kalenderjahre, vorausgesetzt, ich verdiene das nötige Brutto-Gehalt.


:-dance Nein.
Was Du in den ersten drei Jahren verdienst ist völlig egal. Wenn Du nach den 3 Jahren Beschäftigung über die Versicherungspflichtgrenze kommst, kannst Dich privat versichern. D.h. wenn Du im 3. Jahr schon entsprechend verdient hast, kann nach Ablauf des dritten Jahres sofort wechseln.

Seit 01.04.2007 gilt diese Regelung. Momentan liegt die Grenze bei einem Bruttojahreseinkommen von 48150 Euro jährlich oder monatlich 4012,50 Euro. Bei diesen Beträgen werden auch das Weihnachtsgeld usw. eingerechnet.

In Deinem Fall könntest Du frühestens am 01.10.2011 in die private Krankenversicherung wechseln -natürlich bei einem entsprechendem Verdienst-.

Muriel
28.07.2008, 14:32
Das stimmt leider nicht, Birgit. Denn es gilt:
Für Angestellte ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung nur noch dann möglich, wenn Sie 3 Jahre lang hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben!
Quelle (http://www.beitragsbemessungsgrenze-private-krankenversicherung.de/)
Diese Versicherungspflichtgrenze liegt eben bei diesen gut 4000€ brutto pro Monat, die Du angabst.

test
28.07.2008, 19:06
Außerdem muß man meines Wissens die Jahresgrenzwerte auch für das Kalenderjahr überschreiten, es reicht nicht am Ende des Jahres ein paar Monate, jeweils über dem Monatswert gelegen zu haben.