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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündlich zusagen...dann doch nicht unterschreiben



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Dr. Pschy
19.12.2008, 14:44
Welches Fach wirds denn jetzt?

Lava
19.12.2008, 16:53
Unfall/Ortho

Antracis
19.12.2008, 23:35
Wie sieht das aus, wenn man zwar den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hat, dem Chef aber eine schriftliche Zusage gemacht hat, dass man die Stelle annimmt (ab Februar)? Mit schriftlich meine ich in diesem Fall eine E-Mail. Am Telefon meinte der Chef, er braucht eine Zusage per Fax oder Mail, weil die Verwaltung sonst keinen Handschlag macht...

Also letztlich ist das eine nicht ganz so einfache Sache: Prinzipiell können sogar mündliche Vertragsabsprachen bindend sein, wobei sich regelmäßig das Problem der Beweisbarkeit stellt.
Entscheidend ist in dem Zusammenhang, ob Dir bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt oder, ggf. auch mündlich, grob die wesentlichen Vertragsinhalte skizziert wurden.

Ich konstruiere mal ein Worst-Case-Szenario: Dir liegt ein Arbeitsvertrag vor, der vom Arbeitgeber bereits unterschrieben ist und darüberhinaus eine Kündigung vor Beginn des eigentlichen Arbeitsverhältnisses ausschließt. Dann wäre mit großer Sicherheit mit Deiner schriftlichen Zustimmung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, die Beweiskraft der Mail ist natürlich nicht so sattelfest, wie eine Unterschrift. In dem Fall, das Du den Vertrag nicht einhältst, könnte der Arbeitgeber dann ggf. Schadensersatz verlangen, z.B. hinsichtlich der Kosten, die Ihm für das erneute Bewerbungsverfahren entstehen. Kann hinsichtlich Zeitungsanzeigen und Fahrtkosten durchaus teuer werden. Aber das ist wie gesagt worst-case, da einerseits fraglich, ob der Arbeitgeber das durchzieht, da die Beweislage nicht immer sattelfest ist.
Ich beziehe mich da auf einen Zeitungsartikel, glaube war FAZ. Das wurde vor einem Arbeitsgericht zu Ungunsten des Arbeitnehmers entschieden. Der Chef hatte schriftlich angefragt, ob der Arbeitnehmer aus Zeitgründen seine Zustimmung bereits vorab erklären würde, eben per Mail, und die Richter gingen davon aus, dass mit der Re-Mail des Arbeitnehmers in beidseitiger Übereinstimmung der Vertragsabschluß akzeptiert wurde. Die Existenz der Mailabsprache wurde im vorliegenden Fall allerdings auch nicht angezweifelt und der Wortlaut war sehr konkret.

Wenn kein einseitig unterschriebener Vertrag vorliegt bzw. eventuell gar kein Vertrag skizziert wurde oder die Klausel mit der Kündigung vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses fehlt, schaut es ziemlich günstig für Dich aus. Dann hast Du höchstwahrscheinlich lediglich eine Absichtserklärung abgegeben, die keine Vertragswirksamkeit hinsichtlich des Schadensersatzes hat.

lg
Anti

feylinia
20.12.2008, 11:11
Bei dem Kündigen in der Probezeit muß man auch bedenken, daß man nicht einfach von einem auf den anderen Tag gehen kann. Soweit ich informiert bin, muß man auch in dem Fall zwar kurze, aber dennoch bindende Fristen einhalten.
Ein Bekannter meinte mal, er könne, um den Vertrag zu erfüllen (unterschireben war der Arbeitsvertrag) am ersten Tag auftauchen, sofort kündigen und bräuchte dann nicht mehr kommen. Wenn ich mich recht erinnere, mußte er den Monat noch arbeiten; besonders spassig, wenn man sich gleich am ersten Tag wieder verabschieden will.
Bei der Stelle, die ich jetzt angetreten habe, hatte wohl vorher auch schon ein Kandidat zugesagt, ich wurde nur eingeladen, weil besagter Kandidat trotz Zusage nicht erreichbar war. Und es folgten keine rechtlichen Konsequenzen...

Feuerblick
20.12.2008, 11:19
Kündigungsfrist sind in der Probezeit zwei Wochen... und zwar sowohl von Seiten des Arbeitgebers als auch von Seiten des Arbeitnehmers ohne Angabe von Gründen.

feylinia
20.12.2008, 13:12
Aber 2 Wochen zum Monatsende, heißt am 16. kündigen, um am 30. aufzuhören, oder nicht?
Naja, wer's genauer wissen will oder muß, sollte sich sowieso den jeweiligen Tarifvertrag ansehen, vielleicht gibt's ja auch Unterschiede. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß man vielleicht doch etwas länger arbeiten muß, als man gedacht hätte...

HorstHützel
20.12.2008, 14:27
Aber 2 Wochen zum Monatsende, heißt am 16. kündigen, um am 30. aufzuhören, oder nicht?
Naja, wer's genauer wissen will oder muß, sollte sich sowieso den jeweiligen Tarifvertrag ansehen, vielleicht gibt's ja auch Unterschiede. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß man vielleicht doch etwas länger arbeiten muß, als man gedacht hätte...

Leider erkranken Leute in diesen besagten letzten 2 Wochen überdurchschnittlich oft.

HH