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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Juristische Frage



pieks
04.08.2008, 12:36
Vielleicht wäre diese Frage besser in einem jurist. Forum "aufgehoben", aber vielleicht weiß auch "hier" jemand eine Antwort:

Wie ist das eigentlich juristisch, wenn ein Arzt, der sich als solcher zu erkennen gibt in einem Forum privat medizinische Ratschläge, z.B. zur Medikation und Dosierung von Medikamenten gibt?

Dass das per se - ohne den Patienten zu kennen, geschweige denn untersucht zu haben - mehr als fragwürdig ist, ist n.E. klar ...


Würde mich über Rückmeldung freuen :-)

Gruß pieks

flok
04.08.2008, 14:06
Fernbehandlungsverbot?

§ 7 (MBO-Ä) Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(…)
„(3) Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder
Computerkommunikationsnetze durchführen.“

Nur die ausschließliche Fernbehandlung ist unzulässig
Fernbehandlung ist also z.B. nicht zu beanstanden, wenn

- Arzt sich selbst vom Zustand des Patienten in einer vorangegangenen
Untersuchung überzeugt hat und in der konkreten Situation die Fortsetzung
der Behandlung aus der Ferne verantworten kann
- er arbeitsteilig auf die Befunde oder Vorbehandlung anderer Kollegen
vertrauen darf

http://www.onlinelaw.de/_downloads/vortraege/07_01_16_Vortrag_FL.pdf


...Zudem seien derartige Offerten für Ärzte auch "sehr haftungsträchtig": "Fehldiagnosen und falsche Therapieentscheidungen sind sehr wahrscheinlich, wenn sich der Internet-Arzt auf die Angaben des Patienten verlässt." Dasselbe gelte für die Haftung bei Aufklärungsfehlern.

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=505541

Kann im Zweifelsfall also ungemütlich werden.

pieks
04.08.2008, 14:13
Vielen Dank, flok :-)

alley_cat75
04.08.2008, 15:20
Interessant, dass es dazu direkt einen Gesetzestext gibt. Ich frage mich gerade, auf welcher rechtlichen Basis einige Kliniken arbeiten, die online Patientenfragen beantworten und sogar Therapieempfehlungen herausgeben. Ich weiß, dass das die Hautklinik der Charité macht - hatte ich dort in einem Blockpraktikum erlebt. :-nix Ansonsten sollte man das grundsätzlich auch mal den Patienten vertickern - bei uns in der Notaufnahme rufen oft Patienten an, die nur telefonisch eine Auskunft wünschen (wieviel Insulin sie spritzen sollen, der Fuß sieht so komisch aus, ihr Bauch wäre so dick...). Mit mir gibt es da jedesmal Ärger, weil ich immer sage, die sollen einfach vorbeikommen. Na, dann hätten sie nicht angerufen. :-nix

pieks
04.08.2008, 15:49
Ich denke, wenn das offizielle Online-Sprechstunden sind, ist das juristisch irgendwie abgesichert .....

Ich habe - im Gegensatz zu vielen Kollegen - in meiner alten Klinik die Kinder auch immer vorbeibringen lassen.
Man stelle sich nur vor: eine Mutter ruft an: Kind hat hohes Fieber, wieviel PCM oder Nurofen soll sie geben ... Du gibst eine Auskunft (am Tel.) und gibst nicht den Rat das Kind zum Anschauen vorbeizubringen ... und 2 Std. später kommt das Kind mit Krampfanfall bei Pneumokokken- oder Meningokokkenmeningitis via Notarzt in die Klinik .. Horrorvorstellung ..

Gruß pieks