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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög Rückforderung



mllecathy
08.08.2008, 19:09
Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen: Ich bin fertig mit dem Studium, bekomm eh seit 8 Monatne kein Bafög mehr.
Jetzt flatterte mir ein Brief ins Haus, in dem das Bafög-Amt für 09/04 - 12/04 (also für einen Zeitraum vor fast 4 Jahren!!!) eine Rückforderung stellt. Frage: Verjährt sowas nicht irgendwann?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Strodti
08.08.2008, 19:23
Ist die Nachforderung denn Berechtigt? Ansonsten würde ich einen Anwalt für Sozialrecht fragen. AStA könne auch Ahnung haben.

art3
08.08.2008, 19:30
09/04 - 12/04


verrechne ich mich oder sind das nicht eher 4 monate?
gibts denn nen grund für die rückforderung?

Ulle
08.08.2008, 19:43
Nee, das war schon vor fast vier Jahren, aber nicht für fast vier Jahre.

Muriel
08.08.2008, 19:44
Sie/er schrieb ja auch vor vier Jahren und nicht von ;-)

Muriel
08.08.2008, 19:44
@ Ulle *5* :-))

Hypomochlion
08.08.2008, 20:48
Nein, Bafög-Schulden verjähren definitiv nie! Sobald Du in Deinem Leben oberhalb einer gewissen Grenze Geld verdienst (und als Assi liegst Du sicher drüber), musst Du eine Rate von 200 Euro pro Monat an das Bundesverwaltungsamt abdrücken. Wenn Du weniger verdienst, musst Du das nachweisen und wirst dann jeweils für ein Jahr von den Raten befreit (wodurch sich Deine Schulden aber kein bisschen schmälern). Das hört alles erst auf, wenn Du am Ende alles auf Heller und Cent abgezahlt hast.

Jaja, is schon gemein: Als Minderbemittelter geht man mit Bafög und Studiengebühren mit 20000 Euro Schulden aus dem Studium raus - um dann als Assi für 1600 arbeiten zu gehen... So übers Leben gerechnet, wäre man da mit Eröffnuhng einer Frittenbude direkt nach der Schule sicher besser weggekommen...

Strodti
08.08.2008, 21:05
hier geht es ja nicht um die Rückzahlung von BAföG Schulden nach Ausbildungsende, sondern um Rückzahlung von zuviel erhaltenen BAföG (wenn ich das richtig verstanden habe). Da muss man nicht nur den Darlehensanteil zurückzahlen, sondern alles.

Übrigens sind 20000 Euro Schulden utopisch. BAföG Schulden sind gedeckelt. In NIedersachsen z.B. bei 10.000 Euro.

mllecathy
08.08.2008, 23:36
@art3: keine Ahnung obs ne Berechtigung für die Rückforderung gibt - ich hab seitdem ncihts neues/relevantes für die damalige Berechnung nachgereicht.

@strodti: genau, es geht nicht um das Zurückzahlen des Darlehens, sondern darum, dass das Bafög-Amt nach 4 Jahren feststellt, ups, wir haben wohl (obwohl ich ncihts neues eingereicht hab) damals zuviel gezahlt und möchten das jetzt sofort zurück.

thinker
08.08.2008, 23:37
In NRW auch (ist es nicht bundeseinheitlich ?).


Aber es geht ja wohl darum, dass das BaFöG-Amt jetzt Geld für diesen 4monatigen Zeitraum im Jahre 2004 zurückfordert - aus irgendeinem Grund - und er fragt ob dies nach 4 Jahren noch rechtens ist....

trina1081
09.08.2008, 07:42
Also soweit ich das weiss, geht niemand mit 20000€ Bafög-Schulden aus dem Studium, denn die einheitliche Obergrenze liegt bei 10000€. Und davon werden einem unter Umständen ja noch Teile erlassen.

Wie das mit den Rückforderungen von zuviel bezahltem Bafög aussieht, weiss ich allerdings nicht

astrophys
09.08.2008, 08:37
Die 10000 Euro Deckelung gibts aber noch nicht so lange. Vor ein paar Jahren war es noch üblich, mit Vollförderung so 12-15000 an Schulden anzuhäufen.

trina1081
09.08.2008, 08:50
Für alle, die ihr Studium nach dem 21.02.2001 begonnen haben, zählt die 10000€-Regelung. Nachzulesen hier:

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/200.php

Hypomochlion
09.08.2008, 09:49
Die 10000 Euro Deckelung gibts aber noch nicht so lange. Vor ein paar Jahren war es noch üblich, mit Vollförderung so 12-15000 an Schulden anzuhäufen.

Jöps, rüschtüsch! Und die Leute, die heute mit 10000 reinen Bafög-Schulden rausgehen, haben meistens noch was bei der Bank für Kreditwesen oder sonstwo offen, weil von dem Bafög keine Studiengebühren und Semesterbeiträge gezahlt werden können - 11 Semster x 750 Euro = 8250 Euro, die noch dazukommen...

Wg. ursprüngl Fragestellung: Bundesverwaltungsamt anrufen! Fragen, wie die Berechnung zustande kommst. Rückzahlen wirst Du wohl sicher alles müssen, aber Stundung sollte kein Problem sein, falls Du nicht irre viel verdienst...

trina1081
09.08.2008, 09:55
Also ich geh mit maximal 10000€ aus dem Studium, ohne noch irgendwo Bankdarlehen oder sowas zu haben.

astrophys
09.08.2008, 10:53
Dann hast du wahrscheinlich nach dem 21.02.2001 angefangen, oder?

art3
09.08.2008, 11:05
hm das ist natürlich bitter, wenn die merken "oh wir haben zuviel gezahlt".

jedoch wenn es so ist, dass die dir wirklich keine "vorwürfe" machen(z.b. Bafög-Betrug), solltest du das ganze vllt. von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Hier muss man dann natürlich, kosten und erfolgsaussichten beachten und sich klar machen, mit wem man sich eigentlich anlegt.

Ich denke, hier ist keiner so wirklich jurist.
was mein persönliches rechtsempfinden betrifft, kann ich mir vorstellen dass du trotzdem zurückzahlen musst, aber vllt. nicht auf einmal sondern in geregelten raten. Wohlgemerkt wenn es sich um einen Fehler dererseits handelt Zuviel bekommen scheinst du ja so oder so zu haben. Nur ist es eine Frage des verschuldens (vllt. steht in den bafög richtlinien sogar was drin, dass man zu prüfen hat ob man evtl zu viel bekommt und wenn ja, dass man das dann melden muss - nach dem motto unwissenheit schützt vor strafe nicht). Ich weiss es nicht.

und nochmal: ich weiss nicht wie das rechtlich aussieht.
jemand anders?!

trina1081
09.08.2008, 12:25
Dann hast du wahrscheinlich nach dem 21.02.2001 angefangen, oder?

Ja hab ich, aber Hypo meinte, dass heute kaum einer nur mit 10000€ Bafög-Schulden aus dem Studium kommt, sondern zusätzlich noch Bankdarlehen hat.