PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebührenabrechnung



Topper2606
12.08.2008, 15:09
Hallo Zusammen,

ich habe gerade mit einem Kommilitonen diskutiert: darf ein niedergelassener Facharzt auch Leistungen abrechnen, die laut goä bzw. ebm nicht zu seinem Fachbereich gehören?

Ich habe mich schon versucht im Internet schlau zu machen, werde aber nicht fündig.

MFG

Der Topper

hennessy
12.08.2008, 16:36
Hallo Zusammen,

ich habe gerade mit einem Kommilitonen diskutiert: darf ein niedergelassener Facharzt auch Leistungen abrechnen, die laut goä bzw. ebm nicht zu seinem Fachbereich gehören?

Ich habe mich schon versucht im Internet schlau zu machen, werde aber nicht fündig.

MFG

Der Topper
um es voraus zu schicken: Ich weiß die Antwort nicht und mich würde es ebenfalls interessieren.
Aber:
Die GOÄ heißt doch "Gebührenordnung für Ärzte" und nicht Gebührenordnung für Internisten o. Chirurgen o. so.
Die Frage, die sich mir stellt, wäre dann: Macht es Sinn, Leistungen aus einer fachfremden Disziplin durchzuführen? Wenn die Leistungen fachnah sind, dann würde ich es noch verstehen, wenn z.B. sowohl ein Facharzt für HNO als auch ein Facharzt für MKG-Chirurgie eine Laryngoskopie durchführt. Andererseits würde es mich bei einem Gynäkologen einigermaßen verwundern. :-)

Topper2606
13.08.2008, 07:37
Hallo,

vom Namen "goä" her, hast du sicherlich recht. Ich würde das nur gerne irgendwo lesen.

In der EBM hingegen ist nach Fachärztlichertätigkeit gegliedert und dort wird darauf hingewiesen, dass nur der Facharzt die Leistungen abrechen kann die unter seinem Fachgebiet aufgelistet sind.

hennessy
13.08.2008, 17:05
kannst Du evtl. mal bei Deiner zuständigen Ärztekammer anrufen? Evtl. wissen die mehr.

Topper2606
14.08.2008, 15:40
in der goä darf wohl grundsätzlich "jeder" "alles" abrechnen, aber !! das problem is, dass er die "nötige" Qulifikation und Erfahrung mit bringen muss und daher eine Tätigkeit, die nicht aus seinem Fachgebiet stammt, nicht ausführen darf.

.... ??