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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einspruch gegen Ablehnungsbescheid?



Diana88
12.08.2008, 20:36
Ist das möglich? Steht das drauf auf den Bescheidschreiben wie auf denen vom Finanzamt? "Sie können gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen...."
Ich hab grad keinen früheren Bescheid zur Hand

fuhl.
12.08.2008, 20:56
wenn dann musst du nen widerspruch einlegen, der bringt aber nichts :-D
ne mal im ernst. es bringt echt nix. wenn es helfen würde, könnte so jed3er hier nen studienplatz erhalten. bringt nur was wenn du voraussetzungen für die zulassung erfüllst und trotzdem nicht angenommen wurdest.

gruß fuhl.

cmm
12.08.2008, 21:32
Ja, die Bescheide enthalten eine "Rechtshelfsbelehrung".
Auf meinem Zulassungsbescheid heisst es zum Beispiel:


Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe - schriftlich oder zur
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - Klage beim
Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin
erheben. Bei schriftlicher Klageerhebung wird die Frist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der
Rechtsbehelfsfrist bei Gericht eingegangen ist.

Ich sehe das aber wie fuhl: Du wirst schon sehr gute Gründe brauchen, um den Bescheid anzufechten, sprich die ZVS muss einen Fehler gemacht haben. Oder du gehst den Weg der Studienplatzklage, siehe diverse andere Threads hier im Forum.