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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notfallmedizin: Schädel-Hirn-Trauma



sebi86
16.08.2008, 17:29
hi,
ich habe mal eine Frage zur Lagerung von SHT-Patienten.

grundsätzlich geht man ja bei einem SHT auch von einer Verletzung der HWS aus, sprich der Patient bekommt erstmal einen HWS-Stützkragen.

Nun sind ja im Grunde genommen folgende Szenarien beim SHT möglich:

- Pat. bei Bewusstsein
- Pat. bewusstlos
- Pat. im Schock

zusätzlich muss ja, z.B. bei Verkehrsunfällen, auch noch von einer Verletzung der Wirbelsäule ausgegangen werden.

Ich hätte jetzt folgendes gesagt:
- Pat. bei Bewusstsein und WS-Immobilisation ==> Trage 15° Kopf-hochlagern
- Pat. bei Bewusstsein ohne WS-Immo ==> Oberkörperhochlagerung 30°

- Pat. bewusstlos und WS-Immobilisation ==> Rückenlage mit Absaugbereitschaft und bei Regurgation seitlich kippen
- Pat. bewusstlos ohne WS-Immo ==> ?????

- Pat. im Schock und WS-Immo ==> 15° Beine-Hoch-Lagerung auf Trage
- Pat. im Schock ohne WS-Immo ==> Schocklagerung

meine Fragen:
1) sind meine Ausführungen grundsätzlich richtig oO ??

2) wie lagere ich einen bewusstlosen SHT-Patienten ? Durch die HWS-Immobilisation kann ich den Kopf bei der stabilen Seitenlagen, die ja hier indiziert wäre, nicht anwenden, da ich den Kopf ja nicht überstrecken kann...

3) sollte ein SHT-Patient im Schock zusätzlich zur Schocklage auch noch eine Oberkörperhochlagerung 30° erhalten ?

danke schonmal für eure Antworten :)

ps:
mal noch eine andere Frage bezüglich der Schaufeltrage: Kann ich eine Schaufeltrage mit 2 Helfern anwenden ? ...

Feuerblick
16.08.2008, 17:31
ps:
mal noch eine andere Frage bezüglich der Schaufeltrage: Kann ich eine Schaufeltrage mit 2 Helfern anwenden ? ...Wie meinst du das? NUR mit zwei Helfern oder mit zwei zusätzlichen Helfern oder wie? :-nix

Nemesisthe2nd
16.08.2008, 17:54
klar kann man ne schaufeltrage mit 2 helfern benutzen... nur allein geht nicht...
zu viert würde es wohl auch gehen, aber das wird recht eng, da das teil ja recht schmal ist...

zu der seitenlage... das kopf überstrecken dient ja dem atemwege freihalten, und wenn du die atmung mit stifneck um nicht vernünftig sichern kannst, dann kommt der eben ab... seine stabilisierte HWS nützt dem Patienten nichts wenn er erstickt...
trotzdem auch mit stifneck seitenlage, auch wenn das mit dem überstrecken nicht so richtig klappt, der Patient muss nur vernünftig atmen... denn Patienten mit SHT erbrechen häufig...

sebi86
16.08.2008, 19:01
naja....
1 Helfer immobilisiert den Kopf
1 Helfer Dreht den Patienten an Hüfte und Schulter
1 Helfer schiebt die Schaufeltrage drunter

was mir noch eingefallen ist:
einen bewusstlosen Patienten mit SHT kann man doch auch auf dem Rücken liegen lassen (bis die Schaufeltrage verfügbar ist) und bei eventuellem Erbrechen einfach achsengerecht auf die Seite drehen oder ?

Schädelspalter
16.08.2008, 20:33
einen bewusstlosen Patienten mit SHT kann man doch auch auf dem Rücken liegen lassen (bis die Schaufeltrage verfügbar ist) und bei eventuellem Erbrechen einfach achsengerecht auf die Seite drehen oder ?
Ist eine Gradwanderung - in der Laien-Ersten Hilfe ist auf jeden Fall die stabile Seitenlage durchzuführen, allerdings wird der Laie auch Veränderungen schlechter erkennen als der Fachmann.
Allerdings ist ein bewusstloser SHT-Patient intubationspflichtig - somit stellt sich nicht die Frage "bis die Schaufeltrage verfügbar ist" (die man ja auch nicht umbedingt zwingend braucht), sondern ob man den Patienten auf dem Rücken lässt und zügig intubiert.

sebi86
16.08.2008, 20:51
wenn man NA ist, schon...

aber als RA ja eher nur, wenn die Atmung insuffizient wird und die Hypoxie durch Beutel-Masken-Beatmung nicht beseitigt werden kann...

Nemesisthe2nd
16.08.2008, 21:03
das mit der schaufeltrage geht auch zu zweit...
einer bleibt am kopf.. und der andere muss eben anheben und unterschieben gleichzeitig... erst auf der einen seite, dann auf der anderen, dann die schaufeltrage am kopfteil einhaken... und dann am fußteil zusammenschieben und einhaken...

zu dem SHT: das wird man ja nicht alleine lösen müssen, nen NA kommt so oder so dazu...

joe-gando
21.08.2008, 20:12
Als RA wird es eben rechtlich wie auch haptisch schwierig, einen noch spontan atmenden, bewusstlosen Patienten "SHT-gerecht" zu intubieren. Neben viel Erfahrung bei einer eventuell durch Begleitverletzungen anzustrebenden "in-line-intubation" sollte man den Patient ausreichend narkotisieren, um ein Würgen und Kauen auf dem Tubus zu vermeiden. Dazu braucht man einfach einen guten NA, da das eine schwierige Einleitung werden kann..

Nemesisthe2nd
21.08.2008, 22:07
die frage stellt sich doch garnicht, da ein RA, der seinen Job und seine berufserlaubnis noch ne weile behalten will, sicher nicht versuchen wird einen noch atmenden SHT-Patienten zu intubieren...

joe-gando
22.08.2008, 13:48
Deswegen ist mir wohl ein "rechtlich" rausgerutscht...

Nemesisthe2nd
22.08.2008, 16:52
oh, überlesen... war schon spät... :-?