PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachtdienst aushilfsweise im fremden Facharztgebiet?



Seiten : 1 [2]

John Silver
17.08.2008, 22:38
@Grummelchen:

Eines der Hauptprobleme besteht darin, daß viele Assistenten zwar jammern und sich beschweren, aber wenn es darum geht, auch mal für die eigene Meinung einzustehen, sind sie handzahm. Vor einer Sache will ich Dich unbedingt warnen: Wenn Du einen "Alleingang" versuchst und Dich weigerst, die Dienste zu machen, mußt Du auf Deinen Rücken achten; Deine Kollegen werden nämlich nicht zögern, Dir in selbigen zu fallen. Habe ich schon oft genug erlebt. Sie werden Dich vorschicken, um die Lage zu sondieren; hast Du Erfolg, werden sie nachziehen; gibt der Chef nicht nach, oder wird die Lage generell zu brenzlig, werden sie Dich verkaufen, Dich als alleinige Unruhestifterin hinstellen, und ihre eigene Haut retten. Sie werden es garantiert vorziehen, Dich niederzumachen, als sich mit dem Chef anzulegen. Willkommen im System.

cookie!
18.08.2008, 13:43
Ich arbeite in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und wir haben auch einen fächerübergreifenden Dienst, d.h. im Dienst ist man für seine Abteilung, die Erwachsenenpsychiatrie, die forensische Psychiatrie, die geriatrische Reha und die Neurologie zuständig.


Grummelchen, wir arbeiten nicht zufällig in derselben Klinik?
(Ich glaub' eher nicht...)

Ich fange am 1.9. in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung an, die zu einem großen psychiatrischen KH gehört, das auch noch Neurologie, Psychosomatik und Forensik hat. Insgesamt über 500 Betten.

Ich soll ab dem 1. Monat Dienste machen, ca. 3 pro Monat.
Und das ganz allein.
Es gibt natürlich einen Oberarzt im Hintergrund, aber der braucht i.d.R. über eine halbe Stunde für die Anreise, weil die Klinik etwas abgelegen ist.

Tja...
... mein PJ ist schon eine ganze Weile her, weil ich mich eigentlich ganz umorientieren und die klinisch-praktische Medizin ganz verlassen wollte und zwischendurch was anderes gemacht habe
... ich habe noch nie in der Neurologie gearbeitet
... ich hab' noch nicht mal viel Ahnung von KJP - wie soll ich dann notfallmäßig in der Psychiatrie oder der Neurologie Patienten aufnehmen?!?

Ich bin echt gespannt, wie das so wird.
Die wissen ja, daß ich Berufsanfängerin bin. Oder sie verdrängen es.

Ösiman
18.08.2008, 17:09
@grummelchen:
1. am besten die "Gegenwehr" über einen Assistentensprecher ohne direkt Namen zu nennen organisieren.
2. Marburger Bund anrufen und fragen was die einem Raten, wir haben engen Kontakt mit denen und die haben schon ganz gute Tips- eigenständig etwas unternehmen (und unter die Räder zu kommen) ist keine gute Idee, am besten organisiert was mit denen, die haben auch einen ganz anderen Einfluß als ein paar (inzwischen eingeschüchterte, wie es scheint) Assis...

cookie!
18.08.2008, 17:19
Link zum Thema:

--> Zulässig: Fachübergreifende Bereitschaftsdienste
Operationalisierung und Standards sorgen für Rechtssicherheit (http://www.arztnetzwerk-sh.de/Texte%20und%20Bilder/Zulaessigkeit%20von%20fachuebergreifenden%20Dienst en.pdf)


Grundsätzlich sollten fachübergreifende Bereitschaftsdienste deshalb stets (!) von folgenden
organisatorischen Maßnahmen begleitet sein:
Der verantwortliche Chefarzt muss den Bereitschaftsdienst leistenden Ärzten Anweisungen in Schriftcoder Textform erteilen, in denen beschrieben wird, bei welchen medizinischen Indikationen der fachärztliche Hintergrunddienst unverzüglich zu verständigen ist und welche Verfahrensschritte bei definierten Symptomen einzuhalten sind. Die Kenntnis der Anweisungen ist sicherzustellen (und aus Beweisgründen idealer Weise durch Empfangsbestätigung zu dokumentieren).
Der verantwortliche Chefarzt hat in Bezug auf die genannten Anweisungen regelmäßige Besprechungen mit den fachübergreifend eingesetzten Ärzten zu führen, in denen er sich ein Bild vom Kenntnisstand seiner Mitarbeiter machen kann. Bei Defiziten hat er geeignete Qualifikationsmaßnahmen zu ergreifen
und den Arzt bis zur Behebung dieser Defizite von der Teilnahme am fachübergreifenden Bereitschaftsdienst auszuschließen.
Der im Tagesdienst behandelnde Facharzt hat sich bei der Übergabe der Patienten an den fachübergreifend tätigen Bereitschaftsdienstarzt zu vergewissern, dass der bereitschaftshabende Arzt kritische Verläufe beim Patienten erkennen und eventuell erforderliche Sofortmaßnahmen einleiten
kann.
Der verantwortliche Chefarzt hat die von den fachübergreifend tätigen Bereitschaftsärzten getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen und Auswertungsgespräche mit den betroffenen Ärzten durchzuführen.
Der fachärztliche Hintergrunddienst (Rufbereitschaft) muss stets fachspezifisch besetzt werden.
Berufsanfänger sollten grundsätzlich nicht fachübergreifend eingesetzt werden, sondern erst im Anschluss an eine angemessene Einarbeitungsphase, nach deren Abschluss sich der Chefarzt oder ein von ihm hiermit beauftragter Oberarzt vom Wissensstand des Assistenzarztes überzeugt und das
Ergebnis der Wissensprüfung in geeigneter Form dokumentiert.

pieks
18.08.2008, 17:24
Berufsanfänger sollten grundsätzlich nicht fachübergreifend eingesetzt werden, sondern erst im Anschluss an eine angemessene Einarbeitungsphase, nach deren Abschluss sich der Chefarzt oder ein von ihm hiermit beauftragter Oberarzt vom Wissensstand des Assistenzarztes überzeugt und das
Ergebnis der Wissensprüfung in geeigneter Form dokumentiert.

was ein Gummi -Paragraph :-((