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yagamiel
26.08.2008, 12:14
Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin auf diese Seite gestoßen, weil ich Informationen für meinen Verlobten suche. Er ist Chirurg und lebt in Kairo.
Mein Verlobter hat sein Medizinstudium in Ägypten abgeschlossen und arbeitet seit gut einem Jahr als orthopädischer Chirurg in einem anerkannten Krankenhaus. Nun möchte er gern seinen Plan in die Tat umsetzen und in Deutschland seinen Facharzt machen.
Kennt sich hier vielleicht irgendjemand damit aus und kann uns Tipps geben bezüglich des Verfahrens? Bisher konnte uns noch niemand wirklich weiterhelfen.

schon einmal vielen vielen Dank im Voraus!

yagamiel

furunkel
26.08.2008, 13:34
Hallo,

als Ausländer in Deutschland als Arzt zu arbeiten, ist nicht ganz so einfach.
Erstmal müsstet ihr herausfinden, ob das Studium in Kairo als gleichwertig anerkannt wird oder eventuell noch eine Gleichwertigkeitsprüfung notwendig ist.
Das zweite Problem ist die Berufserlaubnis. Die zu bekommen ist generell nicht ganz leicht und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Für die Berufserlaubnis gibt es drei Wege: 1. verheiratet sein mit einem/einer Deutschen 2. Stipendium (z.B. DAAD) 3. eine Bescheinigung vom Krankenhaus, dass die Einstellung im Interesse der Versorgung der Bevölkerung notwendig ist

Einigermaßen Deutsch sollte man natürlich können.
Und von den Schwierigkeiten mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis will ich gar nicht erst anfangen.
Es ist ein langer Weg und in anderen europäischen Ländern, v.a. Großbritannien wesentlich einfacher.

Falls du noch Fragen hast, schreib mir einfach eine pn.

yagamiel
26.08.2008, 16:50
Hallo Furunkel!

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Dass es alles andere als einfach wird, haben wir auch schon festgestellt. :-heul Zumal irgendwie niemand zu einer vollständigen und klaren Antwort in der Lage zu sein scheint.

Danke für das Angebot! Ich hab noch viiieeele Fragen und werd dich sicherlich mal per PN nerven.

beste Grüße aus Kairo
ya gamiel

Feuerblick
26.08.2008, 19:36
Hätte er denn die Möglichkeit, als Gastarzt nach D. zu kommen? Also von eurem Staat finanziert zu werden? Ich hatte einen Kollegen, der kam als Gastarzt, wurde natürlich gerne gesehen, weil er das Geld sozusagen mitbrachte und konnte ohne weitere Probleme seine Facharztausbildung in D. machen. :-nix Genaueres über die Finanzierung kann ich dir leider nicht sagen, aber das müsste sich doch herausfinden lassen...

Linda.1001
26.08.2008, 20:48
Hallo,
Einigermaßen Deutsch sollte man natürlich können.
Und von den Schwierigkeiten mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis will ich gar nicht erst anfangen.


Einigermaßen = mind. Stufe A1

zu 2) wird kaum möglich sein, die Regelungen dafür sind sehr verschärft worden

Aber sag mal, wenn er doch dein Verlobter ist, warum heiratet ihr dann nicht einfach und beantragt eine FZF? Das ist einfacher. :-))

LG


Ach ja, eine Gleichwertigkeitsprüfung denke ich schon, das ist zumindest bei Ärzten aus dem Irak und Jordanien so, Studienabschlüsse aus Syrien werden nicht anerkannt. :-nix

yagamiel
27.08.2008, 12:13
Ich kenn mich leider nicht so gut aus, da ich selber Ägyptologin bin, also...wie genau funktioniert das mit dem Gastarzt? Wo kann man sich da bewerben? Ich hab gelesen, dass wird z.T. bezahlt und z.T. nicht.

Und wie funktioniert das mit dieser Gleichwertigkeitsprüfung?
Sorry für all die Fragen. :-lesen

Was sein Deutsch betrifft...er hat bis B2 am Goethe-Institut gemacht. Da ich selber im NF DaF studiere, übe ich auch immer fleißig mit ihm und deutsche Fachliteratur habe ich ihm auch schon mitgebracht.

viiiiieeeeelen Dank für eure Hilfe! :-)

furunkel
27.08.2008, 13:21
wie genau funktioniert das mit dem Gastarzt? Wo kann man sich da bewerben? Ich hab gelesen, dass wird z.T. bezahlt und z.T. nicht.
Es ist möglich unbezahlt an einem deutschen Krankenhaus als Gastarzt zu arbeiten, aber eine Weiterbildung ist unentgeltlich nicht (mehr) möglich (um Ausbeutung vorzubeugen). In diesem Fall müsste der ägyptische Staat eine Art Stipendium zahlen, welches genau dem Gehalt entspricht, das dein Verlobter erhalten würde. Soweit ich weiß, wäre das dann aber mit einer Verpflichtung verbunden, nach der Weiterbildung wieder in Ägypten tätig zu werden. (sonst hätte der Staat ja nichts davon).



Und wie funktioniert das mit dieser Gleichwertigkeitsprüfung?

Die Gleichwertigkeitsprüfung entspricht in ihrem Niveau ungefähr dem mündlichen Staatsexamen. Es wird Innere Medizin, Chirurgie und ein Wahlfach geprüft. Außerdem wird getestet, ob der Kandidat sich ausreichend auf Deutsch ausdrücken kann. Das dürfte mit B2 kein Problem sein.
Ich glaube zunächst kann man auch mit einer eingeschränkten Berufserlaubnis tätig werden und dann irgendwann im Verlauf die Gleichwertigkeitsprüfung machen, um eine der Approbation gleichwertige Berufserlaubnis zu erhalten.
Eine Approbation können nur deutsche Staatsbürger erhalten.

yagamiel
28.08.2008, 11:00
Als erster Schritt muss ein Visum her mit Aufenthaltstitel. Dann erfolgt die Bewerbung für die Facharztstelle und nach 1,2 Jahren je nach Bundesland die Äquivalenzprüfung. Gegebenenfalls kommt zwischendurch noch die Gastarztzeit.
Hab ich das jetzt richtig so verstanden?

furunkel
28.08.2008, 17:23
Als erster Schritt muss ein Visum her mit Aufenthaltstitel. Dann erfolgt die Bewerbung für die Facharztstelle und nach 1,2 Jahren je nach Bundesland die Äquivalenzprüfung. Gegebenenfalls kommt zwischendurch noch die Gastarztzeit.
Hab ich das jetzt richtig so verstanden?

Ja, im Prinzip ist das richtig so. In eurem Fall würde ich sagen, zuerst heiraten (das öffnet alle Türen), dann Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beantragen (eventuell über Familienzusammenführung). Wenn das geklappt hat und ihr zusammen in Deutschland seid, Weiterbildungstelle suchen, dann in dem Bundesland die Berufserlaubnis beantragen. Diese wird dann eingeschränkt für Stelle X im Krankenhaus Y für den Zeitraum Z ausgestellt. Irgendwann muss man dann die Kenntnisstandprüfung machen, spätestens, wenn man die Approbation beantragen will. Gastarzt kommt nur in Frage, wenn sich so schnell keine Weiterbildungsstelle findet, aber auch hierfür ist eine Berufserlaubnis notwendig!
Ruf doch einfach mal bei den Ämtern der verschiedenen Bundesländer an. Sie können dir sicher genaueres über die Anerkennung seines Studiums und die notwendigen Schritte/Unterlagen etc. erzählen.

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.101.172

Viel Erfolg und alles Gute für Euch! ;-)

yagamiel
28.08.2008, 21:03
Hallo Furunkel!

Danke für die Infos. :-stud

Zum Teil hab ich mit den Ämtern schon gesprochen. Beispielsweise habe ich eine halbe Stunde lang mit einer netten Frau von der Bundesärztekammer telefoniert. Aber genau Auskunft konnte keiner geben. :-nix Außerdem bin ich noch bis Oktober in Kairo und kann von hier aus nicht anrufen. Hilft also für den Moment nur schön weiter im Internet suchen.

beste Grüße

yagamiel
19.09.2008, 21:37
Hallo,

ich hab schon wieder eine Frage. Mein Verlobter und ich sind jetzt auf Jobsuche und da haben wir oft den Vermerk "Bezahlung nach Caritastabelle" gesehen. Ich hab versucht das im Internet zu finden, bin aber nicht wirklich schlau aus Vergütungsgruppen und co. geworden. Kennt sich da zufällig jemand aus?
Was würde man denn als Assistenzarzt in Vollzeit so etwa verdienen?

vielen Dank! :-winky

P.S. Liebe Mods, wenn das hier nicht reinpasst oder schonmal irgendwo steht, bitte ich um Entschuldigung. Aber ein neues Thema wollt ich nicht aufmachen und über die Suche hab ich nix gefunden.

John Silver
21.09.2008, 15:12
Nach der "Caritas"-Tabelle zahlen Häuser, die mit Caritas in Verbindung stehen, also bestimmte kirchliche Häuser. Die Bezahlung ist im Vergleich zu Unikliniken und kommunalen sowie privaten Häusern nicht besonders gut. Richtet sich nach Alter etc. Mit 30 Jahren kann man mit ca. 3000-3200 brutto monatlich rechnen, plus Dienste. Überstunden werden in den meisten kirchlichen Häusern nicht bezahlt und auch nicht dokumentiert. Zum Vergleich: in einem kommunalen Haus hat man als Assi im ersten Jahr 3600 brutto, plus Dienste, plus Überstunden (wobei bei den Überstunden auch in nicht-kirchlichen Häusern oft gesetzwidriges Zeug passiert).

Andererseits hört sich Deine Situation nicht so an, als könnte Dein Verlobter sonderlich wählerisch sein.

Linda.1001
21.09.2008, 15:40
http://www.aerzteblatt.de/v4/stellen/maske.asp

http://jobcenter-medizin.de/jda/search/jobs.do;jsessionid=AC86DC0A3D6CCBDE49125B0CB2852DD 0


habt ihr denn den Abschluss schon anerkennen lassen bei der ÄK?

LG

yagamiel
21.09.2008, 15:48
Danke euch für die Auskunft!
Wir sind fleißig dabei, schreiben Bewerbungen und ich versuche nichts Wichtiges zu vergessen.

@John: Mein Verlobter ist 26, dann gibts wohl sicherlich etwas weniger Geld, nehm ich an.?

Linda.1001
21.09.2008, 15:51
Danke euch für die Auskunft!
Wir sind fleißig dabei, schreiben Bewerbungen und ich versuche nichts Wichtiges zu vergessen.



Die Anerkennung ist aber was wichtiges, deswegen meine Frage, es gibt da eine bestimmte Klausel, die mir momentan nicht einfällt, irgendwas mit § 15a nach der man sich den Abschluss anerkennen lassen muss, um arbeiten zu dürfen. Habt ihr das schon?

John Silver
21.09.2008, 18:00
Bei 26 Lenzen gibt es ca. 2800 brutto.

yagamiel
21.09.2008, 18:11
Danke!

@Linda: Ich bin jetzt leicht verwirrt. Wie funktioniert denn das mit der Anerkennung bei der ÄK? Ich hatte mit der Landesärztekammer RLP gesprochen und dort sagte man mir, wir müssen die Unterlagen zur Beantragung der Berufserlaubnis einreichen (Abschlusszeugnis, Arbeitsvertrag etc.), dann bekommt er die befristet und nach 2 Jahren kommt die Äquivalenzprüfung für die unbefristete Erlaubnis. Das wars.

Linda.1001
21.09.2008, 20:04
Na dann wird das schon stimmen. Das meinte ich auch.

LG

yagamiel
21.09.2008, 21:43
Danke dir trotzdem, dass du mich dran erinnert hast. Ich bin echt für jede Hilfe dankbar. :-)

Linda.1001
21.09.2008, 22:31
Was mich viel eher beunruhigen würde: Wie soll er denn hier ein Visum bekommen bzw Aufenthaltstitel? Denn wenn ihr nicht verheiratet seid, gibts keine FZF o.ä. :-nix

Hast du mal mit der ABH gesprochen?