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Keenacat
26.05.2011, 18:14
stelle ich mir besonders bei Beamten mehr als schwer vor. :-oopss

Der Amtsarzt scheint ja da eine Sonderrolle zu spielen. In Beamtenforen liest man des öfteren, dass der durchaus dem Dienstherr Bericht erstatten darf.

Abgesehen vom Reaktivieren einer drei Jahre alten Unterhaltung:
Die ganzen Beamten in den Krankenkassen, schon schlimm. :-keks
Und der Amtsärztliche Dienst macht vor allem Gutachten zu bestimmten Fragestellungen, darf aber über alles abseits dieser Gutachten ebenfalls nichts weitergeben.

Schimmelschaf
26.05.2011, 18:21
Danke dir für die Antwort, Keenacat. :-)

Rico
26.05.2011, 18:44
Der zitierte Satz ist zwar drei Jahre alt, aber die Schweigepflicht gilt auch gegenüber anderen Mitarbeitern der gleichen Einrichtung wenn diese nicht an der Behandlung des entsprechenden Patienten beteiligt sind.

Wenn der mit der Behandlung beauftragte Arzt Rat braucht, dann kann er jeden Kollegen um Rat fragen, aber ein "Schon gehört? Herr Müller war wieder mit ner Glühbirne im Hintern da." ist nicht erlaubt.