PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweigepflicht



Seiten : [1] 2

Corney
27.08.2008, 22:43
Aloha,

n kumpel macht grade praktikum im krankenhaus und wir haben heute über schweigepflicht diskutiiert, da mich das auch interessiert da ich ja auch bald KPP machen werde hätte mal ne frage bzgl. der schweigepflicht:

gilt diese nur im bezug auf den patienten (also z.b. wenn man jemanden erzählt "da ist ein patient names xxx und der hat die und die krankheit" etc. pp.) das ist ja ganz klar ein verstoß oder bezieht sich das ingesamt auf die tatsache, also z.b. "es gibt da einen patienten mit ner lungenentzündung"

ist letzteres schon ein verstoß?

//stefan
27.08.2008, 22:50
Nein ist es nicht... Solange du keine naheliegenden Informationen über den Patienten von dir gibst (z.B. wenn du du die Station nennst was das ganze ja dann auf ca. 35 Pat. eingrenzt) kannst du sagen was du willst. Innerhalb des Behandlungsteams kann man jedwede Info weitergeben. Wenn du mit Freunden etc. über nen Pat redest einfach "ich kann da nen Pat. der hat xy...". Das ist kein Problem. Wichtig ist das man keine Rückschlüsse ziehen kann. In der Praxis sieht das ganze dann natürlich anders aus...

Der Praktikant
27.08.2008, 22:52
Um mal meine Lieblingsquelle Wikipedia zu zitieren:

Die Verschwiegenheitspflicht gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus

Solange es also sehr allgemein gehalten wird ist das alle noch in Ordnung, wobei leider selbst unter Medizinstudenten mit der Schweigepflicht nicht weit her ist unter der irrigen Annahme man erzählt das ja unter Kollegen, was ich schon alles beim Stammtisch von Kommilitonen gehört habe über Prominente, die in unseren "heiligen Hallen" behandelt wurden...

Brownie
28.08.2008, 14:34
dazu hätte ich auch eine frage...
und zwar arbeite ich ja nebenbei bei der krankenkasse, wo natürlich auch schweigepflicht gilt.
dürfte ich meiner mutter, die in einem andren resort arbeitet, aber prinzipiell auch an diese informationen kommen würde, wenn sie im entsprechenden programm nachschaut, erzählen, dass ich jemanden, den wir kennen mit einem "lustigen" problem gefunden habe?
oder gilt es als verletzung der schweigepflicht? wenn ja, dürfte ich dann wenigstens den hinweis geben "du schau mal die und die kv-nummer, nach der diagnose des letzten krankenhausaufenthaltes?"

Hardyle
28.08.2008, 15:08
Was mich interessieren würde ist, wie ist das eigentlich zwischen Pflegekräften unterschiedlicher Stationen? Per Intranet kommt man ja an gewisse Daten jedoch nicht an jede Einzelheiten - darf man darüber hinaus mehr erzählen oder nicht?

Strodti
28.08.2008, 15:17
Eigentlich darfst du nur mit den Kollegen über Details reden, die mit der Behandlung des betreffenden Patienten zu tun haben. Solange es eine Kollegin der Nachbarstation ist, hat sie nichts mit dem Patienten zu tun und du darfst eigentlich keine Auskünfte geben.
Ich kenne das aber auch, dass gerade nach Verlegungen gerne mal gefragt wird, wie es dem Pat. geht und so... Bei enger Auslegung der Schweigepflicht ist auch das verboten.

Jane_Doe
28.08.2008, 15:21
@ Hardyle

Meines Wissens nach NEIN! ... Egal ob das Pflegepersonal anderer Stationen oder die Ärzte.

Ärzte und Pflegepersonal, die nicht direkt in die Betreuung und Versorgung von Patienten eingeschaltet sind, dürfen auch nicht namentlich Patienteninformationen so beim Kaffee untereinander austauschen

Dafür gibt es ja die Übergaben! Aber ich find das nicht wirklich problematisch. Solang man nicht die Station und den Namen sagt, denke ich wird das genügen, wenn man um einen Rat bei nem Kollegen (aus ner ganz anderen Fachrichtung) frägt: " Du ich hab da nen 45 Jährigen Patienten, der hat im rechten unteren Abdomen Schmerzen ... ich bin jetzt davon und davon ausgegangen und hab das und das Labor angeordnet".

Wobei es interessant wäre, ob das schon auch als Konsil gesehen werden könnte ... so alla .... kannst du dir den Patienten für mich auch mal ansehen.

Kekstier
28.08.2008, 18:38
Ein Bekannter arbeitet in einer Psychatrie, und er hat unterschrieben, dass er zwar Namen nennen darf - jedoch ohne Krankheiten zu nennen, oder Krankheiten bzw. Fälle, aber ohne die dazugehörigen Krankheiten.

Das ist ja ganz toll: "Herr XY war heute bei uns" (= In der Psychatrie)

Was bringt da die Schweigepflicht?!

surfsmurf
28.08.2008, 18:57
Ein Bekannter arbeitet in einer Psychatrie, und er hat unterschrieben, dass er zwar Namen nennen darf - jedoch ohne Krankheiten zu nennen, oder Krankheiten bzw. Fälle, aber ohne die dazugehörigen Krankheiten.

Egal, was er da bei wem unterschreibt: Illegal. Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich auch darauf, ob überhaupt eine Behandlung stattgefunden hat bzw. ob man den Patienten beruflich kennt.

jilain
28.08.2008, 19:50
Ich habe da mal noch ne Frage:

Was ist, wenn z.B. der eigene Hausarzt gegen die Schweigepflicht verstößt? Was kann man dann tun (ohne Rechtschutzversicherung und genug Geld für einen Anwalt)?

Der Praktikant
28.08.2008, 23:07
naja, ich glaub, Du kannst zu Deiner Polizeiwache Deines Vertauens gehen und eine Anzeige aufgeben. Verstoß gegen die Schweigepflicht ist ne Straftat!
Du brauchst also keinen Anwalt oder ähnliches, weil unter Umständen gegen ihn durch den Staatsanwalt eine Ermittlungsverfahren angestrengt bzw. sogar Anklage erhoben wird.

Aber hier gibts ja auch genug Juristen im Forum...

surfsmurf
29.08.2008, 20:51
Ich würde mich einfach mal an die zuständige Landesärztekammer wenden, die meisten haben eine Patientenanlaufstelle oder eine Schieds-/Schlichtungsstelle. Webadressen LÄK (http://baek.de/page.asp?his=0.8.5585)

Skalpella
29.08.2008, 21:10
dazu hätte ich auch eine frage...
und zwar arbeite ich ja nebenbei bei der krankenkasse, wo natürlich auch schweigepflicht gilt.
dürfte ich meiner mutter, die in einem andren resort arbeitet, aber prinzipiell auch an diese informationen kommen würde, wenn sie im entsprechenden programm nachschaut, erzählen, dass ich jemanden, den wir kennen mit einem "lustigen" problem gefunden habe?
oder gilt es als verletzung der schweigepflicht? wenn ja, dürfte ich dann wenigstens den hinweis geben "du schau mal die und die kv-nummer, nach der diagnose des letzten krankenhausaufenthaltes?"
Ich glaube, dass dies eindeutig eine Verletzung der Schweigepflicht darstellt, da es sich ja nicht um einen fachlichen Austausch handelt. Es wird ja sicherlich niemand herausfinden. Aber gerade die Tatsache, dass die betreffende Diagnose peinlich oder unangenehm ist, ist ja einer der Gründe für die Schweigepflicht. Das würde uns ja auch nicht gefallen, wenn Krankenkassenmitarbeiter die uns kennen unsere Krankheitsgeschichten austauschen :-((
Ich finde auch die Tatsache, wie mit den Krankheitsgeschichten von Krankenhausmitarbeitern umgegangen wird, nicht OK. Da hab ich schon schlimme Verletzungen der Schweigepflicht erlebt (leider) und mich auch (damals) bei der Pflegedienstleitung beschwert.
Und die Geschichte mit dem Ausplaudern von Prominentendaten würde ich auch sehr vorsichtig sein. In Kalifornien wurde erst letztens eine Krankenschwester (zu recht meiner Meinung nach) schwer bestraft (*nach Quelle such*) Diese hatte Krankengeschichten von Prominenten an die Presse weitergegeben.
Es sollte ja ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Behandlungsteam und Patient bestehen. Abgesehen davon, dass es sich bei einem Verstoß gegen die Schweigepflicht um eine Straftat handelt, zumindest bei Ärzten.

THawk
29.08.2008, 21:17
Ich glaube, dass dies eindeutig eine Verletzung der Schweigepflicht darstellt, da es sich ja nicht um einen fachlichen Austausch handelt. Es wird ja sicherlich niemand herausfinden. Aber gerade die Tatsache, dass die betreffende Diagnose peinlich oder unangenehm ist, ist ja einer der Gründe für die Schweigepflicht. Das würde uns ja auch nicht gefallen, wenn Krankenkassenmitarbeiter die uns kennen unsere Krankheitsgeschichten austauschen :-((
:-meinung
Ich halte es auch für einen Verstoß. Und - nimms mir nicht übel - ich würde es mir an deiner Stelle auch nochmal überlegen ob das, ganz abgesehen von der rechtlichen Geschichte, eine Sache ist über die man sich so unterhalten muss.

Es ist doof gegenüber eurem Bekannten. Und u.U. bringst du euch damit auch in ne ganz schön dumme Situation.

zvesda
29.08.2008, 23:05
ist es nicht auch so, dass dann die personen, die gegen die schweigepflicht verstoßen haben (nicht nur ärtze- auch deren personal), dann nicht mehr im medizinischen bereich arbeiten dürfen? mir wurde das damals zu anfang meiner ausbildung so erklärt...
u mir wurd damals auch gesagt, dass ich dem ehemann von frau xy, wenn dieser anruft, nicht die auskunft geben darf ob seine frau fertig ist (um sie bspw abholen zu können) oder ob sie noch da ist....
solange niemand namen oder informationen preisgibt, die darauf schließen lassen um wen es sich handelt, ist alles ok.

Skalpella
29.08.2008, 23:23
ist es nicht auch so, dass dann die personen, die gegen die schweigepflicht verstoßen haben (nicht nur ärtze- auch deren personal), dann nicht mehr im medizinischen bereich arbeiten dürfen? mir wurde das damals zu anfang meiner ausbildung so erklärt...
u mir wurd damals auch gesagt, dass ich dem ehemann von frau xy, wenn dieser anruft, nicht die auskunft geben darf ob seine frau fertig ist (um sie bspw abholen zu können) oder ob sie noch da ist....
solange niemand namen oder informationen preisgibt, die darauf schließen lassen um wen es sich handelt, ist alles ok.
Wenn du vom Patienten die Erlaubnis bekommen hast, so darfst du Auskunft geben. Wenn zum Beispiel der Ehemann als Kontaktperson auf der Akte vermerkt ist, dann darf man natürlich sagen, dass die Ehefrau abgeholt werden kann. Man kann außerdem einfach kurz beim Patenten nachfragen, zum Beispiel: Frau Z., ihre Schwester möchte wissen, ob sie schon wieder auf Station sind, darf ich ihr sagen, dass es ihnen gut geht?
Wenn man überhaupt nicht möchte, dass man als Patient der Station xy genannt wird (zum Beispiel in der Psychiatrie oder als Prominenter oder auch nur so), so kann man dies vermerken lassen und die Pforte darf bei Nachfrage nicht sagen, dass der betreffende Patient da liegt (bei uns steht hier hinter dem Namen: Auskunft: Nein!)
Ansonsten könnte man als Angehöriger auch keine Auskunft erhalten, wenn ein Anverwandter verunfallt ist. Hier kann man schon erfahren: Herr A. liegt auf Station B.

Moorhühnchen
29.08.2008, 23:32
dazu hätte ich auch eine frage...
und zwar arbeite ich ja nebenbei bei der krankenkasse, wo natürlich auch schweigepflicht gilt.
dürfte ich meiner mutter, die in einem andren resort arbeitet, aber prinzipiell auch an diese informationen kommen würde, wenn sie im entsprechenden programm nachschaut, erzählen, dass ich jemanden, den wir kennen mit einem "lustigen" problem gefunden habe?
oder gilt es als verletzung der schweigepflicht? wenn ja, dürfte ich dann wenigstens den hinweis geben "du schau mal die und die kv-nummer, nach der diagnose des letzten krankenhausaufenthaltes?"
Also, wenn ich dieser Bekannte wäre und auch nur irgendwie Wind von dieser Sache bekäme, ich würd alle Hebel in Bewegung setzen, daß ihr beide bei keiner Krankenkasse mehr arbeiten dürftet!!!

Viele Grüße vom Huhn, welches auch schonmal bei der Hotline ihrer KK angerufen hat, um der Frau am Telefon ein Problem zu schildern. Diese Frau hörte sich schon am Telefon so an, daß sie "diese Geschichte" gleich heute abend ihrer besten Freundin servieren würde, so daß ich sie mal lieber vorsorglich auf ihre Schweigepflicht aufmerksam gemacht habe.... und ich schwöre: würde ich auch nur irgendwie (ich weiß, daß dies sehr unwahrscheinlich ist) herausbekommen, daß die sowas an Bekannte weitererzählt, ich würd klagen, bis die ihren Job verliert!! :-meinung
Mal ganz drastisch ausgedrückt...

Schimmelschaf
26.05.2011, 16:02
Für meinen (Neben-)Job muss ich mich auf Tuberkulose testen lassen, die Blutentnahme führt ein externer Arzt für die Firma durch. Da diese über das Ergebnis des Tbc-Tests informiert werden will, muss ich den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Meine Frage ist nun: wenn ich beim Arzt bin, muss ich ja i.d.R. ein Blatt unterschreiben, dass ihn dazu bemächtigt, Unterlagen z.B. von meinem Hausarzt einzufordern. Darf er diese Resultate auch an die Firma weiterleiten?

Keenacat
26.05.2011, 16:10
Du kannst den Arzt selektiv nur für bestimmte Dinge von der Schweigepflicht entbinden, in dem Fall bezüglich des TBC-Testergebnis. Das heißt nicht automatisch, dass er ausnahmslos für alles von der Schweigepflicht entbunden ist.

medizininteressiert
26.05.2011, 18:40
ich würd klagen, bis die ihren Job verliert!!

stelle ich mir besonders bei Beamten mehr als schwer vor. :-oopss

Der Amtsarzt scheint ja da eine Sonderrolle zu spielen. In Beamtenforen liest man des öfteren, dass der durchaus dem Dienstherr Bericht erstatten darf.