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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündliche Prüfung: Protest einlegen?



SarahT.
28.08.2008, 01:45
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Sardokar
28.08.2008, 06:19
Halte ich für eher unwahrscheinlich, da kein Prüfer ohne wirklichen Grund jemandem eins "reinwürgen" will. Scheinbar hast du auch nicht von deinem Recht der Notenaufschlüsselung am Ende der Prüfung gebrauch gemacht. Sehr viel geht da dann sowieso nicht mehr. Sry

jijichu
28.08.2008, 09:15
Hallo Sarah!

Also, erst mal Herzlichen Glückwunsch! Du hast das Physikum erst einmal geschafft.

Zu der mündlichen Prüfung: Wir hatten gestern Vorbesprechung mit dem Vorsitzenden unserer mündlichen Prüfung, und er meinte, es ist nicht so, dass sich die Gesamtnote aus dem Mittel der einzelnoten zusammen setzt (Bsp: Physio 1, BC 1, Ana 4 -> = 6 : 3 = 2), sondern die Prüfer nach der mündlichen Prüfung die Noten diskutieren, und sich auf eine Note einigen. Auch meinte er, es ist eher selten, dass ein Prüfling in einem Fach supergut und im anderen superschlecht ist, sondern dass es sich meistens auf einem Level (mehr oder weniger) hält.

Natürlich kann ich jetzt nur von den Äußerungen dieses Prüfers berichten, aber ich kann mir vorstellen, dass es generell so abläuft. Du hast (soweit ich weiß) das Recht, das Protokoll einzusehen und Du kannst natürlich auch die Prüfer darauf ansprechen, um eine Begründung zu erfahren. Es wird letztendlich wahrscheinlich nichts an Deiner Note ändern, aber vielleicht hilft es Dir, zu wissen, wie sie zustande kam.

Trotzdem noch mal: GLÜCKWUNSCH! Und wohl auch zum Studienplatzwechsel :-top

vlg :-keks

Bananaicecream
28.08.2008, 23:18
Hallo,

Sardokar hat's schon angedeutet.

Die Prüfer sind nur verpflichtet ihre Entscheidung ohne Nachfragen zu begründen wenn sie dich durchballern lassen. Bestehst du, wird i.d.R. nichts zum wieso, weshalb, warum erzählt es, sei denn du verlangst DIREKT NACH BEKANNTGABE DER NOTE ein Begründung (z.B. weil du überlegst Einspruch einzulegen). Tust du des nicht und legst trotzdem Einspruch ein, liegt die Beweislast später bei dir. Stand alles auf den Zetteln die mit deiner Zulassung vom LPA gekommen sind!!!

Freu dich, dass du bestanden hast und an deiner Stelle würd' ich garnicht erst versuchen noch was zu erzwingen ...

mfg

Praepman
30.08.2008, 22:12
Du kannst sogar froh sein, dass er dich überhaupt hat antreten lassen. Wenn ich mich nicht irre, dann ist der Prüfer ermächtigt die Prüfung als nicht bestanden zu werten, sobald vor oder während der Prüfung seine Objektivität durch gewisse Äußerungen in Frage gestellt oder beeinflusst wird. Das gilt zum Beispiel für Aussagen wie "ich muss das unbedingt bestehen, sonst...".

Sei froh, dass du es bestanden hast und lass es darauf beruhen.

Herzlichen Glückwunsch auch meinerseits.

RENINA
30.08.2008, 22:19
@präpmän
man darf nicht im vorstellungsgespräch das sagen,dass man unbedingt bestehen muss? ineterssiert mich mal,hat ne freundin

Praepman
30.08.2008, 22:26
man darf im Grunde sagen, was man will ;)

Aber der Prüfer kann dann die Abnahme der Prüfung verweigern. Ob das dann mit einem ausweichen auf den Stellvertreter einhergeht oder in einem "nicht bestanden" endet kann ich dir nicht genau sagen. Im Grunde werden sowieso die wenigsten Prüfer davon Gebrauch machen und es wohl auch bekanntgeben, noch bevor man in die Falle tappt.

Ist vermutlich ähnlich eines Befangenheitsanspruchs bei Juristen.

Bananaicecream
30.08.2008, 23:12
Wenn der Prüfer "befangen" ist, gibt's nen anderen. (Man kann ja nicht durchballern, nur weil der Prüfer angibt nicht objektiv zu sein).

Aber kurz vor der Prüfung zu ihm hinzurennen und zu sagen "ich muss unbedingt bestehen, weil sonst mein Studientausch nicht klappt" -nicht persönlich nehmen - ist schon etwas unklug. Was soll er denn bitteschön machen? Dich aus Mitleid bestehen lassen? Ich verlange von allen Prüfern, dass sie objektiv sind und alle gleich behandeln, ob sie nun tauschen wollen, Prüfungsangst haben, ihr letzte Chance nutzen müssen oder was weiß ich. Also nochmal: Über's Physikum freuen und es dabei beruhen lassen ...

Praepman
30.08.2008, 23:30
man kann aber durchballern, wenn man "vorsätzlich" den Prüfer versucht in seinem Urteilsvermögen zu beeinflussen. Habe die Information von einem Psychologieprofessor, der früher auch in Physika geprüft hatte.

Es muss natürlich trotzdem nicht stimmen, aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Zu mal ich dir recht gebe, dass eine solche Bittstellung unprofessionell und unfair gegenüber dem Prüfer und anderen Prüflingen ist.

SarahT.
31.08.2008, 09:39
Na ja, danke... ihr habt Recht, das war ziemlich dumm von mir. Ich kannte den Prüfer halt schon vorher und dachte, dass er vielleicht Verständnis dafür haben kann.
Egal jetzt, ich freue mich so sehr, dass es endlich geschafft ist. :)

Praepman
31.08.2008, 11:38
Wir alle machen "Fehler" in solchen Extremsituationen. ;-)

Genieß die restlichen Ferien und feier dein Bestehen!



:-winky