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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisrecht - Öffnungszeiten / Freiheiten



dmtec
02.09.2008, 22:33
Hallo,

mal eine rein theoretische Frage:

Darf man als niedergelassener Allgemeinmediziner seine Öffnungszeiten der Praxis bestimmen wie man will, also auch 22-4 Uhr nachts z.b.?

Darf man erlauben dass in seinem Wartezimmer geraucht wird?
Darf man Alkohol ausschenken?

Wahrscheinlich hat sich da rechtlich noch nie jemand mit befasst, aber vll. kennt sich ja jemand aus :)

lg
d.mtec

cmm
02.09.2008, 23:12
Scheint ja ein außergewöhnliches Geschäftsmodell zu sein :-))

Linda.1001
03.09.2008, 14:35
Hallo,

mal eine rein theoretische Frage:

Darf man als niedergelassener Allgemeinmediziner seine Öffnungszeiten der Praxis bestimmen wie man will, also auch 22-4 Uhr nachts z.b.?

Darf man erlauben dass in seinem Wartezimmer geraucht wird?
Darf man Alkohol ausschenken?

Wahrscheinlich hat sich da rechtlich noch nie jemand mit befasst, aber vll. kennt sich ja jemand aus :)

lg
d.mtec


Also in unserer Stadt ist es so, dass es einen kollegialen Notdienst gibt und die Praxen ab 18.00 oder früher dicht sein müssen.
Ansonsten glaube ich schon, dass es eine Begrenzung bis 19.00 Uhr gibt, da sich dann z B auch die EBM-Abrechnungsziffern ändern.

Im Wartezimmer rauchen? Wohl kaum, siehe BG-Vorschriften und Rauchverbot.

Alkohol ausschenken? Soll das so eine Art Recyclingsystem sein?
Wir schenken so lange aus bis der gesündeste Patient ne Leberzirrhose hat. :-)) ;-) :-nix :-angel

Hellequin
03.09.2008, 16:29
Für den Ausschank von alkoholischen Getränken brauchts du eine Schankerlaubnis.

hennessy
03.09.2008, 17:41
Für eine reine Privatpraxis kann ich mir flexible Öffnungszeiten durchaus vorstellen. Z.B. auch am Wochenende oder nach 20 Uhr. Müßte man mal nachschauen, ob sich dies mit irgendwelchen Kammerrichtlinien oder Vorschriften hakt.
Bei Kassenpraxen wird die Sache schon stringenter, denn es muss ja laut Vertrag gewährleistet sein, dass die Versorgung der Kassenpatienten auch sichergestellt ist. Man geht von mindestens 20 Wochenstunden aus, die die Praxis geöffnet sein muss, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.
Wie es sich allerdings darstellt, wenn man z.B. mit mehreren Kollegen ein Ambulatorium eröffnet und 24 Stunden Öffnungszeiten anbietet, weiß ich nicht. Wäre aber gut denkbar.